Master Informatik (IN M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Informatik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2021 finden Sie auf dieser Seite.

Weitere Informationen zum Studiengang finden Sie auch bei den Informatikinstituten.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem 22. April 2021 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2020 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Für Studierende, die zum Wintersemester 2020/2021 und zum Sommersemester 2021 nach der SPSO von 2020 (ohne die Änderung) immatrikuliert wurden, gilt automatisch seit dem 22. April 2021 diese geänderte SPSO.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock. Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.

   

Seitenübersicht

   


Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache (inkl. Modulprüfungen) ist Deutsch und Englisch. Einzelheiten dazu ergeben sich aus der jeweiligen Modulbeschreibung.

Regelstudienzeit

  • 3 Semester / 90 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informatik oder gleichwertiger Abschluss:
    • Bachelor mit mindestens 180 LP; bei weniger als 210 LP müssen die fehlenden 30 LP bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden.
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse:
    • Nachweis Deutschkenntnisse Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englischkenntnisse:
    • Nachweis Englischkenntnisse Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens
  • Nachweis von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) in Mathematik und mindestens 12 LP in Theoretischer Informatik (insbesondere Berechenbarkeit, Komplexität, Formale Sprache, Formale Semantik und Formale Modellierung)
    • Maximal 9 LP in Theoretischer Informatik können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

   


1. Warum Informatik studieren?

Mit dem Masterstudiengang Informatik qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten in allen Bereichen der Wirtschaft und Gesellschaft sowie für die Aufnahme eines Promotionsstudiums an einer nationalen oder internationalen Universität.

Im Masterstudiengang Informatik vertiefen und erweitern Sie Ihre im Bachelorstudium erworbenen wissenschaftlichen Kenntnisse und Fähigkeiten. Sie bereiten sich auf die Übernahme von Verantwortung sowohl für Anwendungsentwicklungen in der Wirtschaft, als auch für die Weiterentwicklung der Wissenschaft in der Forschung vor. Da insbesondere Informatik-Ingenieure weltweit dringend gesucht werden, stehen Ihnen alle Entwicklungsmöglichkeiten offen.

   


2. Studiengangsprofil

2.1 Ziele und Charakteristik

Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum Master of Science (M.Sc.) auf dem Gebiet der Informatik.

Der Masterstudiengang Informatik ist forschungsorientiert und schließt konsekutiv an das Bachelorstudium der Informatik an.

Der Masterstudiengang Informatik führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss und befähigt Sie zu einer anschließenden Promotion.

Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiengangs berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

In diesem Studiengang werden Fähigkiten und Kompetenzen vermittelt, die Sie befähigen, den unterschiedlichen Anforderungen Ihrer späteren Berufstätigkeit gerecht zu werden. Das Studium ermöglicht Ihnen auf der Grundlage von theoretisch fundierten und anerkannten ingenieurwissenschaftlichen Kenntnissen Probleme des Fachs zu erfassen, sachgerecht zu beurteilen sowie zielgerichtet und systematisch zu bearbeiten und zu lösen. Sie sollen in die Lage versetzt werden, nach selbständiger Einarbeitung in spezielle Fragestellungen zur Weiterentwicklung des Fachs Informatik beizutragen. Von Absolventinnen und Absolventen des Masterstudiengangs Informatik werden gegenüber den Absolventinnen und Absolventen des Bachelorstudiengangs wesentlich höherer Grad an Urteilsvermögen auf der Basis umfassender Kenntnisse des Fachs sowie ein deutlich höherer Grad an Selbständigkeit und Wissenschaftlichkeit bei der Bearbeitung von Aufgaben erwartet. Sie werden in die Lage versetzt, an der wissenschaftlichen Weiterentwicklung des Fachs Informatik eigenständig mitzuwirken und Führungsaufgaben zu übernehmen.

2.2 Inhaltliche Anforderungen

Sie bringen das Interesse mit, sich auf dem Gebiet der Informatik weiter zu qualifizieren und zu spezialisieren. Neben guten Kenntnissen in Informatik und Naturwissenschaften besitzen Sie die Fähigkeiten, komplexe Aufgabenstellungen zu erfassen und Ihre theoretischen Kenntnisse zu deren Lösung anzuwenden. Ein gutes Abstraktionsvermögen und die Beherrschung der englischen Fachsprache sind dazu ebenfalls hilfreich.

2.3 Besonderheiten

Das fachliche Niveau und die wissenschaftliche Qualifikation des Master of Science entsprechen dem in Deutschland als auch international bekannten universitären Diplomingenieur. Durch die verschiedenen Wahlmöglichkeiten in den angebotenen Vertiefungsrichtungen werden sowohl die wissenschaftliche Tiefe als auch die Relevanz des Studiums für die industrielle Praxis gewährleistet.

Die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik gewährleistet aufgrund des günstigen Studenten-Professoren-Verhältnisses eine hervorragende Betreuung. Weitere Vorteile sind die unmittelbare Nähe zur Bibliothek, zu Studentenwohnheimen und zur Mensa.

Studierende, die wegen einer von ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden können, haben die Möglichkeit, zweimal für jeweils zwei Semester die Studienform Individuelles Teilzeitstudium zu beantragen. Von den jeweils zwei Semestern wird dann nur jeweils ein Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet.

2.4 Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Der universitäre Master-Abschluss auf dem Gebiet der Informatik qualifiziert Sie für akademische und industrielle Berufsfelder der Informatik sowie für fachbezogene Tätigkeiten im öffentlichen Dienst. Typische Berufsfelder von Absolventinnen und Absolventen dieses Studiengangs sind akademische Forschung und Lehre, Forschungs-, Entwicklungs-, Projektierungs-, Vertriebs-, Inbetriebnahme und Serviceabteilungen von Industrieunternehmen der Informatik oder informatikbezogenen Abteilungen in Unternehmen anderer Branchen, Forschungs-, Entwicklungs- und Beratungsabteilungen von Forschungseinrichtungen, Behörden und Verbänden.

Der Abschluss bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen, beispielsweise auf folgenden Gebieten:

  • Forschung und Entwicklung von komplexen IT-Systemen und -lösungen
  • Planung, Angebotserstellung, Kundenservice
  • Leitung von IT-Abteilungen
  • Verwaltung und Lehre

Der stetig wachsende Bedarf an Informatik-Ingenieurinnen und Informatik-Ingenieuren eröffnet Ihnen Zukunftsperspektiven mit guten Jobangeboten und hervorragende Entwicklungschancen.

2.5 Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.

   


3. Studienablaufplan

3.1 Studienablaufplan Informatik (Master)

Der Masterstudiengang Informatik schließt konsekutiv an das Bachelorstudium Informatik an und umfasst drei Semester. Die ersten beiden Semester erweitern die theoretischen Grundlagen und erlauben die Vertiefung in den zur Wahl stehenden Spezialiserungsrichtungen. Im anschließenden dritten Semester wird die Master-Arbeit verfasst.

Der Masterstudiengang Informatik gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Im Pflichtbereich sind zwei Module im Umfang von 36 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 48 Leistungspunkten zu studieren. Im Nichttechnischen Wahlbereich ist ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.

Die Wahlpflichtmodule gliedern sich in die Wahlpflichtbereiche „Vertiefung“, „Komplement“ und „Individuelle Spezialisierung“. Im nicht-technischen Wahlbereich ist ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten zu studieren, das aus dem nicht-technischen Modulangebot der Fakultät oder dem Angebot anderer Fakultäten gewählt werden kann.

Der Wahlpflichtbereich „Vertiefung“ dient dem Erwerb vertiefter und vernetzter Kompetenzen in dem durch die Vertiefungsrichtung umrissenen Gebiet. Durch das Studieren von vier Modulen der Vertiefungsrichtung erwerben Studierende einen umfassenden Einblick in die gewählte Vertiefungsrichtung und werden in die Lage versetzt, Kenntnisse, Methoden und Kompetenzen zwischen verwandten Fächern innerhalb der Vertiefungsrichtung zu transferieren. Gewählt werden können die Module des Wahlpflichtkatalogs der gewählten Vertiefungsrichtung. Bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen für das Modul sind neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen außerdem die Module des gleichnamigen Wahlpflichtkatalogs des Masterstudiengangs Computer Science International der Universität Rostock wählbar. 

Der Wahlpflichtbereich „Komplement“ dient dem Erwerb exemplarischer Kompetenzen in dem nicht als Vertiefungsrichtung gewählten Bereich der Informatik. Dadurch erwerben Studierende die notwendigen Kompetenzen, um Entwicklungen im gesamten Gebiet der Informatik einordnen und bewerten zu können. Neben den aufgezählten Wahlpflichtmodulen der nicht gewählten Vertiefungsrichtung können bei Vorliegen der Teilnahmevoraussetzungen für das Modul außerdem die Module des gleichnamigen Wahlpflichtkatalogs des Masterstudiengangs Computer Science International der Universität Rostock gewählt werden. 

Der Wahlpflichtbereich „Individuelle Spezialisierung“ dient dem Erwerb weiterer Kompetenzen, die der Vorbereitung auf ein individuell bestimmtes Berufsfeld der Informatik sowie für fachbezogene Tätigkeiten im öffentlichen Dienst dienen. Belegt werden können alle nicht bereits für eine der beiden Vertiefungsrichtungen gewählten Wahlpflichtmodule dieses Studiengangs und des Masterstudiengangs Computer Science International sowie Module mit Informatikbezug aus den Masterstudiengängen Wirtschaftsinformatik und Visual Computing der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock, vorausgesetzt, es können die erforderlichen Teilnahmevoraussetzungen für das Modul nachgewiesen werden. 

Der Nichttechnische Wahlbereich im Umfang von sechs Leistungspunkten dient vor allem dem Erwerb von Soft Skills. Die belegten Module sollen außerfachliche und soziale Kompetenzen oder die Selbstkompetenz der Studierenden verbessern. Zu den möglichen Themenbereichen gehören zum Beispiel Unternehmensgründung, Zeitmanagement, Mentoring, Führungsaufgaben, Präsentationstechniken, gesellschaftliche Auswirkungen der Informatik oder auch Didaktik der Informatik. Studierende, dürfen anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlmodule unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des Wahlbereiches und in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen, auch andere Module aus dem nicht-technischen Angebot der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik oder Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen wählen und sich anerkennen lassen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapa-zitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind. 

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen. 

Im Masterstudiengang Informatik kann in einer der beiden nachfolgenden Vertiefungsrichtungen studiert werden:

  • Informationssysteme
  • Komplexe Systeme

In der Vertiefung Informationssysteme stehen der Entwurf von Software, Algorithmen und Datenstrukturen für Informationssysteme, Techniken zur effizienten Analyse großer Datenmengen sowie angrenzende Themenbereiche im Fokus. Die Vertiefung umfasst Themen aus dem Bereich Datenbanken wie das Verwalten, das Wiederauffinden und die Analyse großer Datenmengen sowie moderne Big Data-Verfahren und Data Mining, die komplexe Modelle und große Datenbestände kombinieren und gemeinsam analysieren. Des Weiteren werden die Nachvollziehbarkeit von Prozessen und Ergebnissen sowie der Schutz der Privatsphäre thematisiert. Zu dieser Vertiefung gehören auch Themen der Softwaretechnik, wie nutzerorientierter Entwurf, Human Computer Interfaces und Software-Entwicklungsmethoden, sowie Grundlagen des maschinellen Lernens (oder allgemeiner der künstlichen Intelligenz), der interaktiven visuellen Analyse und der Entwicklung und Nutzung von Simulationsmodellen. Studierende lernen, einschlägige Techniken, Methoden und Vorgehensweisen sachgerecht zu verwenden, zu analysieren, weiterzuentwickeln und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft einzuschätzen. 

Die Vertiefung Komplexe Systeme behandelt Architekturen, Modelle, Methoden, Algorithmen und Werkzeuge für IT-Systeme, die aufgrund ihrer Größe und Komplexität ein systematisches Vorgehen bei Entwurf, Implementierung und Betrieb erfordern, sowie angrenzende Themenbereiche. Die Komplexität dieser Systeme resultiert aus der Verteilung und der Vielzahl der interagierenden Komponenten sowie aus ihrer Heterogenität und ihren vielfältigen gegenseitigen Abhängigkeiten. Die Vertiefung umfasst Themen aus den Bereichen Modellierungs-, Analyse- und Simulationstechniken für den Entwurf und die Evaluation komplexer Systeme sowie Verifikationstechniken für den Nachweis wichtiger Systemeigenschaften (wie z.B. Korrektheit). Um sicherzustellen, dass die jeweiligen Systeme leistungsfähig, sicher und zuverlässig arbeiten, behandelt die Vertiefung auch Methoden der Selbstorganisation, Sicherheits- und Fehlertoleranzmechanismen, kryptografische und verteilte Algorithmen sowie Technologien in den Bereichen Middleware und World Wide Web. Studierende lernen, einschlägige Techniken, Methoden und Vorgehensweisen sachgerecht zu verwenden, zu analysieren, weiterzuentwickeln und ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft einzuschätzen. 

Die Entscheidung für eine der Vertiefungsrichtungen ist mit der Anmeldung zur Masterarbeit dem Studienbüro verbindlich schriftlich anzuzeigen. Nur bis zu diesem Zeitpunkt ist die Änderung einer früheren Anzeige möglich. 

Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte zu erwerben.

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter Lehrveranstaltungen.

3.1.1 Studienablauf Vertiefung Informationssysteme bei Studienbeginn im Winter- und Sommersemester

... Zum Vergrößern auf das Bild klicken ...

3.1.2 Studienablauf Vertiefung Komplexe Systeme bei Studienbeginn im Winter- und Sommersemester

... Zum Vergrößern auf das Bild klicken ...

3.2 Modulübersicht

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Die Studierenden werden zu Beginn jeden Semesters über die geplanten Lehrangebote der Wahlpflichtmodule des laufenden und des folgenden Semesters informiert. In jedem Semester werden Wahlpflichtmodule im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten für jeden Wahlpflichtbereich angeboten. 

Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche und neue Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.

3.2.1 Pflichtmodule

Jedes Semester

  • Neueste Entwicklungen in der Informatik
  • Masterarbeit Informatik

3.2.2 Vertiefung Informationssysteme

3.2.2.1 Pflichtmodul Vertiefung Informationssysteme

Jedes Semester

  • Gebietsseminar Informationssysteme

3.2.2.2 Wahlpflichtbereich Vertiefung Informationssysteme

Es sind Module im Umfang von insgesamt 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Katalog und dem gleichnamigen Katalogs des Studiengangs Computer Science International zu wählen:

..:: Module in deutscher Sprache

Jedes Semester

  • Aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik (Beginn)

Wintersemester

  • Digitale Bibliotheken und Multimedia-Information-Retrieval (Angebot unregelmäßig)
  • Grundlagen der Datenbankforschung (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Informationssysteme: Grundlagen des maschinellen Lernens (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Theorie relationaler Datenbanken (Angebot unregelmäßig)
  • Web 2.0 (Angebot unregelmäßig)

..:: Module in englischer Sprache

Wintersemester

  • Computer Vision
  • Datengetriebene Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Schließen unter Unsicherheit (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Anforderungsanalyse (Angebot unregelmäßig)
  • Anwendungen der Unternehmensmodellierung
  • Big Data Processing (Angebot unregelmäßig)
  • Data Warehouses, Business Intelligence und Data Mining
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence (Angebot unregelmäßig)

3.2.2.3 Wahlpflichtbereich Komplement in der Vertiefung Informationssysteme

Es sind Module im Umfang von insgesamt 12 LP aus dem folgenden Katalog und dem gleichnamigen Katalogs des Studiengangs Computer Science International zu wählen:

..:: Module in deutscher Sprache

Wintersemester

  • Algorithmen, Komplexität und Kryptographie (Angebot unregelmäßig)
  • Computergestützte Verifikation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte Algorithmen (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Graphen- und Hypergraphenmodelle (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerkprotokolle und Dienste im Internet (Angebot unregelmäßig)
  • Parallele und verteilte Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte eingebettete Systeme

..:: Module in englischer Sprache

Wintersemester

  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)

  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)

  • Selected Topics in Embedded Systems Design

  • Systembiologie

Sommersemester

  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)

  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)

  • Hardware/Software Co-Design 

  • Modelle für Geschäftsprozesse und Services

3.2.2.4 Wahlpflichtbereich Indivduelle Spezialisierung in der Vertiefung Informationssysteme

In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 6 Leistungspunkten aus den Wahlpflichtbereichen beider Vertiefungsrichtungen dieses Studiengangs und denen des Studiengangs Computer Science International oder Module aus den Masterstudiengängen Wirtschaftsinformatik und Visual Computing zu wählen, die zuvor noch nicht gewählt wurden.

3.2.3 Vertiefung Komplexe Systeme

3.2.3.1 Pflichtmodul Vertiefungsrichtung Komplexe Systeme

Jedes Semester

  • Gebietsseminar Komplexe Systeme

3.2.3.2 Wahlpflichtbereich Vertiefung Komplexe Systeme

Es sind Module im Umfang von insgesamt 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Katalog und dem gleichnamigen Katalogs des Studiengangs Computer Science International zu wählen:

..:: Module in deutscher Sprache

Wintersemester

  • Algorithmen, Komplexität und Kryptographie (Angebot unregelmäßig)
  • Computergestützte Verifikation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte Algorithmen (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Graphen- und Hypergraphenmodelle (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerkprotokolle und Dienste im Internet (Angebot unregelmäßig)
  • Parallele und verteilte Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Verteilte eingebettete Systeme

..:: Module in englischer Sprache

Wintersemester

  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Selected Topics in Embedded Systems Design
  • Systembiologie

Sommersemester

  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)
  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)
  • Hardware/Software Co-Design
  • Modelle für Geschäftsprozesse und Services

3.2.3.3 Wahlpflichtbereich Komplement in der Vertiefung Komplexe Systeme

Es sind Module im Umfang von insgesamt 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Katalog und dem gleichnamigen Katalogs des Studiengangs Computer Science International zu wählen:

..:: Module in deutscher Sprache

Jedes Semester

  • Aktuelle Themen der Wirtschaftsinformatik (Beginn)

Wintersemester

  • Digitale Bibliotheken und Multimedia-Information-Retrieval (Angebot unregelmäßig)
  • Grundlagen der Datenbankforschung (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Informationssysteme: Grundlagen des maschinellen Lernens (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Theorie relationaler Datenbanken (Angebot unregelmäßig)
  • Web 2.0 (Angebot unregelmäßig)

..:: Module in englischer Sprache

Wintersemester

  • Computer Vision
  • Datengetriebene Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Schließen unter Unsicherheit (Angebot unregelmäßig)

Sommersemester

  • Anforderungsanalyse (Angebot unregelmäßig)
  • Anwendungen der Unternehmensmodellierung
  • Big Data Processing (Angebot unregelmäßig)
  • Data Warehouses, Business Intelligence und Data Mining
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence (Angebot unregelmäßig)

3.2.3.4 Wahlpflichtbereich Indivduelle Spezialisierung in der Vertiefung Komplexe Systeme

In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 6 Leistungspunkten aus den Wahlpflichtbereichen beider Vertiefungsrichtungen dieses Studiengangs und denen des Studiengangs Computer Science International oder Module aus den Masterstudiengängen Wirtschaftsinformatik und Visual Computing zu wählen, die zuvor noch nicht gewählt wurden.

3.2.4 Nichttechnischer Wahlbereich (für beide Vertiefungen)

Es ist ein Modul im Umfang von 6 Leistungspunkten u.a. aus dem folgenden Katalog zu wählen:

Jedes Semester

  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER

Wintersemester

  • Mentoringprogramm Informatik
  • Soziale Wirkungen von Informations- und Kommunikationstechnologien 

Sommersemester

  • Grundlagen der Didaktik des Informatikunterrichts
  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER

Studierende, dürfen anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlmodule unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des Wahlbereiches und in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen, auch andere Module aus dem nicht-technischen Angebot der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik oder Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen wählen und sich anerkennen lassen. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapa-zitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf ihrem Master-Zeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum zahlreiche interessante Möglichkeiten.

3.3 Stundenplan / Lehr- und Lernformen

3.3.1 Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Sie beinhaltet die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten und den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.

3.3.2 Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen in Deutsch und in Englisch vermittelt. Details finden Sie in den modulbeschreibungen. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Folgende Lehrveranstaltungsarten können zum Einsatz kommen:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung bearbeiten die Studierenden in der Regel vorgegebene Aufgaben. Sie erlangen oder vertiefen Kenntnisse sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten und wenden diese an. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Zum Erreichen der Studienziele ist neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium erforderlich.

3.3.3 Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).

3.4 Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Masterprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen können zum Einsatz kommen:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte. Ergänzend zum Bericht/zur Dokumentation kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Kandidatinnen und Kandidaten unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit der Kandidatin/des Kandidaten gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

E-Prüfungen

  • Klausuren und andere geeignete fachspezifische Prüfungsformen können auch computergestützt als EPrüfungen durchgeführt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf die E-Prüfungsform hinzuweisen. Ihnen ist vor der Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Anwesenheitspflicht

  • Lösen von Übungs- und Projektaufgaben

  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbstständig Projektaufgaben (z.B. Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können

Die konkreten Prüfungsvorleistungen sind der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan aus der SPSO zu entnehmen.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende. Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten mit schriftlicher Ausarbeitung veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

3.5 Individuelles Teilzeitstudium

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden. 

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden. 

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in §§ 9 und 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt. 

Jede Studierende/Jeder Studierende kann die Regelung zum Teilzeitstudium maximal zwei Mal in Anspruch nehmen. 

Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann der Prüfungsausschuss die Zahl der Teilzeitstudierenden pro Semester begrenzen, aber nicht auf weniger als auf 5 % der Studierenden des Semesters. Übersteigt die Nachfrage diese Zahl, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Bedeutung der von den Studierenden vorgebrachten Gründen. 

   


4. Zulassung zum Studiengang

4.1 Zugangsvoraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erforderlich. Die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) können darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen (z.B. fachliche Voraussetzungen und Sprachenkenntnisse).

Weitere Informationen:

4.1.1 Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

  • Als erster berufsqualifizierender Abschluss werden Bachelorabschlüsse in einem Studium der Informatik oder andere gleichwertige Abschlüsse mit mindestens 180 Leistungspunkten anerkannt.
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einen Bachelorstudiengang nach Listenpunkt 1 mit mindestens 180 Leistungspunkten, aber weniger als 210 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen haben, wird der Zugang zum Masterstudiengang Informatik unter der Auflage gewährt, die fehlenden 30 Leistungspunkte bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte und der im Masterstudiengang beabsichtigten Vertiefungsrichtung festgelegt. Die Auflagen werden der Studienbewerberin/dem Studienbewerber im Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt. Sind Auflagen im Umfang von insgesamt mehr als 30 Leistungspunkten notwendig, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Informatik nicht möglich.

4.1.2 Weitere Zugangsvoraussetzungen

Für diesen Studiengang gelten die folgenden weiteren Zugangsvoraussetzungen:

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Gleiches gilt, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde.
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache weder Deutsch noch Englisch ist, müssen Deutsch- oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
  • Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und mindestens 12 Leistungspunkten in Theoretischer Informatik (insbesondere Berechenbarkeit, Komplexität, Formale Sprache, Formale Semantik und Formale Modellierung) ist zu erbringen. Maximal 9 Leistungspunkte in Theoretischer Informatik können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

4.2 Bewerbung/Einschreibung/Umschreibung

Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (kein Numerus clausus).

  • Studieninteressierte der Universität Rostock müssen sich nur umschreiben (siehe 4.2.1.).
  • Studieninteressierte aus Deutschland müssen sich nur einschreiben (siehe 4.2.2).
  • Internationale Studieninteressierte müssen sich bewerben und bei Erhalt des Zulassungsbescheids dann einschreiben (siehe 4.2.3).

4.2.1 Studieninteressierte von der Universität Rostock

Eine Bewerbung ist nicht erforderlich.

Die Einschreibung erfolgt online im Einschreibungsportal der Universität Rostock:

  • vom 1. August bis zum 30. September für das nächste Wintersemester bzw.
  • vom 1. Februar bis 31. März für das nächste Sommersemester

Weitere Informationen:

4.2.2 Studieninteressierte aus Deutschland

Eine Bewerbung ist nicht erforderlich.

Die Einschreibung erfolgt online im Einschreibungsportal der Universität Rostock:

  • vom 1. August bis zum 30. September für das nächste Wintersemester bzw.
  • vom 1. Februar bis 31. März für das nächste Sommersemester

Weitere Informationen:

4.2.3 Internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte müssen sich im Zeitraum

  • vom 1. April bis 31. Mai für das nächste Wintersemester bzw.
  • vom 1. Oktober bis 30. November für das nächste Sommersemester

bei UniAssist online bewerben und sich dann nach Erhalt des Zulassungsbescheids in den Studiengang bei der Universität Rostock einschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf der u.g. Webseite der Universität Rostock.

Weitere Informationen:

   


5. Broschüren / Videos / Ordnungen (Downloads)

5.1 Broschüren

5.2 Videos

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

   


6. Beratungsmöglichkeiten

6.1 Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Informatik

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Informatik

Rena Daubner
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005
Tel.: (0381) 498 7005
in.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Informatik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Informatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de​​​​​​​

6.2 Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Info-Service im SSC: Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service

Allgemeine Studienberatung der Universität Rostock
Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH)

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten