Informationen für Studierende nach älteren SPSO

Diese Webseite richtet sich an Studierende, die bereits immatrikuliert sind und nach älteren Studienordnungen studieren.

Studierende nach den auf dieser Seite aufgelisteten älteren Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) können ihr Studium bis zum jeweils angegebenen Datum fortsetzen. Für eine Fortetzung des Studiums über den angegebenen Zeitpunkt hinaus ist der Übergang in die jeweils aktuell geltende SPSO erforderlich. Eine Neuimmatrikulation in eine ältere SPSO ist nicht möglich.

Neue Studierende werden grundsätzlich in die zum Zeitpunkt der Immatrikulation geltende aktuelle SPSO des jeweiligen Studiengangs immatrikuliert.

Die Studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) für jeden Studiengang sind zusammen mit den Rahmenprüfungsordnungen (RPO) Bachelor/Master bzw. Lehramt der Universität Rostock sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen die Grundlage für Immatrikulation und Studium im jeweiligen Studiengang. Die SPSO konkretisieren dabei die allgemeinen Bestimmungen der RPO's für den jeweiligen Studiengang. Die Weiterentwicklung des Wissens, Berufungen und Ruhestände mit sich daraus ergebenden Veränderungen im Lehrangebot sowie Erfahrungen aus der Lehre erfordern eine regelmäßige Aktualisierung der Studiengänge. Die Aktualisierungen erfolgen nach einem universitätsweit standardisierten Verfahren zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre.

Da sich die durch die IEF vertretenden Fachgebiete Elektrotechnik, Informatik und Wirtschaftsinformatik sehr schnell weiterentwickeln, werden durch die Fakultät regelmäßig Aktualisierungen der SPSO's durchgeführt, um das Studium jeweils auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft anbieten zu können. In den Aktualisierungen der SPSO's schlagen sich vor allem grundlegende Anpassungen, wie neue Fächer und Verschiebung der Stundenanteile nieder. Inhaltliche Aktualisierungen der Lehrveranstaltungen werden von den Lehrenden unabhängig von den Änderungen der SPSO's ständig vorgenommen.
   

Studierende, die nach den auf dieser Webseite aufgelisteten SPSO immatrikuliert wurden und studieren, können ihr Studium bis spätestens zum jeweils angegebenen Ablaufdatum fortsetzen und beenden. Sollten Sie Ihr Studium nicht bis zum angegebenen Datum beenden können, müssen Sie in die jeweils nachfolgende bzw. die aktuell gültige SPSO für Neuimmatrikulationen wechseln. Bitte beachten Sie dazu die Übergangsregelungen in den jeweils aktuellen bzw. auf Ihre SPSO folgenden SPSO:

  • Einige neuere SPSO legen fest, dass Studierende nach vorhergehenden, älteren SPSO innerhalb einer bestimmten Frist nach Inkrafttreten der neuen SPSO (meist zwei Wochen) in die neue SPSO übernommen werden, sofern sie dem nicht innerhalb der angegebenen Frist widersprechen.
  • Einige neuere SPSO bieten die Möglichkeit an, dass Sie auf Antrag nach den neueren SPSO weiterstudieren können. Bereits erbrachte Leistungen werden dabei anerkannt. Der Antrag ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen werden nach derjenigen SPSO durchgeführt, nach der die nicht bestandene Prüfung abgelegt wurde.

Neuimmatrikulationen erfolgen immer nach den jeweils aktuell geltenden SPSO. 

   

Bachelor-Studiengänge (Bachelor 7 Semester)

Elektrotechnik (B.Sc.) – Immatrikulation von SS 2018 bis WS 2020/2021 (studierbar längstens bis zum 31. März 2026)

Informatik (B.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2020/2021 (studierbar längstens bis zum 31. März 2026)

   

Konsekutive Master-Studiengänge (Master 3 Semester)

Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) – Immatrikulation von WS 2018/2019 bis SS 2021 (studierbar längstens bis zum 30. September 2024)

   

Forschungsorientierte und internationale Master-Studiengänge (Master 4 Semester)

   

Staatsexamen-Studiengänge – Fächer im Lehramt (1. Staatsexamen 10 Semester)

Lehramt Informatik für Gymnasien (Staatsexamen) – Immatrikulation von WS 2019/2020 bis WS 2021/2022 (immatrikulierte Studierende können nach dieser SPSO weiter studieren)

Lehramt Informatik (Staatsexamen) – Immatrikulation von WS 2017/2018 bis WS 2018/2019 (immatrikulierte Studierende können nach dieser SPSO weiter studieren)