Rahmenprüfungsordnungen der Universität Rostock

Für alle ab dem Wintersemester 2012/2013 neu eingerichteten bzw. neu gestalteten Studiengänge gelten die Rahmenprüfungsordnungen (RPO) der Universität Rostock in der jeweils aktuell gültigen Fassung.

An der Universität Rostock gibt es die Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Master-Studiengänge (RPO-Ba/Ma) und die Rahmenprüfungsordnung für die Lehramt-Studiengänge (RPO-LA). Die Rahmenprüfungsordnungen enthalten grundsätzliche, für alle Studiengänge der Universität Rostock gültige Festlegungen.

Die Rahmenprüfungsordnungen werden durch die Studienengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) für die einzelnen Studiengänge konkretisiert und untersetzt. Die SPSO enthalten u.a. die Module, aus denen der jeweilige Studiengang besteht sowie den Semesterablafplan, der angibt, in welchem Semester welche Module zu studieren sind.

Die SPSO werden durch die Langfassungen der Modulbeschreibungen ergänzt, die gesondert von den SPSO in einer zentralen Moduldatenbank der Universität Rostock veröffentlicht werden und konkrete Festlegungen für die jeweilige Lerneinheit (Modul) enthalten. Dazu zählen u.a. notwendige Vorkenntnisse (erfolgreicher Abschluss anderer Module), zu erbringende Prüfungsvorleistungen (Zulassungsbedingungen zur Modulprüfung) sowie die Art der Modulprüfung.

Die SPSO können ggf. durch eine Praktikumsordnung und weitere Dokumente ergänzt werden.

Die Rahmenprüfungsordnungen der Universität Rostock finden Sie im Web der Universität unter ➜ UNI Homepage / Organisation / Rechtsgrundlagen / Gesetze und Verordnungen / Abschnitt „Studium und Lehre“. Nachfolgend finden Sie eine Live-Kopie dieses Abschnittes.

Studium und Lehre

Rahmenprüfungsordnungen 2023

Rahmenprüfungsordnungen 2019 (außer Kraft getreten)

Weitere

Die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen der jeweiligen Studiengänge finden Sie hier.