Bachelor Informatik (IN B.Sc.) (Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2020/2021)

Diese Webseite enthält Informationen für Studierende nach einer älteren SPSO.

➜ Nach dieser SPSO können Sie längstens bis zum 31. März 2026 studieren. Danach ist zur Fortsetzung des Studiums der Übergang in die aktuell gültige SPSO erforderlich.

Herzlich Willkommen beim Bachelor-Studiengang Informatik.

Diese Seiten enthalten Informationen für Studierende, die vom Wintersemester 2016/2017 bis einschließlich Wintersemester 2020/2021 in diesen Studiengang immatrikuliert wurden.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang waren von Wintersemester 2016/2017 bis Wintersemester 2020/2021 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2012 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2016 sowie die Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock von 2018 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Nach diesen Ordnungen kann längstens bis zum  31. März 2026 studiert werden. Für eine Fortsetzung des Studiums über diesen Zeitpunkt hinaus muss ein Übergang in die aktuell gültige SPSO erfolgen.

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

   

   


Kurzinformationen

Abschluss

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Bachelor (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 7 Semester / 210 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik

Formale Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF

  • Master-Studium Informatik (3 Semester)
  • Master-Studium Informationstechnik/Technische Informatik (3 Semester)
  • Master-Studium Computer Science International (4 Semester, in Englisch)
  • Master-Studium Visual Computing (4 Semester)
  • Nach dem Master-Studium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

   


1. Warum Informatik studieren?

Informatik studieren Sie zuallererst, weil es Ihnen Spaß macht, immer neue offene Probleme zu erkennen, zu analysieren, Lösungen zu entwerfen und informationstechnisch umzusetzen. Dabei werden Sie mit vielen anderen Menschen interagieren: Auftraggebern, Team-Mitgliedern, Geldgebern, Kooperationspartnern und anderen. In der Informatik kommt nie Langeweile auf: jedes zu lösende Problem ist ein neuartiges Problem. Als Informatiker können Sie gute Ideen umsetzen in etwas Wirksames, etwas das "läuft". 

Informatik studieren Sie auch, weil Sie sich darauf freuen dürfen, dass Sie mit Ihrer Qualifikation in aller Welt - auch hier in M-V - dringend gesucht werden. Der Bedarf an hoch qualifizierten Informatikern wird seit vielen Jahren unzureichend gedeckt. Sie studieren Informatik, weil in keinem anderen Gebiet der Weg in eine berufliche Selbständigkeit mit so geringem Startkapital möglich ist: neben der guten Idee reichen für den Anfang oft genug ein PC und ein Internet-Zugang.

Ein Abschluss als Informatiker erschließt Ihnen auch Tätigkeitsfelder, in denen Sie zu flexiblen Zeiten und flexiblen Orten ("home office") arbeiten und so Ihren Beruf mit anderen Lebenszielen und Aufgaben in Einklang bringen können. Der Beruf eines Informatikers ist auch Menschen mit verschiedensten Einschränkungen und Behinderungen zugänglich. Informatik studieren bedeutet teilzuhaben am wissenschaftlichen und technischen Fortschritt auf anderen Gebieten. Die meisten aktuellen Schlüsseltechnologien sind ohne eine leistungsstarke Informatik-Unterstützung undenkbar. Informatik studieren heißt auch, sich kompetent einbringen zu können in wissenschaftliche wie gesellschaftliche Debatten um Chancen, Grenzen und Gefahren neuer Technologien, neuer Medien. 

Sie studieren Informatik in Rostock, weil hier Lehre in nachhaltig hoher Qualität geboten wird. Viele bundesweite Rankings sehen die Lehre der Rostocker Informatik in der Spitzengruppe. Hier gibt es ein exzellentes Betreuungsverhältnis und eine entsprechend intensive Interaktion zwischen Lehrenden und Lernenden. Im Anschluss an das Studium warten interessante Möglichkeiten zur Fortsetzung einer akademischen Karriere, z.B. in Form eines Promotionsvorhabens. Die technische Ausstattung ist sehr gut, und im Jahr 2011 wurde ein neues Institutsgebäude fertig gestellt. Die Stadt Rostock bietet exzellente Rahmenbedingungen für ein erfülltes studentisches Leben und ein erfolgreiches Studium.

   


2. Studiengangsprofil

2.1 Ziele und Charakteristik

Mit dem erfolgreichen Abschluss des Bachelorstudiengangs Informatik erlangen Sie den akademischen Grad Bachelor of Science (B.Sc.).

Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiengangs berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Ziel im Bachelorstudiengang Informatik ist die Vermittlung der wesentlichen Informatik-Grundlagen in der fachlichen Breite, auf die im Masterstudiengang oder in einer beruflichen Tätigkeit aufgebaut werden kann. Der Studiengang ist grundlagen- und methodenorientiert. Er bildet zu Wissenschaftlichkeit, Selbstständigkeit, Entscheidungs- und Urteilsfähigkeit sowie Forschungsnähe aus. Die Ausbildung hat insbesondere auch das Ziel, Sie auf der Basis vermittelter Methoden und Systemkompetenz und unterschiedlicher wissenschaftlicher Sichtweisen zu eigenständiger Forschungsarbeit anzuregen. Sie sollen lernen, Problemstellungen aufzugreifen und sie mit wissenschaftlichen Methoden zu lösen.

Im Bachelorstudiengang werden Sie dazu befähigt, sich dauerhaft auch auf zukünftige Technologien einstellen zu können. Sie erwerben die berufspraktisch relevanten Grundfähigkeiten wie beispielsweise professionelles Programmieren, Grundlagen der Softwaretechnik und der Datenbanksysteme.

Der Bachelor-Studiengang Informatik führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Informatik vor.

2.2 Inhaltliche Anforderungen

Wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches Informatikstudium ist die Bereitschaft und die Fähigkeit, sich mit Neugier und aus eigenem Antrieb unerwarteten Herausforderungen zu stellen. Hilfreich sind weiterhin ein gut entwickeltes logisches Denkvermögen, die Fähigkeit zum Umgang mit abstrakten und formalen Kategorien (wie z.B. in Mathematik, Grammatik oder Musiktheorie), technisches Interesse sowie Fertigkeiten in Kommunikation, Interaktion und Organisation.

2.3 Besonderheiten

Die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik gewährleistet aufgrund des günstigen Studenten-Professoren-Verhältnisses eine hervorragende Betreuung. Weitere Vorteile sind die unmittelbare Nähe zur Bibliothek, zu Studentenwohnheimen und zur Mensa.

Der Studiengang beinhaltet - im Gegensatz zu vielen anderen Hochschulen - wahlweise ein Berufspraktikum. So erhalten Sie die Möglichkeit, bereits während Ihres Studiums berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Das Praktikum können Sie im 5. Semester durchführen. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie in der Lage, anspruchsvolle Aufgaben zu bearbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Ihr Praktikum können Sie bei einem Unternehmen oder einer Institution in Deutschland oder im Ausland durchführen.

Alternativ zum Berufspraktikum können Sie im 5. Semester auch eine vertiefte Nebenfachausbildung oder ein bei dessen Wahl obligatorisches Auslandssemester durchführen.

Neben dem o.g. wahlweise obligatorischen Auslandssemester ist darüber hinaus auch ein freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland für ein Semester möglich, der auf Antrag nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet wird.

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern.

Studierende, die wegen einer von ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden können, haben die Möglichkeit, zweimal für jeweils vier Semester die Studienform Individuelles Teilzeitstudium zu beantragen. Von den jeweils vier Semestern werden dann nur jeweils zwei Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet.

2.4 Berufspraktikum

Als Ersatz für das Nebenfach können Studierende ein Berufspraktikum im Umfang von 20 Wochen ableisten, in dessen Rahmen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, erlernt werden sollen (berufsbezogenes Praktikum). Die praktische Studienzeit kann auch im Ausland absolviert werden.

Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Studierenden/des Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Auf Antrag können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, anerkannt werden.

Die praktische Studienzeit ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Der Nachweis ist durch einen Praktikumsbericht des Studierenden zu ergänzen.

Über die inhaltliche Gestaltung, die fachlichen Anforderungen, die Teilbarkeit des berufsbezogenen Praktikums und Regelungen zur Überprüfung der Ableistung des Praktikums erlässt der Fakultätsrat als Richtlinie eine Praktikumsordnung.

2.5 Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Mit einem universitären Bachelor-Abschluss in Informatik übernehmen Sie hochqualifizierte Tätigkeiten in der Produktion von Software, der Durchführung von IT-Projekten oder in der Forschung. Sie sind beteiligt an der Analyse der Probleme sowie dem Entwurf der grundlegenden Strukturen und Herangehensweisen für die Problemlösung. Sie werden Verantwortung tragen für den Erfolg von Projekten und für die Qualität von Ergebnissen und Produkten.

Mit einem anschließenden Master-Studium in diesem Fach qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten.

2.6 Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Master)

Der Bachelor-Studiengang Informatik bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Informatik vor.

Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht ebenfalls den Zugang zu anderen Masterstudiengängen - sofern diese Studiengänge die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Informatik erbrachten Leistungen als Zugangsvoraussetzung anerkennen - sowie bei besonderer Eignung die Zulassung zur Promotion.

An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik befähigt Sie der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Informatik zum Zugang zu folgenden Masterstudiengängen:

Bitte beachten Sie die beim jeweiligen Masterstudiengang angegebenen Zugangsvoraussetzungen. Diese können neben dem erfolgreichen Abschluss als Bachelor weitere Voraussetzungen, wie z.B. eine erreichte Mindestnote beinhalten.

Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

   


3. Studienablaufplan

3.1 Studienablaufplan Informatik (Bachelor)

Der Bachelorstudiengang Informatik gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Im Pflichtbereich sind 24 Module im Umfang von 174 Leistungspunkten zu belegen. Bei den Pflichtmodulen entfallen 15 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.

Im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 30 Leistungspunkten zu studieren. Hier ist nach Wahl der Studierenden/des Studierenden ein Berufspraktikum, ein Auslandssemester oder ein Nebenfach zu absolvieren. Das Nebenfach umfasst 30 Leistungspunkte eines anderen Studienganges außer Informatik, Informationstechnik/Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik.

Im Wahlbereich umfasst das Studium sechs Leistungspunkte.

Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind insgesamt mindestens 210 Leistungspunkte zu erwerben.

... Zum Vergrößern auf das Bild klicken ...

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten des Instituts für Informatik unter:

3.2 Modulübersicht

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflicht- und Wahlmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflicht- oder Wahlbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

3.2.1 Pflichtmodule

Jedes Semester

  • Bachelorarbeit Informatik
  • Berufspraktikum Informatik
  • Komplexe Softwaresysteme
  • Projekt Informatik
  • Seminar Informatik (Beginn, Dauer zwei Semester)
  • Theoretische Informatik  (Beginn, Dauer zwei Semester)
  • Vertiefung Informatik 1
  • Vertiefung Informatik 2
  • Vertiefung Praktische Informatik
  • Vertiefung Theoretische Informatik

Wintersemester

  • Datenbanken 1
  • Imperative und Funktionale Programmierung
  • Informatik - Wissenschaft und Gesellschaft
  • Logik und Berechenbarkeit
  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 1
  • Mathematik für Informatik 3
  • Rechnernetze und Datensicherheit
  • Softwaretechnik für Informatik (Beginn, Dauer zwei Semester)

Sommersemester

  • Algorithmen und Datenstrukturen / logische Programmierung
  • Betriebssysteme und Verteilte Systeme
  • Computergraphik
  • Digitale Systeme
  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 2
  • Modellbildung und Simulation
  • Smart Computing

3.2.2. Wahlpflichtbereich

Anstelle der nachfolgend genannten Wahlpflicht- oder Wahlmodule können weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als gleichwertige Leistung anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzurechnende Modul belegt werden soll.

3.2.2.1 Wahlpflichtmodule

Unter Beachtung der Semesterlage sind Module im Umfang von 30 LP aus diesem Katalog zu wählen. Alternativ kann auch ein Nebenfach studiert werden. Das Nebenfach umfasst 30 Leistungspunkte eines anderen Studienganges außer Informatik, Informationstechnik/Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik.

Jedes Semester

  • Berufspraktikum Informatik
  • Auslandsstudium Informatik

3.2.2.2 Module im Wahlbereich Soft Skills

Unter Beachtung der Semesterlage sind Module im Umfang von 6 LP aus dem Gesamtangebot der Universität Rostock oder dem folgenden Wahlkatalog zu wählen. Die Module können nur belegt werden, sofern ausreichend Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Jedes Semester

  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER

Wintersemester

  • Mentoringprogramm Informatik

Sommersemester

  • Englisch Fachkommunikation Elektrotechnik/Informationstechnik C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER

3.3 Stundenplan / Lehr- und Lernformen

3.3.1 Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienpläne erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.

3.3.2 Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten. Folgende Lehrveranstaltungsarten kommen im Bachelorstudiengang Informatik zum Einsatz:

  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird, in denen die Studierenden unter Anleitung und in kleinen Gruppen in der Regel eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zur Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag der Lehrenden/des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

3.3.3 Mentoring-Programm

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern. Mentoring-Programme werden durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studienganges Elektrotechnik organisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende höherer Fachsemester können in angemessenem Umfang in die Durchführung einbezogen werden.

3.3.4 Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist zum Erreichen des Lernziels an Übungen regelmäßig teilzunehmen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt als erfüllt, wenn nicht mehr als 25 Prozent der Unterrichtszeit unentschuldigt versäumt wurden. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, kann die Zulassung zur Prüfung versagt werden, wenn es sich um eine Prüfungsvorleistung handelt.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Studierende/der Studierende schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (z.B. eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zwei- bis dreifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich der Studierenden/dem Studierenden unter Angabe der Gründe und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung versehen mitzuteilen. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

3.4 Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer ei-genständigen Arbeit der Studierenden/des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier, ein Poster oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.

praktische Prüfungsleistungen

  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit werden in einem Projektbericht dargestellt.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Referate/Präsentationen
  • Berichte/Dokumentationen
  • regelmäßige Teilnahme
  • Übungsschein/Übungsaufgaben: Das Lösen von Übungsaufgaben dient der Prüfung des Leistungsstandes der Studierenden auch während der Vorlesungszeit und erfolgt in der Regel ohne Aufsicht.
  • Kontrollarbeiten/Belegarbeiten: Sind schriftliche Ausarbeitungen der Lösung vorgegebener Aufgaben. Sie dienen der Prüfung des Leistungsstandes der Studentin/des Studenten auch während der Vorlesungszeit. Kontrollarbeiten sind nach Maßgabe der/des Lehrenden unter Aufsicht an einem festgelegten Ort zu erledigen.

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (siehe SPSO) zu entnehmen.

Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Es können bis zu fünf Studierende gleichzeitig geprüft werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten.

Schriftliche Prüfungsleistungen mit Ausnahme von Klausuren können auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende. Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Präsentationen, Berichten und Hausarbeiten vorlesungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland

Der Bachelorstudiengang Informatik eröffnet den Studierenden alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit, nach § 5 Absatz 2 und 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auch freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren, die in Deutschland als einer Universität gleichwertig anerkannt ist. Informationen hierzu erteilt die Fachstudienberatung.

Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierenden selbstständig und frühzeitig vorzubereiten. Zu diesem Zweck wählt die Studierende/der Studierende zunächst einen thematischen Schwerpunkt und sucht in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zur Fachstudienberatung und zusätzlich zum Rostock International House.

Die inhaltlichen Schwerpunkte der im Ausland belegten Module können in der Informatik oder in einem anderen Fach liegen. Am ausländischen Studienstandort erworbene Lernergebnisse und Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik zu erwerbenden Lernergebnissen und Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anrechnung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.

Der Auslandsaufenthalt kann nach Maßgabe von § 19 Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

3.6 Individuelles Teilzeitstudium

Die Studierende/der Studierende kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden vier Semestern wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welches der vorgesehenen Module bzw. Modulteile nicht erbracht werden kann und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module bzw. Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module bzw. Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung werden zwei Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleiben dementsprechend bei der Berechnung der in § 9 und § 10 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zweimal in Anspruch nehmen.

   


5. Broschüren / Videos / Ordnungen (Downloads)

   


6. Beratungsmöglichkeiten

6.1 Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Informatik

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Informatik

Rena Daubner
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005
Tel.: (0381) 498 7005
in.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Informatik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Informatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de​​​​​​​

6.2 Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten