Bachelor Informatik (IN B.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Bachelor-Studiengang Informatik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2021 finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen finden Sie auch bei den Informatikinstituten.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2021/2022 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2021 sowie die Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock von 2018 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   

Kurzinformationen

Abschluss

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Bachelor (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch

Regelstudienzeit

  • 7 Semester / 210 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik

Formale Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF

  • Master-Studium Informatik (3 Semester)
  • Master-Studium Informationstechnik/Technische Informatik (3 Semester)
  • Master-Studium Computer Science International (4 Semester, in Englisch)
  • Master-Studium Visual Computing (4 Semester)
  • Nach dem Master-Studium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 04.11.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Informatik

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Informatik

Rena Daubner
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005
Tel.: (0381) 498 7005
in.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Informatik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Informatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de​​​​​​​


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Bachelor und Lehramt)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Studium sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei Ihrer Studienwahl erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Studiengangsfindung und in der Übergangsphase von der Schule zum Studium. Dazu gehören die Webseitenbereiche Studieninteressierte (Angebote für Studieninteressierte), Studienangebote (Kurzinfos zu den Studiengängen für Studieninteressierte), Studiengänge (weiterführende Infos für Interessierte und Studierende) und Erstsemester mit den dort angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
  • Bei den Bachelor- und Lehramt-Studiengängen wird Ihnen Unterstützung beim Studienstart an der Universität sowie beim Einleben in der Universitäts- und Hansestadt Rostock angeboten. Dazu gehören das Mentoring für Erstsemester, die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen sowie der Seitenbereich Studiengänge.
Studienablaufpläne

Studienablauf mit Berufspraktikum oder Auslandsstudium im Sommersemester

Studienablauf mit Berufspraktikum oder Auslandsstudium im Wintersemester

Studienablauf mit Nebenfach über drei Semester

Studienablauf mit Nebenfach über zwei Semester

Modulübersicht

Der Bachelorstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule und ermöglicht vier verschiedene Studienverläufe (mit/ohne Berufspraktikum/Auslandssemester, Nebenfach über zwei oder drei Semester).

Im Pflichtbereich sind 22 Module im Umfang von 150 Leistungspunkten zu belegen, davon entfallen 15 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.

Wird im Wahlpflichtbereich Extern das Berufspraktikum oder das Auslandsstudium gewählt, sind Wahlpflichtmodule im Umfang von insgesamt 54 Leistungspunkten und Wahlmodule im Umfang von sechs Leistungspunktenzu belegen. Wird hingegen im Wahlpflichtbereich Extern ein Nebenfach studiert, so sind neben den 30 Leistungspunkten im Nebenfach Wahlpflichtmodule im Umfang von 24 Leistungspunkten und Wahlmodule im Umfang von sechs Leistungspunkten zu belegen.

Im Wahlpflichtbereich Vertiefung sind aus den drei Katalogen Bereich Theoretische Informatik, Bereich Praktische Informatik und Bereich Technische Informatik insgesamt 24 Leistungspunkte zu studieren, wobei aus den Bereichen theoretische Informatik und praktische Informatik mindestens je ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten studiert werden muss.

Im Wahlbereich Nichttechnisches Fach sind sechs Leistungspunkte zu studieren. Hier werden zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die für eine spätere berufstätigkeit hilfreich sind.

Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind insgesamt mindestens 210 Leistungspunkte zu erwerben.

Die Studierenden werden zu Beginn jeden Semesters über die geplanten Lehrangebote der Wahlpflichtmodule des laufenden und des folgenden Semesters informiert. In jedem Semester werden für den Wahlpflichtbereich Vertiefung Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 30 Leistungspunkten, darunter mindestens jeweils zwei Module im Umfang von jeweils sechs Leistungspunkten aus den Bereichen Theoretische Informatik und PraktischeInformatik, angeboten. Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich Vertiefung angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch die Geschäftsstelle der Informatikinstitute ortsüblich bekannt gegeben.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oderFertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen .Der Prüfungs- und Studienplan bildet die Grundlage für die jeweiligen Semesterstudienpläne, die den Studierenden ortsüblich zur Verfügung gestellt werden. Dabei gewährleisten die zeitliche Abfolge und die inhaltliche Abstimmung der Lehrveranstaltungen, dass die Studierenden die jeweiligen Studienziele erreichen können. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten für eine individuelle Studiengestaltung.

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter:

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflicht- und Wahlmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflicht- oder Wahlbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Jedes Semester

  • Projekt B.Sc. Informatik
  • Bachelorarbeit Informatik

Wintersemester

  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 1
  • Logik
  • Rechnernetze und Datensicherheit
  • Imperative Programmierung für Informatik
  • Mathematik für Informatik 3
  • Formale Methoden der Informatik
  • Funktionale Programmierung
  • Datenbanken 1
  • Softwaretechnik für Informatik (Beginn, Dauer zwei Semester)
  • Computergraphik für Informatik
  • Informatik - Wissenschaft und Gesellschaft

Sommersemester

  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 2
  • Einführung in die Theoretische Informatik
  • Digitale Systeme
  • Informatik und Wissenschaft
  • Algorithmen und Datenstrukturen
  • Betriebssysteme und Verteilte Systeme
  • Künstliche Intelligenz
  • Seminar B.Sc. Informatik
  • Modellbildung und Simulation

Wahlpflichtbereich Extern

Im Wahlpflichtbereich Extern ist nach Wahl der Studierenden/des Studierenden das Wahlpflichtmodul Berufspraktikum nach § 10 mit 30 Leistungspunkten, das Wahlpflichtmodul Auslandssemester nach § 9 Absatz 1 mit 30 Leistungspunkten oder ein Nebenfach zu absolvieren.

Es ist ein Modul im Umfang von 30 LP aus dem folgenden Katalog zu wählen.

Alternativ kann auch ein Nebenfach nach SPSO BSc IN 2021 § 4 Absatz 5 studiert werden. Das Nebenfach umfasst 30 LP eines anderen Studiengangs außer Informatik, Informationstechnik/Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik und wird nicht benotet.

Jedes Semester

  • Berufspraktikum Informatik
  • Auslandsstudium Informatik

Nebenfach

  • gemäß Angebot der für das Nebenfach gewählten Fächer

Berufspraktikum

siehe unten → Abschnitt Berufspraktikum

Auslandsstudium Informatik

Der Bachelorstudiengang eröffnet den Studierenden im Wahlpflichtbereich Extern die Möglichkeit, ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren, die in Deutschland als einer Universität gleichwertig anerkannt ist; in diesem Fall handelt es sich um einen obligatorischen Studienaufenthalt im Ausland nach § 5 Absatz 1 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master). Informationen hierzu erteilt die Fachstudienberatung. Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierenden selbstständig und frühzeitig vorzubereiten. Zu diesem Zweck wählt die Studierende/der Studierende zunächst einen thematischen Schwerpunkt und sucht in der Regel bis zum Ende des dritten Semesters Kontakt zur Fachstudienberatung und zusätzlich zum Rostock International House. Die inhaltlichen Schwerpunkte der im Ausland belegten Module können in der Informatik oder in einem anderen Fach liegen. Die durch diese Module erworbenen Kompetenzen dürfen keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik im Wahlpflichtbereich Extern zu erwerbenden Kompetenzen besitzen. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss nach Vorlage des Studienprogramms vor Beginn des Aus-landsaufenthalts. Die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schließen gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung/Learning Agreement ab. 

Nebenfach

Das Nebenfach umfasst 30 Leistungspunkte aus dem Wahlpflicht- und Wahlbereich eines anderen Studiengangs außer Informatik, Informationstechnik/Technische Informatik und Wirtschaftsinformatik und wird nicht benotet. Im Rahmen des gewählten Nebenfachs sollen Studierende über das Fach Informatik hinaussehen und die Grundlagen, Methodik und die Fachsprache eines nicht-informatischen Fachs erlernen. Hierdurch werden die Studierenden befähigt, Problemstellungen des Nebenfachs zu verstehen und Lösungsmöglichkeiten mittels Ansätzen der Informatik zu erkennen. Die Nebenfachausbildungqualifiziert damit insbesondere für die Mitarbeit in interdisziplinären Projekten und Teams.


Wahlpflichtbereich Vertiefung

Im Wahlpflichtbereich Vertiefung sind 24 Leistungspunkte zu studieren, wobei aus den Bereichen theoretische Informatik und praktische Informatik mindestens je ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten studiert werden muss. Es werden fachliche und methodische Kompetenzen im Fach Informatik erworben, die über die Grundlagen hinausgehen und zur Anfertigung einer wissenschaftlichen Arbeit im Gebiet der Informatik befähigen. Die zuerwerbenden Kompetenzen erstrecken sich mindestens über die Teilgebiete der praktischen und der theoretischen Informatik. Die Wahlmöglichkeiten gestatten eine Spezialisierung entsprechend individuellen Berufsvorstellungen.

Es sind Module im Umfang von 24 LP aus den Katalogen Bereich Theoretische InformatikBereich Praktische Informatik und Bereich Technische Informatik zu wählen. Aus den Bereichen Theoretische Informatik und Praktische Informatik muss mindestens je ein Modul im Umfang von 6 LP studiert werden.

Wahlpflichtbereich Vertiefung – Bereich Theoretische Informatik

Aus dem Bereich Theoretische Informatik muss mindestens ein Modul im Umfang von 6 LP studiert werden.

Wintersemester

  • Computational Geometry (Angebot unregelmäßig)
  • Effiziente Graphenalgorithmen (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Software-Agenten (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Design und Analyse Effizienter Algorithmen (Angebot unregelmäßig)
  • Modellierung und Analyse verteilter Systeme
  • Operations Research

Wahlpflichtbereich Vertiefung – Bereich Praktische Informatik

Aus dem Bereich Praktische Informatik muss mindestens ein Modul im Umfang von 6 LP studiert werden.

Wintersemester

  • Benutzerzentrierte Softwareentwicklung (Angebot unregelmäßig)
  • Compilerbau
  • Data Science

Sommersemester

  • Architektur und Entwicklung von Kommunikationsdiensten (Angebot unregelmäßig)
  • Datenbanken 2: Implementierungstechniken
  • Datenbankanwendungsprogrammierung (Angebot unregelmäßig)
  • Modelle und Modellierung (Angebot unregelmäßig)
  • Webbasierte Anwendungen (Angebot unregelmäßig)

Wahlpflichtbereich Vertiefung – Bereich Technische Informatik

Wintersemester

  • Echtzeitsysteme
  • Eingebettete Systeme

Sommersemester

  • Hochintegrierte Systeme
  • Prozessorarchitektur

Wahlbereich Nichttechnisches Fach

Im Wahlbereich Nichttechnisches Fach sind sechs Leistungspunkte zu studieren. Es werden Kompetenzenerworben, die für die spätere berufliche Tätigkeit als Informatikerin oder Informatiker hilfreich sind, aber nicht der Fachkultur der Informatik oder verwandten naturwissenschaftlich-technischer Disziplinen zugeordnet werden. Beispiele für solche Kompetenzen sind Spracherwerb, Führungs-, Organisations- und Wissensvermittlungskompetenzen oder die Befähigung zu philosophischer, ethischer oder künstlerischer Reflektion.

Es sind Module im Umfang von 6 LP aus dem folgenden Wahlkatalog oder dem Gesamtangebot der Universität Rostock mit Ausnahme der technischen Fächer zu wählen. Die Module können nur belegt werden, sofern ausreichende Kapazitäten zur Verfügung stehen.

Jedes Semester

  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER

Wintersemester

  • Mentoringprogramm Informatik

Sommersemester

  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Elektrotechnik/Informationstechnik C1.1 GER
Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Sie beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienpläne erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmernder Veranstaltung vertreten und  diskutieren kann.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Übungen, Seminaren und Praktikumsveranstaltungen teilzunehmen.

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus der Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock (RPO Ba/Ma) sowie aus der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) des jeweiligen Studiengangs mit dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen.

Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.

Als Prüfungsleistungen kann die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung mündliche, schriftliche oder praktische Prüfungsleistungen sowie computergestützte Prüfungen (E-Prüfungen) vorsehen. In den mündlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag und sie/er ihre/seine Lösung mündlich präsentieren kann. In den schriftlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er auf der Basis des notwendigen Wissens in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des jeweiligen Faches die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag, Aufgaben lösen oder Themen bearbeiten kann. In geeigneten Fällen kann eine Prüfung auch ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple-Choice-Prüfung“) erfolgen; näheres dazu regelt die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung. In den praktischen Prüfungsleistungen sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung bestimmter Arbeiten nachweisen und dokumentieren. E-Prüfungen sind multimedial gestützte Prüfungen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Bearbeitung von Freitextaufgaben, Lückentexten und Zuordnungsaufgaben. Die unterschiedlichen Prüfungsleistungen können auch kombiniert sein.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.
  • Übungsaufgaben: Übungsaufgaben sind regelmäßige, schriftliche Aufgaben zur Überprüfung des Leistungsstands der Studierenden innerhalb der Vorlesungszeit. Sie werden einzeln oder in Gruppen, ohne Aufsicht und außerhalb der Präsenzzeit bearbeitet. Einzelne Übungsaufgaben sind unabhängig voneinander zu bewerten. Der Umfangund das Bewertungsverfahren sind innerhalb der ersten zwei Vorlesungswochen durch die Dozierendenbekannt zu geben.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

E-Prüfungen

Klausuren und andere geeignete fachspezifische Prüfungsformen können auch computergestützt als E-Prüfungen durchgeführt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf die E-Prüfungsform hinzuweisen. Ihnen ist vor der Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Näheres zur jeweiligen E-Prüfung ist in der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu regeln.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Lösen von Übungsaufgaben
  • Bestehen von Praktikumsversuchen
  • regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß § 7 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master)
  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbständig Projektaufgaben (z. B. Programmieraufga-ben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen dieStudierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können.

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (siehe SPSO) zu entnehmen. Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein. 

Die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung legt die Art und Dauer der einzelnen Prüfungen fest. Die Dauer soll bei mündlichen Prüfungsleistungen mindestens 20 Minuten und höchstens 45 Minuten und bei Klausuren mindestens 45 Minuten und höchstens 180 Minuten nicht unter- beziehungsweise überschreiten.

Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten.

Schriftliche Prüfungsleistungen mit Ausnahme von Klausuren können auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende. Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Präsentationen, Berichten und Hausarbeiten vorlesungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

Berufspraktikum (optional)

Der Bachelor-Studiengang eröffnet den Studierenden im Wahlpflichtbereich Extern die Möglichkeit, im 5. oder 6. Fachsemester ein Berufspraktikum im Umfang von 20 Wochen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock abzuleisten.

Im Berufspraktikum sollen unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, erlernt werden.

Das Berufspraktikum kann auch im Ausland absolviert werden.

Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Studierenden/des Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Auf Antrag können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, anerkannt werden.

Das Berufspraktikum ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Der Nachweis ist durch einen Praktikumsbericht der bzw. des Studierenden zu ergänzen.

Die inhaltliche Gestaltung, die fachlichen Anforderungen, die Teilbarkeit des Berufspraktikums und Regelungen zur Überprüfung der Ableistung des Praktikums regelt die Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock.

Alternativ zum Berufspraktikum können Sie auch eine vertiefte Ausbildung im Wahlpflichtbereich und in den Nebenfächern durchführen.

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland (optional)

Der Bachelorstudiengang eröffnet den Studierenden alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit, freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren, die in Deutschland als einer Universität gleichwertig anerkannt ist. Informationen hierzu erteilt die Fachstudienberatung.

Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierenden selbstständig und frühzeitig vorzubereiten. Zu diesem Zweck wählt die Studierende/der Studierende zunächst einen thematischen Schwerpunkt und sucht in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zur Fachstudienberatung und zusätzlich zum Rostock International House. Die inhaltlichen Schwerpunkte der im Ausland belegten Module können in der Informatik oder in einem anderen Fach liegen.

Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengangs Informatik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.

Der Auslandsaufenthalt kann nach Maßgabe von § 4 Absatz 8 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. 

Individuelles Teilzeitstudium (optional)

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann.

In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründender Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einemspäteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in §§ 10 und 17 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/Jeder Studierende kann die Regelung maximal zweimal in Anspruch nehmen.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Mit einem universitären Bachelor-Abschluss in Informatik können Sie hochqualifizierte Tätigkeiten in der Produktion von Software, der Durchführung von IT-Projekten oder in der Forschung übernehmen.

Sie sind beteiligt an der Analyse der Probleme sowie dem Entwurf der grundlegenden Strukturen und Herangehensweisen für die Problemlösung. Sie werden Verantwortung tragen für den Erfolg von Projekten und für die Qualität von Ergebnissen und Produkten.

Mit einem anschließenden Master-Studium in diesem Fach qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten.

Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Master)

Der Bachelor-Studiengang Informatik bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Informatik vor.

An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik befähigt Sie der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Informatik zum Zugang zu folgenden Masterstudiengängen:

Bitte beachten Sie die beim jeweiligen Masterstudiengang angegebenen Zugangsvoraussetzungen. Diese können neben dem erfolgreichen Abschluss als Bachelor weitere Voraussetzungen, wie z.B. eine erreichte Mindestnote beinhalten.

Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht ebenfalls den Zugang zu anderen Masterstudiengängen – sofern diese Studiengänge die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Informatik erbrachten Leistungen als Zugangsvoraussetzung anerkennen – sowie bei besonderer Eignung die Zulassung zur Promotion.

Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium besteht die Möglichkeit zur Promotion.