Diese Webseite enthält Informationen für Studierende nach einer älteren SPSO.

➜ Nach dieser SPSO können Sie längstens bis zum 31. März 2026 studieren. Danach ist zur Fortsetzung des Studiums der Übergang in die aktuell gültige SPSO erforderlich.

Auslaufender Studiengang:

➜ keine Neuimmatrikulation | ➜ studierbar längstens bis zum 31. März 2026

Herzlich Willkommen beim Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik

Diese Seiten enthalten Informationen für Studierende, die vom Wintersemester 2018/2019 bis einschließlich Wintersemster 2020/2021 in diesen Studiengang immatrikuliert wurden.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang waren vom Wintersemester 2018/2019 bis zum Wintersemester 2020/2021 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2018 sowie die Praktikumsordnung für die Bachelor-Studiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock von 2018 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Nach diesen Ordnungen kann längstens bis zum  31. März 2026 studiert werden. Für eine Fortsetzung des Studiums über diesen Zeitpunkt hinaus muss ein Übergang in die aktuell gültige SPSO erfolgen.

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

   

   


Kurzinformationen

Abschluss

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Bachelor (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 7 Semester / 210 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik
  • Wirtschafts-/Sozial-/Rechtswissenschaften

Formale Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2) und 
  • für englische Module und für Studienrichtung „Business Informatics“ Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Niveau B2)

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF

  • Master-Studium Wirtschaftsinformatik (3 Semester)
  • Nach dem Master-Studium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

   


1. Warum Wirtschaftsinformatik studieren?

Ob Industriebetrieb, Dienstleistungsunternehmen oder öffentliche Hand - kaum eine Organisation kommt heutzutage ohne Einsatz von Informationssystemen aus. IT-Lösungen unterstützen den Kundenberater in der Bank und die Logistik im Paketversand ebenso wie die Produktentwicklung in der Industrie oder die Abläufe in Krankenhäusern. Gute IT-Lösungen setzen dabei voraus, dass man sowohl die betriebliche Anforderungen als auch die informationstechnischen Möglichkeiten versteht, um passgenaue und innovative Lösungen realisieren zu können. Durch ihre Doppelqualifikation in Wirtschaft und Informatik haben Wirtschaftsinformatiker die optimalen Voraussetzungen für diese Aufgabe - und finden zudem einen guten Arbeitsmarkt vor.

Nicht nur Industrie- und Dienstleistungsunternehmen haben einen Bedarf an Wirtschaftsinformatikern, auch IT-Dienstleister und Softwareunternehmen rechnen weiterhin mit steigenden Umsätzen. Dies spiegelt sich bereits an der heutigen Arbeitsmarktsituation durch eine hohe Nachfrage nach IT-Kräften wider. Seit 2005 befindet sich der IT-Stellenmarkt auf einem soliden Wachstumskurs. Im Zeitraum von März 2007 bis Februar 2008 wurden für Computerberufe 13 Prozent mehr Stellenangebote gegenüber dem davorliegenden Vergleichszeitraum veröffentlicht. Im Jahr 2007 hat sich die Zahl der Stellenofferten im Vergleich zu 2003 mehr als verdoppelt. Nach einer Konsolidierung 2009, hält der positive Trend weiter an.

Der Studiengang Wirtschaftsinformatik bildet bereits seit 1992 Studenten aus, so dass Erfahrungen vorliegen, wo unsere Absolventen eingesetzt werden. Wirtschaftsinformatiker werden in den verschiedensten Bereichen von Unternehmen und auf unterschiedlichen Leitungsfunktionen eingesetzt. Mit der Umstellung vom Diplom auf den konsekutiven Bachelor-Master-Studiengang wird außerdem eine internationale Vergleichbarkeit der Abschlüsse gewährleistet und somit der Eintritt in andere Arbeitsmärkte erleichtert.

Im Mittelpunkt der Wirtschaftsinformatik stehen die Konzeption, Entwicklung, Einführung, Betrieb und Wartung von Anwendungssoftware und Informationssystemen sowie generell das Management des Produktionsfaktors Information. Dabei arbeitet der Wirtschaftsinformatiker häufig mit Fachleuten anderer Disziplinen zusammen.

   


2. Studiengangsprofil

2.1 Ziele und Charakteristik

Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum Bachelor of Science (B.Sc.) auf dem Gebiet der Wirtschaftsinformatik.

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik führt zu einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss und bereitet auf den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vor.

Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiengangs berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

In dem 7-semestrigen Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik wird ein Qualifikationsprofil erreicht, das Sie für einen Einsatz in den Bereichen Wirtschaft und Verwaltung befähigt. Anschließend besteht die Möglichkeit, diese Qualifikation im Master Wirtschaftsinformatik inhaltlich und auch in Richtung Forschung und Lehre auszubauen. Die Konzeption des Studiums geht davon aus, dass den AbsolventInnen eine Vielzahl von Berufsfeldern offenstehen soll, in denen interdisziplinäre Teamarbeit dominiert. Wegen der hohen Dynamik in den Tätigkeitsfeldern und Berufsfeldern wird in der Ausbildung eine möglichst große Flexibilität angestrebt, sowohl, was die inhaltliche Ausgestaltung der Pflichtfächer als auch, was die Möglichkeiten zur individuellen Schwerpunktsetzung mit der Wahl einer Studienrichtung durch die Studierenden betrifft.

Der Studienkonzeption liegt die Zielvorstellung zugrunde, dass Sie durch das Studium die Fähigkeit erwerben, Anwendungen der rechnergestützten Informationsverarbeitung in der Wirtschafts- und Verwaltungspraxis zu realisieren. Hierzu gehören insbesondere Konzeption, Entwicklung und Verwendung von Informatikanwendungen sowie die Gestaltung und Nutzung der inner- und überbetrieblichen Informationsstruktur. Sie lernen dabei, problemorientiert, fachübergreifend und unter Einbeziehung sozialer Fragestellungen zu arbeiten. Lehre und Studium vermitteln die dafür erforderlichen fachlichen Methoden und Kenntnisse sowie die Fähigkeit zu selbstständigem wissenschaftlichen Arbeiten und kritischer Überprüfung des beruflichen Tätigkeitsfeldes.

Der Studiengang basiert auf den gleichgewichtigen Säulen Betriebswirtschaftslehre, Informatik und Wirtschaftsinformatik und wird durch Mathematik, Statistik, Volkswirtschaftslehre und Wirtschaftsrecht ergänzt. Die Wirtschaftsinformatik hat integrativen Charakter und wird durch Projektstudium und betreutes Berufspraktikum vertieft. Die Informatik stellt anwendungsnahe Inhalte der praktischen Informatik in den Vordergrund. Das Fokusstudium erlaubt mit seinen Wahlmöglichkeiten eine individuelle Ausprägung der Kenntnisse und Fertigkeiten, um sich entsprechend der Fähigkeiten und Interessen als Anwendungsspezialisten für den Arbeitsmarkt zu profilieren. Verbunden ist dies mit der Fähigkeit, wirtschaftswissenschaftliche Problemstellungen zu erkennen und zu analysieren sowie entsprechende integrative Lösungsvorschläge auszuarbeiten und zu beurteilen.

Die theoretische Orientierung der Studieninhalte bildet eine wichtige Basis für den Erwerb langlebiger Wissenskomponenten, die Befähigung zu permanenter selbstständiger Weiterbildung und die Gewähr für die Fähigkeit zu einer schnellen Anpassung an die aktuellen fachlichen Entwicklungen dieses dynamischen Wissensgebietes.

Darüber hinaus werden den Studierenden ein allgemeines Wissenschaftsverständnis und effektive wissenschaftliche Arbeitstechniken nahegebracht.

2.2 Inhaltliche Anforderungen

Das Studium der Wirtschaftsinformatik erfordert ein grundlegendes mathematisches Verständnis. Daher sind gute Kenntnisse im Fach Mathematik, ein gewisses Abstraktionsvermögen sowie technisches Interesse von Vorteil. Zur Wahl der Studienrichtung Business Informatics sowie bestimmter Module des Wahlpflichtkatalogs sind englische Sprachkenntnisse erforderlich.

2.3 Besonderheiten

Ein Alleinstellungsmerkmal des Bachelor-Studienganges ist die fachliche Interdisziplinarität, da Inhalte aus den beiden traditionellen Studiengängen der Betriebswirtschaftslehre und Informatik in das Studium einfließen. Damit werden insbesondere Kenntnisse an der Schnittstelle zwischen wirtschaftswissenschaftlichen Anforderungen und informationstechnischer Umsetzung vermittelt. Die selbstständige Arbeit, unter anderem im Projektstudium, stellt die Umsetzung von bereits gewonnenen theoretischen Kenntnissen in die Praxis in den Mittelpunkt. Darüber hinaus werden das Fokusstudium und Sprachkurse angeboten, um je nach Studienrichtung Wissen zu vertiefen und außerfachliches Wissen, soziale Kompetenzen und Fähigkeiten für die internationale Zusammenarbeit zu vermitteln.

Die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik gewährleistet aufgrund des günstigen Studenten-Professoren-Verhältnisses eine hervorragende Betreuung. Weitere Vorteile sind die unmittelbare Nähe zur Bibliothek, zu Studentenwohnheimen und zur Mensa.

Der Studiengang beinhaltet - im Gegensatz zu vielen anderen Hochschulen - ein Berufspraktikum. So erhalten Sie die Möglichkeit, bereits während Ihres Studiums berufspraktische Erfahrungen zu sammeln. Das Praktikum sollte im siebten Semester stattfinden. Zu diesem Zeitpunkt sind Sie in der Lage, anspruchsvolle Aufgaben zu bearbeiten und Verantwortung zu übernehmen. Ihr Praktikum können Sie bei einem Unternehmen oder einer Institution in Deutschland oder im Ausland durchführen. In der Studienrichtung „Business Informatics“ muss das Praktikum in einem Land durchgeführt werden, dessen Sprache nicht die Muttersprache der Studierenden ist.

Freiwilliges Auslandssemester: Es besteht die Möglichkeit für einen freiwilligen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule für die Dauer von bis zu einem Semester.

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern.

Studierende, die wegen einer von ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden können, haben die Möglichkeit, zweimal für jeweils zwei Semester die Studienform Individuelles Teilzeitstudium zu beantragen. Von den jeweils zwei Semestern wird dann nur jeweils ein Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet.

Studienaufenthalt im Ausland: Die Fakultät unterstützt die Anfertigung von Bachelorarbeiten im Ausland, unter der Doppelbetreuung eines/einer Rostocker und eines/einer ausländischen Professors/Professorin. Die Doppelbetreuung bedarf der Zustimmung des Prüfungsausschusses.

2.4 Berufspraktikum

Während des Studiums sind praktische Studienzeiten im Umfang von zwölf Wochen abzuleisten, in deren Rahmen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, erlernt werden sollen (berufsbezogenes Praktikum). Das Praktikum soll Einblick in betriebliche Organisation und Führung sowie die vielschichtigen Aufgaben der Vorbereitung, Durchführung, Planung und Kontrolle von wirtschaftsinformatikorientierten Projekten im Unternehmen bieten. Die praktische Studienzeit soll spätestens im siebenten, frühestens jedoch nach Abschluss des vierten Semesters durchgeführt werden.

Die praktische Studienzeit kann auch im Ausland absolviert werden. In der Studienrichtung „Business Informatics“ ist sie in einem Land zu absolvieren, dessen Sprache nicht Muttersprache der Studierenden/des Studierenden ist.

Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Studierenden/des Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Auf Antrag können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, anerkannt werden.

Die praktische Studienzeit ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Der Nachweis ist durch einen Praktikumsbericht der Studierenden/des Studierenden als Prüfungsleistung zu ergänzen.

Über die inhaltliche Gestaltung, die fachlichen Anforderungen, die Teilbarkeit des berufsbezogenen Praktikums und Regelungen zur Überprüfung der Ableistung des Praktikums erlässt der Fakultätsrat als Richtlinie eine Praktikumsordnung.

2.5 Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Aufgrund der im Studium erworbenen oben genannten Fertigkeiten sind die Absolventen des Studiengangs Wirtschaftsinformatik für folgende Berufsfelder besonders gut qualifiziert:

  • Anwendungsentwickler
  • Systems Analyst
  • Software- oder Anwendungsarchitekt
  • Requirements Engineer oder Systems Engineer
  • IT-Berater
  • IT-Projektleiter
  • IT-Controller

Mit einem anschließenden Masterstudium in diesem Fach qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten.

2.6 Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Master)

Denjenigen Absolventen des Bachelorstudiengangs, die sich wissenschaftlich weiter entwickeln wollen und einen höherwertigen beruflichen Abschluss anstreben, stehen viele verschiedene Masterstudiengänge offen, die in den Bereichen Wirtschaftswissenschaften und Informatik im In- und Ausland angeboten werden.

An der Universität Rostock werden dazu derzeit folgende Masterstudiengänge angeboten:

Bitte beachten Sie die beim jeweiligen Masterstudiengang angegebenen Zugangsvoraussetzungen. Diese können neben dem erfolgreichen Abschluss als Bachelor weitere Voraussetzungen, wie z.B. eine erreichte Mindestnote beinhalten.

Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

   


3. Studienablaufplan

3.1 Studienablaufplan Wirtschaftsinformatik (Bachelor)

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik gliedert sich in Pflicht- und Wahlpflichtmodule.

Im Pflichtbereich sind 23 Module im Umfang von 180 Leistungspunkten und im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 30 Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 15 Leistungspunkte auf das Modul der Abschlussprüfung.

Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind insgesamt mindestens 210 Leistungspunkte zu erwerben.

Die ersten drei Semester des Bachelorstudiums (Basisstudium) vermitteln die Grundlagen für die fachliche Vertiefung im anschließenden Fachstudium. Im Fachstudium ist zwischen zwei Studienrichtungen zu wählen. Teil des Fachstudiums ist ferner das so genannte Fokusstudium, in dem Wahlpflichtmodule im Umfang von 30 Leistungspunkten zu wählen sind.

Die Studierenden haben vor dem Beginn des Fachstudiums im vierten Semester dem Studienbüro anzuzeigen, welche der folgenden Studienrichtungen gewählt wird:

  1. Studienrichtung „Informationssysteme“
    Die Studienrichtung „Informationssysteme“ ermöglicht den Erwerb vertiefter Kenntnisse aus den fachlichen Anwendungsbereichen der Wirtschaftsinformatik und aus angrenzenden Fachgebieten. In dieser Studienrichtung sind im Fokusstudium aus dem Katalog Fokus 1 (Bereich Informatik) und aus dem Katalog Fokus 2 (Bereich Wirtschaft) Module im Umfang von jeweils mindestens sechs Leistungspunkten zu absolvieren. Die übrigen Module des Fokusstudiums sind frei aus allen Fokuskatalogen wählbar. Unterrichts- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch, in den Wahlpflichtbereichen können Module in englischer Sprache angeboten werden. Im Pflichtbereich der Studienrichtung „Informationsysteme“ ist das Modul „Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für die Studienrichtung Informationssysteme“ zu belegen.
       
  2. Studienrichtung „Business Informatics“
    Die Studienrichtung „Business Informatics“ vermittelt neben Fachkompetenzen auch vertiefte fachspezifische Fremdsprachenkompetenz und praktische Erfahrungen in der internationalen Zusammenarbeit. Für diese Studienrichtung sind im Fokusstudium aus dem Katalog Fokus 3 zwei aufeinander aufbauende Sprachmodule der Fachkommunikationen C1.1 und C1.2 obligatorisch zu belegen. Wenn durch einen Einstufungstest beim Sprachenzentrum der Universität Rostock die Eignung für das Sprachmodul auf der Stufe C1.2 nachgewiesen werden kann, kann das Sprachmodul C1.1 auf Antrag an den Prüfungsausschuss durch ein anderes Modul im gleichen Leistungspunkteumfang ersetzt werden. Dieses Ersatzmodul darf aus den drei Fokuskatalogen stammen oder das Sprachmodul Stufe C1.1 einer anderen Sprache sein. Die übrigen Module des Fokusstudiums sind frei aus allen Fokuskatalogen wählbar. Im Pflichtbereich der Studienrichtung „Business Informatics“ ist das Modul „Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für die Studienrichtung Business Informatics“ zu belegen.

Auf Antrag an den Prüfungsausschuss kann die Studienrichtung einmal und ohne Angabe von Gründen gewechselt werden. Zu Beginn des vierten Semesters legt die/der Studierende verbindlich die Studienrichtung fest.

Der Wahlpflichtbereich Fokusstudium dient der Vertiefung der Kenntnisse in den zur Erreichung des Qualifikationsziels relevanten Teildisziplinen. Der Katalog Fokus 1 dient der Vertiefung von Kenntnissen in speziellen Teilbereichen der Informatik gegenüber dem Pflichtangebot im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Der Katalog Fokus 2 dient der Vertiefung von Kenntnissen in speziellen Teilbereichen der Betriebswirtschaft gegenüber dem Pflichtangebot im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik. Der Katalog Fokus 3 dient dem Erwerb fachspezifischer Sprachkenntnisse, sozialer Kompetenzen und von Kompetenzen in angrenzenden Spezialgebieten. Die drei Kataloge Fokus 1, Fokus 2 und Fokus 3 mit Modulen für den Wahlpflichtbereich werden jährlich ortsüblich bekanntgegeben. Die Kataloge sind ausreichend groß bemessen, um Wahlmöglichkeiten innerhalb der gewählten Vertiefungsrichtung zu ermöglichen. Im gesamten Fokusstudium sind Module im Umfang von 30 Leistungspunkten zu absolvieren. Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich Fokusstudium angeboten werden. Diese werden vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Neben den in der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich angeboten werden. Diese werden vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

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Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten des Instituts für Informatik unter:

Für folgende Module, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gelten gemäß § 7 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind:

  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Dienstleistungsmanagement (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Einführung in die Wirtschaftsprüfung (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Finanzbuchführung und Bilanzanalyse mit DATEV (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Finanzierung und Investition (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Strategisches Marketing (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Mentoringprogramm Informatik (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Betriebssysteme und Verteilte Systeme (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Computergraphik (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Funktionale Programmierung (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (Studiengang B.Sc. Wirtschaftswissenschaften)
  • Logik und Berechenbarkeit (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Modellbildung und Simulation (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Smart Computing (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Theoretische Informatik (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Theorie und Praxis guter Kommunikation (Studiengang LL.B. Good Governance – Wirtschaft, Gesellschaft, Recht)
  • Versicherungswirtschaftslehre (Studiengang M.Sc. Mathematik)
  • Vertiefung Informatik 1 (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Vertiefung Informatik 2 (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Vertiefung Praktische Informatik (Studiengang B.Sc. Informatik)
  • Vertiefung Theoretische Informatik (Studiengang B.Sc. Informatik)

Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

3.2 Modulübersicht

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflicht- und Wahlmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflicht- oder Wahlbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

3.2.1 Pflichtmodule

Jedes Semester

  • Berufspraktikum Wirtschaftsinformatik
  • Bachelorarbeit Wirtschaftsinformatik

Wintersemester

  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 1
  • Imperative Programmierung
  • Einführung in die Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre
  • Grundlagen der Wirtschaftsinformatik (Beginn im Wintersemester, Dauer zwei Semester)
  • Mathematik für Wirtschaftsinformatik 3
  • Datenbanken 1
  • Rechnernetze und Datensicherheit
  • Kosten- und Leistungsrechnung (KLR)
  • Finanzbuchhaltung
  • IT-Management
  • Softwaretechnik
  • Informationssysteme und -dienste

Sommersemester

  • Mathematik für Elektrotechnik und Informatik 2
  • Algorithmen und Datenstrukturen/logische Programmierung
  • Grundlagen der Statistik
  • Operations Research
  • Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre: Führungsaufgaben
  • Einführung ins Wirtschaftsrecht
  • Projektstudium Wirtschaftsinformatik
  • Unternehmensmodellierung

3.2.2 Pflichtmodul in der Studienrichtung

Es ist das Modul für die gewählte Studienrichtung zu belegen.

Sommersemester

  • Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für Studienrichtung Informationssysteme
  • Rechnergestütztes Wissenschaftliches Arbeiten für Studienrichtung Business Informatics

3.2.3 Wahlpflichtbereich Fokusstudium

Es sind Module im Umfang von 30 LP aus dem folgenden Katalog zu wählen.

3.2.3.1 Fokusstudium 1 (Bereich Informatik)

In der Studienrichtung Informationssysteme sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von mindestens 6 LP aus diesem Wahlpflichtkatalog zu wählen.

Jedes Semester

  • Vertiefung Informatik 1
  • Vertiefung Informatik 2
  • Vertiefung Praktische Informatik
  • Vertiefung Theoretische Informatik

Wintersemester

  • Funktionale Programmierung
  • Logik und Berechenbarkeit

Sommersemester

  • Betriebssysteme und Verteilte Systeme
  • Computergraphik
  • Modellbildung und Simulation
  • Smart Computing
  • Theoretische Informatik (Beginn im Sommersemester, Dauer zwei Semester)

3.2.3.2 Fokusstudium 2 (Bereich Wirtschaft)

In der Studienrichtung Informationssysteme sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von mindestens 6 LP aus diesem Wahlpflichtkatalog zu wählen.

Wintersemester

  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Dienstleistungsmanagement
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Einführung in die Wirtschaftsprüfung
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Konzernrechnungslegung nach HGB und IFRS

Sommersemester

  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Einführung in die betriebswirtschaftliche Steuerlehre
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Finanzbuchführung und Bilanzanalyse mit DATEV
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Finanzierung und Investition
  • Allgemeine Betriebswirtschaftslehre: Strategisches Marketing

3.2.3.3 Fokusstudium 3

In der Studienrichtung Business Informatics sind unter Beachtung der Semesterlage aus diesem Wahlpflichtkatalog zwei aufeinander aufbauende Sprachmodule (C1.1 und C1.2) einer Fachkommunikation obligatorisch zu wählen, solange der Qualifikationserwerb nicht bereits durch einen Einstufungstest nachgewiesen werden konnte.

Jedes Semester

  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER
  • Englisch Fachkommunikation Wirtschaftswissenschaften C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Wirtschaftswissenschaften C1.2 GER

Wintersemester

  • Grundlagen der Volkswirtschaftslehre (Beginn im Wintersemester, Dauer zwei Semester)
  • Mentoringprogramm Informatik
  • Theorie und Praxis guter Kommunikation (Beginn im Wintersemester, Dauer zwei Semester)

Sommersemester

  • Englisch Fachkommunikation Elektrotechnik/Informationstechnik C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER
  • Einführung ins private Wirtschaftsrecht
  • Versicherungswirtschaftslehre

Nach Angebot

  • Praxis der Wirtschaftsinformatik

Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf seinem Bachelor-Zeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum zahlreiche interessante Möglichkeiten.

3.3 Stundenplan / Lehr- und Lernformen

3.3.1 Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.

3.3.2 Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen, z.B. einem Seminar, einer praktischen Übung oder einem Journal-Club, in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

3.3.3 Mentoring-Programm

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern. Mentoring-Programme werden durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studienganges Elektrotechnik organisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende höherer Fachsemester können in angemessenem Umfang in die Durchführung einbezogen werden.

3.3.4 Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Übungen, Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master):

  • Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.
  • Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.
  • Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.
  • Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

3.4 Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.
  • Lösen von Übungsaufgaben: Das Lösen von Übungsaufgaben dient der Prüfung des Leistungsstandes des Studenten/der Studentin auch während der Vorlesungszeit und erfolgt in der Regel ohne Aufsicht.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Präsentationen
  • Hausarbeiten
  • Kontrollarbeiten/Belegarbeiten: Sind schriftliche Ausarbeitungen der Lösung vorgegebener Aufgaben. Sie dienen der Prüfung des Leis-tungsstandes der Studentin/des Studenten auch während der Vorlesungszeit. Kontrollarbeiten sind nach Maßgabe der/des Lehrenden unter Aufsicht an einem festgelegten Ort zu erledigen.
  • Übungsschein/Übungsaufgaben/Hausaufgaben: Das Lösen von Übungsaufgaben dient der Prüfung des Leistungsstandes der Studierenden auch während der Vorlesungszeit und erfolgt in der Regel ohne Aufsicht.

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1) zu entnehmen.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Präsentationen, Kolloquien, Übungsaufgaben, Berichten und Hausarbeiten veranstaltungsbegleitend absolviert werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

Bei der Wahl des Wahlpflichtmoduls Funktionale Programmierung wird dieses in einer gemeinsamen Prüfung zusammen mit dem Pflichtmodul Imperative Programmierung abgeschlossen. Das Wahlpflichtmodul Funktionale Programmierung kann nicht einzeln belegt werden.

Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen muss schriftlich beim Studienbüro erfolgen. Gleiches gilt für den Antrag auf Wertung einer Modulprüfung als Freiversuch.

Im Falle des letzten Prüfungsversuches entscheidet die Prüferin/der Prüfer, ob abweichend von der in den Modulbeschreibungen festgelegten Prüfungsform eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen.

Im Falle der Änderung einer Modulbeschreibung sind Wiederholungsprüfungen jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland

Der Bachelorstudiengang eröffnet den Studierenden alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit, freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Zudem unterstützt die Fakultät die Anfertigung von schriftlichen Abschlussarbeiten im Ausland unter der Doppelbetreuung eines/einer Rostocker und eines/einer ausländischen Professors/Professorin. Die Doppelbetreuung bedarf der vorherigen Zustimmung des Prüfungsausschusses.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten. Hierzu sucht die Studierende/der Studierende in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zu der Fachstudienberatung, zum Prüfungsausschuss und zusätzlich zum Rostock International House der Universität Rostock.

Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierende/den Studierenden selbstständig zu organisieren und zu finanzieren.

Er kann nach Maßgabe von § 19 Absatz 7 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsinformatik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschuss gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.

3.6 Individuelles Teilzeitstudium

Die Studierende/der Studierende kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welches der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden kann und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 9 und § 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.

   


5. Broschüren / Videos / Ordnungen (Downloads)

   


6. Beratungsmöglichkeiten

6.1 Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Wirtschaftsinformatik Bachelor

Dr.-Ing. Anne Gutschmidt
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7435
anne.gutschmidt(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Wirtschaftsinformatik

Rena Daubner
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005
Tel.: (0381) 498 7005
win.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik (Vorsitz)

Prof. Dr. rer. pol. Michael Fellmann
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7440
michael.fellmann(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Wirtschaftsinformatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de

6.2 Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten