Master Informationstechnik/Technische Informatik (ITTI M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Informationstechnik/Technische Informatik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2020 finden Sie auf dieser Seite.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2020/2021 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2020 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO werden in diese SPSO von 2020 übernommen, sofern sie nicht bis zum 15.11.2020 schriftlich per Brief an das Studienbüro und Prüfungsamt der IEF gegen die Übernahme Widerspruch eingelegt haben. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock. Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.

   

Seitenübersicht

   


Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 3 Semester / 90 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik / Elektrotechnik

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Informationstechnik/Technische Informatik oder gleichwertiger Abschluss an einer Berufsakademie:
    • Bachelor mit mindestens 180 LP; bei weniger als 210 LP müssen die fehlenden 30 LP bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden.
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)
  • Nachweis von mindestens 24 Leistungspunkten (LP) in Mathematik und mindestens 6 LP in Theoretischer Elektrotechnik oder mindestens 6 LP in Theoretischer Informatik.
    • Maximal 12 LP können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 25.06.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

   


1. Warum Informationstechnik/Technische Informatik studieren?

Anwendungen und die großen Wachstumszahlen machen es deutlich: Informations- und Kommunikationstechnik, ihre Anwendungen und ihre technologische Basis sind eine spannende Disziplin an der Schnittstelle zwischen Informatik und Elektrotechnik mit engen Verbindungen in beide Bereiche, von Diensten und Datenbanken über Rechnerarchitektur und Rechnernetze bis hin zur Elektronik eingebetteter Systeme.

Genau diesen Herausforderungen widmet sich der Studiengang Informationstechnik und Technische Informatik. Seit 1998 werden an der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock Studierende für diese Aufgaben vorbereitet. Mittlerweile wurden die Studiengänge der Fakultät überarbeitet und auf das Bachelor-Master-System umgestellt.

Informations- und Kommunikationstechnik - kurz IuK - verbindet Computer aber auch beliebige andere elektronische Kleingeräte miteinander. Das Internet ist mit rund 500 Millionen direkt verbundenen Rechnern das wohl größte Netzwerk. Mit über 1 Milliarde Teilnehmern und einer Durchdringung von über 70% der Bevölkerung (in den USA) zählt es auch zu den wichtigsten Diensten zur Beschaffung und Auslieferung von Informationen. Die mobile Netzanbindung über Handy und PDA wird die Anzahl der Nutzer und auch die Bedeutung weiter erhöhen. Aber auch in anderen Anwendungsbereichen ist seit einigen Jahren ein deutlicher Trend zu einer stärkeren Vernetzung von Geräten erkennbar. So gewinnt die Vernetzung von Systemen und Systemkomponenten im industriellen Umfeld, im Bereich der Energieversorgung bis hin zu alltäglichen Gegenständen (Internet der Dinge) immer mehr an Bedeutung.

Ein Grund für diese Entwicklung ist die erleichterte Optimierung von Abläufen, wie beispielsweise die Fernwartung und -diagnose von Maschinen oder die Steuerung komplexer verteilter Systeme. Es eröffnen sich aber auch im privaten Umfeld neue Anwendungsmöglichkeiten. Ein Beispiel hierfür ist die Heimautomation, mit der Anwendungen wie die Fernsteuerung verschiedener Geräte (Heizung, Waschmaschine, Licht, Videorecorder usw.), ihre Ferndiagnose und -wartung oder die Fernabfrage von Messdaten (Zählerstände von Wasser und Strom) realisiert werden können (intelligentes Haus).

Das universitäre Masterstudium bietet Ihnen beste Aussichten auf einen Job in der Industrie und im Bereich der Forschung sowie die Möglichkeit, Führungsaufgaben zu übernehmen. Der immer größer werdende Mangel an Ingenieuren ist eine solide Basis für gute Jobangebote und hervorragende Entwicklungschancen.Das universitäre Masterstudium bietet Ihnen beste Aussichten auf einen Job in der Industrie und im Bereich der Forschung sowie die Möglichkeit, Führungsaufgaben zu übernehmen. Der immer größer werdende Mangel an Ingenieuren ist eine solide Basis für gute Jobangebote und hervorragende Entwicklungschancen.

   


2. Studiengangsprofil

2.1 Ziele und Charakteristik

Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum Master of Science (M.Sc.) auf dem Gebiet Informationstechnik/Technische Informatik.

Der Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik ist forschungsorientiert und schließt konsekutiv an das Bachelorstudium Informationstechnik/Technische Informatik an.

Der Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss und befähigt Sie zu einer anschließenden Promotion.

Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiengangs berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

In diesem Studiengang werden Ihnen Kenntnisse und Kompetenzen an der Schnittstelle zwischen Elektrotechnik und Informatik für eine Berufstätigkeit in akademischen und industriellen Berufsfeldern vermittelt. Es werden - aufbauend auf den Bachelorstudiengang - sowohl die Software- als auch die Hardware-Entwicklung behandelt und hierbei insbesondere die theoretischen Aspekte vertieft. Dabei steht Ihnen ein weitreichendes Wahlangebot an Modulen zur Verfügung, so dass Sie Ihr Studium entsprechend Ihrer persönlichen Interessen gestalten können. Sie erlangen durch das Studium einerseits die Fähigkeit, auf der Grundlage mathematisch-naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse Probleme Ihres Faches zu erfassen und systematisch und zielgerichtet wissenschaftlich zu bearbeiten, sowie andererseits nach selbständiger Einarbeitung in spezielle Fragestellungen zur Entwicklung auf dem Gebiet der Informationstechnik/Technischen Informatik beizutragen. Von Absolventinnen/Absolventen des Masterstudiengangs Informationstechnik/Technische Informatik wird gegenüber den Absolventinnen/den Absolventen des Bachelorstudiengangs ein deutlich höherer Grad an eigenständiger, wissenschaftlicher Arbeit gefordert, der sie in die Lage versetzt, an der wissenschaftlichen Weiterentwicklung ihres Faches mitwirken zu können und entsprechende Entwicklungs- und Forschungsarbeiten in der Industrie oder in Forschungseinrichtungen eigenständig durchführen sowie Führungsaufgaben übernehmen zu können.

2.2 Inhaltliche Anforderungen

Das Master-Studium baut auf dem Bachelor-Studium auf und erfordert ein größeres Maß an selbstständigem Arbeiten. Dafür sind ein gutes Abstraktionsvermögen sowie Interesse an theoretischen Sachverhalten sowie deren Umsetzung in praktische Systeme von Vorteil. Ein Interesse an forschungsorientierten Fragen sollte ebenfalls vorhanden sein.

2.3 Besonderheiten

Ein Alleinstellungsmerkmal des Masterstudiengangs ist die fachliche Interdisziplinarität, da Inhalte aus den beiden Studiengängen Elektrotechnik und Informatik in das Studium einfließen. Damit werden insbesondere Kenntnisse an der Schnittstelle zwischen Hardware und Software vermittelt. Durch die moderne Ausstattung der Labore enthält das Studium neben der theoretischen Ausbildung stets auch praktische Komponenten zur Umsetzung theoretischer Kenntnisse in die Praxis.

Durch die Integration von Seminaren, Gruppen- und Projektarbeiten werden darüber hinaus auch soziale Kompetenzen vermittelt.

Das fachliche Niveau und die wissenschaftliche Qualifikation des Master of Science entsprechen dem in Deutschland als auch international bekannten universitären Diplomingenieur. Durch die verschiedenen Wahlmöglichkeiten in den angebotenen Vertiefungsrichtungen werden sowohl die wissenschaftliche Tiefe als auch die Relevanz des Studiums für die industrielle Praxis gewährleistet.

Die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik gewährleistet aufgrund des günstigen Studenten-Professoren-Verhältnisses eine hervorragende Betreuung. Weitere Vorteile sind die unmittelbare Nähe zur Bibliothek, zu Studentenwohnheimen und zur Mensa.

Studierende, die wegen einer von ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden können, haben die Möglichkeit, zweimal für jeweils zwei Semester die Studienform Individuelles Teilzeitstudium zu beantragen. Von den jeweils zwei Semestern wird dann nur jeweils ein Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet.

2.4 Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Mit einem universitären Master-Abschluss in Informationstechnik/Technische Informatik sind Sie für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten in folgenden Berufsfeldern besonders gut qualifiziert:

  • Arbeit in Forschungslaboratorien
  • Entwicklungs- und Vertriebsingenieur im industriellen Umfeld und in mittelständischen Firmen
  • Projektmanagement
  • Arbeit bei Verbänden, Nicht-Regierungs-Organisationen sowie in der Verwaltung

2.5 Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.

   


3. Studienablaufplan

3.1 Studienablaufplan Informationstechnik/Technische Informatik (Master)

Der Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik schließt konsekutiv an das Bachelorstudium Informationstechnik/Technische Informatik an und umfasst drei Semester. Die ersten beiden Semester erweitern die theoretischen Grundlagen und erlauben die Vertiefung in den zur Wahl stehenden Themenbereichen. Im anschließenden dritten Semester wird die Master-Arbeit verfasst.

Der Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

  • Modulliste mit allen Modulen dieses Studiengangs sowie Links zu den Langfassungen der Modulbeschreibungen in der jeweils aktuellen Fassung (Uni-Web Prüfungsportal) (... Link folgt ...)

Im Pflichtbereich sind drei Module im Umfang von insgesamt 42 Leistungspunkten zu studieren. 30 Leistungspunkte entfallen hierbei auf die Abschlussprüfung. Im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten aus den vorgegebenen Modulkatalogen „Elektrotechnik“, „Informatik“ und „Ergänzender Wahlpflichtbereich“ zu absolvieren. Im „Wahlbereich nichhtechnisches Fach“ ist ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten zu studieren.

Der Wahlpflichtbereich Elektrotechnik dient dem Erwerben eines vertieften forschungsorientierten Wissens der Informationstechnik aus elektrotechnischer Sicht. Die hier wählbaren Module bauen auf der Signal- und Systemtheorie auf. Im Wahlpflichtbereich Elektrotechnik sind Module im Umfang von insgesamt 18 Leistungspunkten zu wählen. Für den Wahlpflichtbereich vorgesehene Bachelormodule können im Umfang von maximal 12 Leistungspunkten gewählt werden, sofern sie nicht bereits zum Bestehen des Bachelorabschlusses beigetragen haben.

Der Wahlpflichtbereich Informatik dient dem Erwerben eines vertieften forschungsorientierten Wissens der technischen Informatik aus Sicht der Informatik. Die hier wählbaren Module aus der Informatik behandeln die Datenverarbeitung in technischen Systemen. Im Wahlpflichtbereich Informatik sind Module im Umfang von insgesamt 18 Leistungspunkten zu wählen. Die Studierenden werden zu Beginn jeden Semesters über die geplanten Lehrangebote des Wahlpflichtbereichs Informatik des laufenden und des folgenden Semesters informiert. In jedem Semester werden für den Wahlpflichtbereich Informatik Module im Umfang von mindestens 18 Leistungspunkten angeboten. Die Zuordnung der Informatik-Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter Lehrveranstaltungen.

Im ergänzenden Wahlpflichtbereich ist ein nicht gewähltes Modul aus dem Wahlpflichtbereich Elektrotechnik oder dem Wahlpflichtbereich Informatik im Umfang von sechs Leistungspunkten zu wählen. Der ergänzende Wahlpflichtbereich dient der Bildung eines Schwerpunkts im Rahmen der Informationstechnik in Richtung der Elektrotechnik oder der Informatik. 

Der Wahlbereich nichttechnisches Fach dient dem Erwerb eines breiteren Allgemeinwissens und insbesondere dem Gewinn eines Einblicks in die wissenschaftstheoretischen Ansätze und Arbeitsweisen anderer Fachgebiete. Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlmodule kann im Wahlbereich nichttechnisches Fach unter Beachtung der Semesterlage und der Qualifikationsziele des Wahlbereiches und in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen, ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten aus dem nichttechnischen Angebot der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik oder nichttechnische Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind

Zur Abschlussprüfung wird zugelassen, wer gemäß § 25 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) die folgenden weiteren Zulassungsvoraussetzungen erfüllt: 

  • Der Erwerb von mindestens 48 Leistungspunkten in diesem Studiengang kann nachgewiesen werden und das Modul „Projekt M. Sc. Informationstechnik/Technische Informatik“ ist erfolgreich abgelegt. 

Die Studierende/Der Studierende hat die Zulassung zur Abschlussprüfung schriftlich beim Studienbüro zu beantragen. Der Antrag ist bis spätestens zwei Wochen vor dem Beginn des Semesters zu stellen, in dem die Abschlussarbeit angefertigt werden soll. 

Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte zu erwerben.

3.1.1 Studienablauf bei Studienbeginn im Sommersemester

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3.1.2 Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester

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3.2 Modulübersicht

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Neben den in der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflichtmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.

3.2.1 Pflichtmodule

Jedes Semester

  • Projekt M.Sc. Informationstechnik/Technische Informatik
  • Masterarbeit Informationstechnik/Technische Informatik

Sommersemester

  • Eingebettete Multi-Prozessor-Systeme

3.2.2 Wahlpflichtbereich

Im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten aus den vorgegebenen Modulkatalogen „Elektrotechnik“, „Informatik“ und „Ergänzender Wahlpflichtbereich“ zu absolvieren. Im „Wahlbereich nichhtechnisches Fach“ ist ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten zu studieren.

Über die Anerkennung des nichttechnischen Moduls oder anderer Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder Module anderer Hochschulen gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als gleichwertige Leistung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag der Studierenden/des Studierenden im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt (SS = Sommersemenster, WS = Wintersemester).

3.2.2.1 Wahlpflichtbereich Elektrotechnik

Es sind Module im Umfang von 18 LP aus dem folgenden Katalog zu wählen. Für den Wahlpflichtbereich vorgesehene Bachelormodule können im Umfang von maximal 12 Leistungspunkten gewählt werden, sofern sie nicht bereits zum Bestehen des Bachelorabschlusses beigetragen haben.

Jedes Semester

  • Projektseminar Eingebettete Systeme

Sommersemester

  • Aktuelle Themen der Nachrichtentechnik
  • Digitale Datenübertragung
  • Grundlagen der Automatisierung
  • Modellbildung und Simulation technischer Systeme
  • Moderne Methoden der Regelungstechnik
  • Nature-Inspired Computing
  • Programmierbare integrierte Schaltungen
  • Project Seminar Virtual Acoustics
  • Projektseminar Funkkommunikation
  • Prozessautomation und Robotik
  • Radio Navigation and Radar
  • Rechnergestützter Reglerentwurf
  • Selected Topics in VLSI Design
  • Theoretische Elektrotechnik 2
  • Verteilte eingebettete Systeme

Wintersemenster

  • Advanced VLSI Design
  • Ausgewählte Anwendungen der Regelungstechnik
  • Bild-/Videoverarbeitung und Codierung
  • C++ / GUI
  • Digitale Signalverarbeitung
  • Echtzeitsysteme
  • Fehlerdiagnose und Fehlertoleranz in technischen Systemen
  • Grundlagen der Leistungselektronik
  • Grundlagen der Life Sciences
  • Grundlagen der Regelungstechnik
  • Intelligente Prozessinformationsverarbeitung
  • Fortgeschrittene Elektronik und Schaltkreisentwurf
  • Kanalcodierung
  • Life Science Systems and Technologies
  • Mobilkommunikation
  • Selected Topics in Audio Signal Processing
  • Selected Topics in Embedded Systems Design
  • Theoretische Elektrotechnik 1

Angebot unregelmäßig

  • Theorie und Anwendung schneller Algorithmen zur Lösung von akustischen und elektromagnetischen Problemen (neu aufgenommen am 08.02.2021)

3.2.2.2 Wahlpflichtbereich Informatik

Es sind Module im Umfang von 18 LP aus dem folgenden Katalog zu wählen.

Jedes Semester

  • Interaktion

Sommersemester

  • Big Data Processing (Angebot unregelmäßig)
  • Cybersecurity (Angebot unregelmäßig)
  • Empirische Evaluation (Angebot unregelmäßig)
  • Event-Driven Architectures (Angebot unregelmäßig)
  • Graphen- und Hypergraphenmodelle (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligent Information Systems: Advanced Artificial Intelligence (Angebot unregelmäßig)
  • Modelle für Geschäftsprozesse und Services
  • Netzwerkprotokolle und Dienste im Internet (Angebot unregelmäßig)
  • Parallele und verteilte Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Theorie relationaler Datenbanken (Angebot unregelmäßig)
  • Virtual Reality
  • Web 2.0 (Angebot unregelmäßig)

Wimntersemester

  • Algorithmen, Komplexität und Kryptographie (Angebot unregelmäßig)
  • Cloud Computing (Angebot unregelmäßig)
  • Computer Vision
  • Computergestützte Verifikation (Angebot unregelmäßig)
  • Datengetriebene Simulation (Angebot unregelmäßig)
  • Digitale Bibliotheken und Multimedia-Information-Retrieval (Angebot unregelmäßig)
  • Grundlagen der Datenbankforschung (Angebot unregelmäßig)
  • Intelligente Informationssysteme: Grundlagen des maschinellen Lernens (Angebot unregelmäßig)
  • Kognitive Systeme (Angebot unregelmäßig)
  • Mensch-Computer-Interaktion und Interaktionsdesign (Angebot unregelmäßig)
  • Netzwerksicherheit (Angebot unregelmäßig)
  • Systembiologie
  • Verteilte Algorithmen (Angebot unregelmäßig)

3.2.2.3 Ergänzender Wahlpflichtbereich

Es ist ein noch nicht gewähltes Modul aus dem Wahlpflichtbereich Elektrotechnik oder dem Wahlpflichtbereich Informatik im Umfang von 6 LP zu wählen.

3.2.3 Wahlbereich nichttechnisches Fach

Im Wahlbereich nichttechnisches Fach sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 6 LP aus dem Gesamtangebot der Universität Rostock, außer den technischen Fächern, oder dem folgenden Wahlkatalog zu wählen.

Jedes Semester

  • Englisch Fachkommunikation Ingenieurwissenschaften C1.2 GER

Sommersemester

  • Englisch Fachkommunikation Elektrotechnik/Informationstechnik C1.1 GER
  • Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER

Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf ihrem Master-Zeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum und dem Studium generale zahlreiche interessante Möglichkeiten.

3.3 Stundenplan / Lehr- und Lernformen

3.3.1 Stundenplan

Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem als Anlage 1 der SPSO beigefügten Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen. Der Prüfungs- und Studienplan bildet die Grundlage für die jeweiligen Semesterstudienpläne, die den Studierenden ortsüblich zur Verfügung gestellt werden. Dabei gewährleisten die zeitliche Abfolge und die inhaltliche Abstimmung der Lehrveranstaltungen, dass die Studierenden die jeweiligen Studienziele erreichen können. Es bestehen ausreichende Möglichkeiten für eine individuelle Studiengestaltung. 

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.

3.3.2 Lehr- und Lernformen

Die Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung sieht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge folgende Lehr- und Lernformen vor, die zum Einsatz kommen können. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz kommen.

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung bearbeiten die Studierenden in der Regel vorgegebene Aufgaben. Sie erlangen oder vertiefen Kenntnisse sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten und wenden diese an. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.

Die SPSO ITTI M.Sc. sieht folgende weitere Lehr- und Lernformen vor, die im Studiengang zum Einsatz kommen können.

  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Zum Erreichen der Studienziele ist neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium erforderlich.

3.3.3 Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Übungen teilzunehmen.

3.4 Prüfungen

Bachelor- und Masterprüfung bestehen aus studienbegleitenden Modulprüfungen einschließlich der Abschlussprüfung.

Durch eine Modulprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls erreicht hat. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich am Inhalt der Lehrveranstaltungen, die auf Grund der Modulbeschreibung für das jeweilige Modul angeboten werden. Die Modulprüfungen bestehen in der Regel aus einer, maximal aus zwei Prüfungsleistungen. Sofern ein inhaltlicher Zusammenhang besteht und mit dem Bestehen der Prüfung inhaltlich das Erreichen der modulspezifischen Lernziele nachgewiesen wird, können mehrere Module über zwei aufeinander folgende Semester im Umfang von maximal 24 Leistungspunkten auch mit einer gemeinsamen Prüfung abgeschlossen werden. Für den Fall, dass mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden, kann die SPSO regeln, ob die Module auch einzeln belegt werden können und welche Prüfungsleistungen dann erbracht werden müssen. Der Prüfungsumfang ist stets auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelor- bzw. Masterprüfung.

Die Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung sieht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge folgende Prüfungsleistungen vor, die zum Einsatz kommen können. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Prüfungsleistungen zum Einsatz kommen.

Als Prüfungsleistungen kann die SPSO mündliche, schriftliche oder praktische Prüfungsleistungen sowie computergestützte Prüfungen (E-Prüfungen) vorsehen.

  • In den mündlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag und sie/er ihre/seine Lösung mündlich präsentieren kann.
  • In den schriftlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er auf der Basis des notwendigen Wissens in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des jeweiligen Faches die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag, Aufgaben lösen oder Themen bearbeiten kann. In geeigneten Fällen kann eine Prüfung auch ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple-Choice-Prüfung“) erfolgen; näheres dazu regelt die SPSO.
  • In den praktischen Prüfungsleistungen sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung bestimmter Arbeiten nachweisen und dokumentieren.
  • E-Prüfungen sind multimedial gestützte Prüfungen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Bearbeitung von Freitextaufgaben, Lückentexten und Zuordnungsaufgaben.

Die unterschiedlichen Prüfungsleistungen können auch kombiniert sein.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen können während des Studiums zum Einsatz kommen:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte. Ergänzend zum Bericht/zur Dokumentation kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Kandidatinnen und Kandidaten unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit der Kandidatin/des Kandidaten gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

E-Prüfungen

  • Klausuren und andere geeignete fachspezifische Prüfungsformen können auch computergestützt als E-Prüfungen durchgeführt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf die E-Prüfungsform hinzuweisen. Ihnen ist vor der Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Näheres zur jeweiligen E-Prüfung ist in der jeweiligen SPSO zu regeln.

Neben den in der Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master genannten Prüfungsleistungen kommt folgende weitere Prüfungsleistung zum Einsatz. 

  • Praktikumsversuch: Im Praktikum sind Experimente selbstständig durchzuführen und jeweils in einem Protokoll zu dokumentieren. Das Protokoll wird kontrolliert und bewertet. 

Prüfungsleistungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgelegt. Ausnahmsweise sind sie nach Maßgabe der jeweiligen SPSO und den Modulbeschreibungen auch in einer anderen Sprache als in Deutsch zu erbringen oder können in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten an den Prüfungsausschuss auch in einer anderen Sprache erbracht werden.

Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten, wobei die Mindestdauer von 20 Minuten einzuhalten ist.

Schriftliche Prüfungsleistungen, mit Ausnahme von Klausuren, können in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin/ des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten/Präsentationen, Berichten/Dokumentationen, Praktikumsversuchen und Projektarbeiten veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden. Das Studienbüro ist in diesem Fall rechtzeitig zu informieren.

In einem Modul können Prüfungsvorleistungen entsprechend der Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master bestimmt werden.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • erfolgreiche Bearbeitung von Programmierprojekten
  • erfolgreiches Absolvieren von Seminaraufgaben
  • Bestehen von Praktikumsversuchen
  • erfolgreiche Bearbeitung von Entwurfsaufgaben mit Projektprotokoll
  • Projektberichte
  • Anwesenheitspflicht 

Darüber hinaus können Prüfungsvorleistungen folgende Form haben: 

  • Informatikprojekt: Die Studierenden bearbeiten einzeln oder in Gruppen selbstständig Projektaufgaben (z.B. Programmieraufgaben), welche im Laufe der Veranstaltung nach Maßgabe der/des Lehrenden in Form von Vorträgen, schriftlichen Ausarbeitungen oder Abgabe von Sourcecode präsentiert und evaluiert werden. Hierdurch weisen die Studierenden nach, dass sie den behandelten Lehrstoff verstanden haben und gestalterisch anwenden können. 

3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland laut Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master

Die Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung ermöglicht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einen freiwilligen Studienaufenthalt im Ausland.

Die Absolvierung eines freiwilligen Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule ist in Absprache mit der Fachstudienberatung und anderen dafür zuständigen Stellen an der Fakultät möglich.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.

Vor Aufnahme des Auslandaufenthaltes ist eine Lehr- und Lernvereinbarung/Learning Agreement abzuschließen, die bei eventuellen Änderungen einvernehmlich aktualisiert werden kann. In dieser Vereinbarung sollen insbesondere die Lernziele und -inhalte, der Zeit- und Sachplan, zu belegende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Leistungen, sowie die Änderungsmöglichkeiten der Vereinbarung festgehalten werden.

Zur Prüfung der Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen stellt die Kandidatin/der Kandidat vor Antritt des Auslandsaufenthaltes einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet nach Möglichkeit vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes.

Die Finanzierung des Auslandssemesters liegt in der  Verantwortung der Kandidatin/des Kandidaten. Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendienprogramme, Auslands-BaföG oder ähnlichem sollten rechtzeitig erschlossen werden. Eine Beratung über Studien- und Fördermöglichkeiten im Ausland erfolgt im Rostock International House.

3.6 Individuelles Teilzeitstudium

Die Studierende/Der Studierende kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welche der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in §§ 9 und 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/Jeder Studierende kann die Regelung nach Absatz 1 maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.

   


4. Zulassung zum Studiengang

4.1 Zugangsvoraussetzungen

Als Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erforderlich. Die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) können darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen (z.B. fachliche Voraussetzungen und Sprachenkenntnisse).

Weitere Informationen:

4.1.1 Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

  • Als erster berufsqualifizierender Abschluss werden nur Bachelorabschlüsse in einem Studium der Informationstechnik/Technische Informatik oder andere gleichwertige Abschlüsse anerkannt.
  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, die einen Bachelorstudiengang nach Listenpunkt 1 mit mindestens 180 Leistungspunkten, aber weniger als 210 Leistungspunkten erfolgreich abgeschlossen haben, wird der Zugang zum Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik unter der Auflage gewährt, die fehlenden 30 Leistungspunkte bis zur Anmeldung zur Masterarbeit nachzuweisen. Art und Umfang dieser Auflagen werden vom Prüfungsausschuss individuell auf Basis der im Rahmen des vorangegangenen Studienabschluss absolvierten Studieninhalte und der im Masterstudiengang beabsichtigten Vertiefungsrichtung festgelegt. Die Auflagen werden der Studienbewerberin/dem Studienbewerber im Zulassungsbescheid schriftlich mitgeteilt. Sind unter Berücksichtigung von 4.1.2 Listenpunkt 2 Auflagen im Umfang von insgesamt mehr als 30 Leistungspunkten notwendig, ist eine Zulassung zum Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik nicht möglich.

4.1.2 Weitere Zugangsvoraussetzungen

Für diesen Studiengang gelten die folgenden weiteren Zugangsvoraussetzungen:

  • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Gleiches gilt, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde.
  • Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 24 Leistungspunkten in Mathematik und mindestens 6 Leistungspunkten in theoretischer Elektrotechnik oder mindestens 6 Leistungspunkten in theoretischer Informatik ist zu erbringen. Maximal 12 Leistungspunkte können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

4.2 Bewerbung/Einschreibung/Umschreibung

Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (kein Numerus clausus).

  • Studieninteressierte der Universität Rostock müssen sich nur umschreiben (siehe 4.2.1.).
  • Studieninteressierte aus Deutschland müssen sich nur einschreiben (siehe 4.2.2).
  • Internationale Studieninteressierte müssen sich bewerben und bei Erhalt des Zulassungsbescheids dann einschreiben (siehe 4.2.3).

4.2.1 Studieninteressierte von der Universität Rostock

Eine Bewerbung ist nicht erforderlich.

Die Einschreibung erfolgt online im Einschreibungsportal der Universität Rostock:

  • vom 1. August bis zum 30. September für das nächste Wintersemester bzw.
  • vom 1. Februar bis 31. März für das nächste Sommersemester

Weitere Informationen:

4.2.2 Studieninteressierte aus Deutschland

Eine Bewerbung ist nicht erforderlich.

Die Einschreibung erfolgt online im Einschreibungsportal der Universität Rostock:

  • vom 1. August bis zum 30. September für das nächste Wintersemester bzw.
  • vom 1. Februar bis 31. März für das nächste Sommersemester

Weitere Informationen:

4.2.3 Internationale Studieninteressierte

Internationale Studieninteressierte müssen sich im Zeitraum

  • vom 1. April bis 31. Mai für das nächste Wintersemester bzw.
  • vom 1. Oktober bis 30. November für das nächste Sommersemester

bei UniAssist online bewerben und sich dann nach Erhalt des Zulassungsbescheids in den Studiengang bei der Universität Rostock einschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf der u.g. Webseite der Universität Rostock.

Weitere Informationen:

   


5. Broschüren / Videos / Ordnungen (Downloads)

5.1 Broschüren

5.2 Videos

Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

5.3 Ordnungen

  • Modulliste mit allen Modulen dieses Studiengangs sowie Links zu den Langfassungen der Modulbeschreibungen in der jeweils aktuellen Fassung (Uni-Web Prüfungsportal) (... Link folgt ...)

   


6. Beratungsmöglichkeiten

6.1 Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Informationstechnik/Technische Informatik

Prof. Dr.-Ing. habil. Tobias Weber
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7310
tobias.weber(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Informationstechnik/Technische Informatik

Anita Björk-Pagel
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7004
itti.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Informationstechnik/Technische Informatik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Tobias Weber
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7310
tobias.weber(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Informationstechnik/Technische Informatik

Fachschaftsrat Elektrotechnik
Fachschaftsraum: Raum 003 und 004, Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Student Project Room: Seminargebäude, Labor S 13, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
fachschaft.e-technik(at)uni-rostock.de
Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de

6.2 Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Info-Service im SSC: Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service

Allgemeine Studienberatung der Universität Rostock
Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat

Studierendensekretariat der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH)

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten