Master Visual Computing (VC M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Elektrotechnik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2016 finden Sie auf dieser Seite.

Weiterführende Informationen finden Sie auf den Lehrstuhlseiten sowie auf den Webseiten der Informatikinstitute.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2016/2017 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2014 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2016 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.

   

   


Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch

Regelstudienzeit

  • 4 Semester / 120 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Visual Computing, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik, Computervisualistik oder anderem mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Studium mit vertieften Informatikkenntnissen mit mindestens 180 Leistungspunkten oder anderer gleichwertiger Abschluss sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)
  • Muttersprache Englisch oder Nachweis ausreichender Englischkenntnisse (Niveau B2)
  • Nachweis von mindestens 18 Leistungspunkten (LP) in Mathematik und mindestens 30 LP in Informatik. Maximal 12 LP können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 01.07.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

   


1. Warum Visual Computing studieren?

Visual Computing umfasst die informationstechnischen Teilgebiete der Bildakquisition, der Bildanalyse und der Bildsynthese. Bilder werden zunehmend in vielen verschiedenen Bereichen innerhalb und außerhalb der Informatik getreu dem Sprichwort? Ein Bild sagt mehr als tausend Worte? eingesetzt. Durch graphische Darstellungen werden komplexe geometrische und abstrakte Sachverhalte in der Naturwissenschaft und Technik, der Bioinformatik und der Medizin veranschaulicht. Bilder dienen als effektive visuelle Schnittstellen für die unterschiedlichsten Systeme: für Informationssysteme und Simulationssysteme, zur interaktiven Datenanalyse, und ganz allgemein zum Benutzungsschnittstellenentwurf, in Virtual Reality, in digitalen Produktzyklen sowie der Medienindustrie. Vielfach liegen bildhafte Daten durch technische Aufnahmeverfahren computerunterstützt vor und bilden die Grundlage für geeignete mathematische Modellannahmen, durch die sinnhafte Teilbereiche im Bild erkannt werden können. Die stetig wachsende Informationsmenge erfordert effiziente computerunterstützte Verfahren zur Bearbeitung und Auswertung von Daten. Genau diesen Herausforderungen widmet sich der Studiengang Visual Computing. Seit 2008 werden an der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik der Universität Rostock Studierende für diese Aufgaben vorbereitet.

   


2. Studiengangsprofil

2.1 Ziele und Charakteristik

Ziel des Studiums ist die Ausbildung zum Master of Science (M.Sc.) auf dem Gebiet Visual Computing.

Der Masterstudiengang ist forschungsorientiert und führt zu einem zweiten berufsqualifizierenden Abschluss, der Sie zu einer anschließenden Promotion befähigt.

Der erfolgreiche Abschluss dieses Studiengangs berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

In diesem 4-semestrigen Studiengang werden Ihnen Kenntnisse und Methoden der graphischen Datenverarbeitung und dazugehörigen Grundlagen aus der Informatik vermittelt. Neben der Qualifikation zur selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit lernen Sie auch Anwendungen der Techniken und Verfahren in Gebieten außerhalb der Informatik kennen, um Kompetenzen in interdisziplinären Anwendungsfällen zu erwerben.

Durch ein weitreichendes Angebot an Wahlmodulen können Studierende sehr gut persönliche Ziele für Zusatzqualifikationen innerhalb der Informatik verfolgen. Ebenso sind die durch Aufenthalte an anderen Hochschulen im In- und Ausland erworbenen Kenntnisse und Leistungspunkte in diesem Studiengang anrechenbar.

Das Studium ermöglicht auf der Grundlage mathematisch-naturwissenschaftlicher und ingenieurwissenschaftlicher Kenntnisse das Erfassen theoretischer Zusammenhänge. Die Studierenden sollen durch das Studium einerseits die Fähigkeit erlangen, Probleme des Faches zu erfassen und systematisch und zielgerichtet wissenschaftlich zu bearbeiten, sowie andererseits nach selbständiger Einarbeitung in spezielle Fragestellungen zur Entwicklung und Weiterentwicklung auf dem Gebiet des Visual Computing beitragen zu können und später entsprechende Entwicklungs- und Forschungsarbeiten in der Industrie oder in Forschungseinrichtungen eigenständig durchzuführen sowie Führungsaufgaben übernehmen zu können.

2.2 Inhaltliche Anforderungen

Das Master-Studium Visual Computing steht allen Studierenden offen, die über einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss (z.B. Bachelor- oder Diplomprüfung) in Visual Computing, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Medieninformatik, Computervisualistik oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Studium mit vertieften Informatikkenntnissen mit mindestens 180 Leistungspunkten oder über einen anderen gleichwertigen Abschluss verfügen. Voraussetzungen zu Zulassung sind solide Kenntnisse in Informatik, Mathematik sowie englischer Sprache. Das Master-Studium erfordert ein hohes Maß an selbständigem Arbeiten. Daher sind ein gewisses Abstraktionsvermögen sowie Spaß und Interesse an theoretischen Sachverhalten sowie deren Umsetzung in praktische Systeme von Vorteil. Da viele neue wissenschaftliche Arbeiten oder technische Beschreibungen zuerst in englischer Sprache vorliegen, werden englische Sprachkenntnisse vorausgesetzt, die aber während des Studiums durch das Belegen von Sprachmodulen oder durch Teilnahme an Fachmodulen in englischer Sprache weiter vertieft werden können.

2.3 Besonderheiten

Der Masterstudiengang Visual Computing steht Absolventen aus unterschiedlichen Bachelorstudiengängen offen. Durch die Mitarbeit in Projektmodulen und integrierten Lehrveranstaltungen sollen diese Vorkenntnisse der Studierenden die fachliche Interdisziplinarität des Studiengangs befördern. 

Durch die Beteiligung des Rostocker Institutsteils des Fraunhofer Instituts für graphische Datenverarbeitung an der Ausbildung der Studierenden, haben die Studierenden vielfältige Möglichkeiten, sich auch an angewandter Forschung in Visual Computing zu beteiligen.

Die Fakultät für Informatik und Elektrotechnik gewährleistet aufgrund des günstigen Studenten-Professoren-Verhältnisses eine hervorragende Betreuung. Weitere Vorteile sind die unmittelbare Nähe zur Bibliothek, zu Studentenwohnheimen und zur Mensa.

Freiwilliges Auslandssemester: Es besteht die Möglichkeit für einen freiwilligen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule für die Dauer von bis zu einem Semester.

Studierende, die wegen einer von ihnen ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für das Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden können, haben die Möglichkeit, zweimal für jeweils zwei Semester die Studienform Individuelles Teilzeitstudium zu beantragen. Von den jeweils zwei Semestern wird dann nur jeweils ein Semester auf die Regelstudienzeit angerechnet.

2.4 Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Aufgrund der im Studium erworbenen oben genannten Fertigkeiten sind die Absolventen des Studienganges Visual Computing insbesondere für Berufsfelder gut qualifiziert, die ein hohes Maß an der Verarbeitung oder Erzeugung graphischer Daten haben. Durch die Verbindung guter Informatik-Kenntnisse, der Fähigkeit sich in Anwendungsfelder einzuarbeiten und dem Wissen um die Methoden der graphischen Datenverarbeitung sind insbesondere interdisziplinäre Arbeitsgruppen gut geeignet. Als konkrete Arbeitsgebiete seien beispielhaft genannt: 

  • Entwicklung von Systemen zu Visualisierungen in Ingenieur- oder Naturwissenschaften oder in der Medizin
  • Erstellung virtueller Simulationen zur komplexe Systeme (Fabrikanlagen, Konstruktion von Fahrzeugen) 
  • In der Medienindustrie zur Erstellung und Bearbeitung digitaler Medien, zur Entwicklung von Lehr- und Lernsysteme, und Computerspielen 
  • Entwicklung von Systemen zur Erfassung komplexer Umgebungen zur Steuerung autonomer Systeme 
  • Entwicklung von Systemen zur weitergehenden Digitalisierung von Dokumentationsprozessen, z.B. digitaler Installationen für Museen und geschützte Kulturgüter 
  • Entwicklung von Systemen zur Unterstützung von Fertigungssystemen

2.5 Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.

   


3. Studienablaufplan

3.1 Studienablaufplan Visual Computing (Master)

Der Master-Studiengang Visual Computing besteht aus vier Semestern. In den ersten drei Semestern erweitern und vertiefen Sie Ihre Kenntnisse. Das vierte Semester ist für die Anfertigung der Master-Arbeit vorgesehen.

Der Masterstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht und Wahlmodule.

Im Pflichtbereich sind fünf Module im Umfang von 54 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten und im Wahlbereich sind Module im Umfang von 24 Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung.

Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 120 Leistungspunkte zu erwerben.

  

Die Zuordnung der Lehrveranstaltungen zu den Modulen und welche Lehrveranstaltungen in welchem Semester angeboten werden, finden Sie auf den Webseiten der Informatikinstitute unter Lehrveranstaltungen.

3.1.1 Studienablauf bei Studienbeginn im Sommersemester

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3.1.2 Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester

... Zum Vergrößern auf das Bild klicken ...

3.2 Modulübersicht

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche und neue Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben. Außerdem können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und als Wahlpflichtmodule anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.

3.2.1 Pflichtmodule

Jedes Semester

  • Einführung in Visual Computing
  • Literaturprojekt Visual Computing
  • Softwareprojekt Visual Computing
  • Masterarbeit Visual Computing

    Wintersemester

    • Forschungsthemen der Informatik

    3.2.2 Wahlpflichtbereich

    Der Wahlpflichtbereich gliedert sich in die zwei Wahlpflichtbereiche „Visual Computing“ mit Modulen im Umfang von 24 Leistungspunkten und den „Überblick Informatik“ mit Modulen im Umfang von 18 Leistungspunkten. Im Wahlpflichtbereich „Überblick Informatik“ und im Wahlpflichtbereich „Visual Computing“ ist die Wahl von Modulen, deren Lehrveranstaltungen bereits im Rahmen des jeweils anderen Moduls belegt wurden, nicht zulässig.

    Der Wahlbereich gliedert sich in den Wahlbereich „Grundlagen Informatik“ mit Modulen im Umfang von 12 Leistungspunkten und den Wahlbereich „Anwendungen und nicht-technische Fächer“ mit Modulen im Umfang von 12 Leistungspunkten.

    Anstelle der im Prüfungs- und Studienplan genannten Wahlmodule können in Absprache mit der Fachstudienberaterin/dem Fachstudienberater und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als gleichwertige Leistung anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss auf Antrag des/der Studierenden im Einzelfall.

    Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr - d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester - angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird auf die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.

    3.2.2.1 Wahlpflichtbereich Visual Computing

    In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 24 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen.

    Jedes Semester

    • Interaktion

    Sommersemsester

    • Virtual Reality
    • Visualisierung
    • Multimediale Kommunikation

    Wintersemester

    • Computer Vision
    • Modellierung und Rendering

    Unregelmäßig

    • Aspekte des Visual Computing

    3.2.2.2 Wahlbereich Grundlagen Informatik

    In diesem Wahlbereich sind Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlkatalog auszuwählen. Diese Module dienen dazu Grundlagenkenntnisse in Informatik zu verbessern. Dieser Wahlbereich kann genutzt werden, um vorhandenen Lücken in der vorherigen Bachelor-Ausbildung zu schließen, um so das Verständnis für die Module der Wahlpflichtbereiche Visual Computing und Informatik zu verbessern. Zu diesem Zweck können in diesem Wahlbereich auch noch nicht gewählte Module des Bachelorstudiengangs Informatik gewählt werden. Die Module gehen nicht in die Gesamtnote ein.

    Jedes Semester

    • Ausgewählte Themen im Themenbereich Modelle und Algorithmen
    • Ausgewählte Themen im Themenbereich Informationssysteme
    • Ausgewählte Themen im Themenbereich Smart Computing

    3.2.2.3 Wahlpflichtbereich Überblick Informatik

    In diesem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 18 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlpflichtkatalog auszuwählen. Hier können auch noch nicht belegte Module der Wahlpflichtbereiche Grundlagen Informatik und Visual Computing gewählt werden.

    Jedes Semester

    • Ergänzende Themen im Themenbereich Modelle und Algorithmen
    • Ergänzende Themen im Themenbereich Informationssysteme
    • Ergänzende Themen im Themenbereich Smart Computing
    • Ergänzende Themen im Themenbereich Wirtschaftsinformatik
    • Ergänzende Themen im Themenbereich Informationstechnik/Technische Informatik
    • Ergänzende Themen im Themenbereich Visual Computing
    • Spezialisierung im Themenbereich Modelle und Algorithmen
    • Spezialisierung im Themenbereich Informationssysteme
    • Spezialisierung im Themenbereich Smart Computing

    Wintersemester

    • Bild-/Videoverarbeitung und Codierung

    3.2.2.4 Wahlbereich Anwendungen und nicht-technische Fächer

    In diesem Wahlbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 12 Leistungspunkten aus dem folgenden Wahlkatalog oder dem Gesamtangebot der Universität auszuwählen. Module mit hohem Anwendungsbezug finden sich beispielsweise in den Bereichen Maschinenbau und Geoinformatik, weitere Informationen sind bei der Studienberatung erhältlich. Die Module werden nicht benotet.

    Die IEF bietet in diesem Wahlbereich die folgenden Module an.

    Sommersemester

    • Grundlagen der Didaktik des Informatikunterrichts

    Wintersemester

    • Soziale Wirkungen von Informations- und Kommunikationstechnologien
    • Mentoringprogramm Informatik

    Natürlich steht es den Studierenden frei, auch darüber hinaus zusätzlich weitere Lehrveranstaltungen der Universität Rostock zu besuchen und sich dies ggf. anrechnen und/oder auf ihrem Master-Zeugnis anerkennen zu lassen. Die Universität Rostock bietet hierzu mit ihrem breiten Fächerspektrum zahlreiche interessante Möglichkeiten.

    3.3 Stundenplan / Lehr- und Lernformen

    3.3.1 Stundenplan

    Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben. Er beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

    Auf der Grundlage des Prüfungs- und Studienplanes erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan. Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.

    3.3.2 Lehr- und Lernformen

    Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten. Folgende Lehrveranstaltungsarten kommen im Masterstudiengang Visual Computing zum Einsatz:

    • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.
    • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird, in denen die Studierenden unter Anleitung und in kleinen Gruppen in der Regel eigene Forschungsprojekte bearbeiten. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zur Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
    • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
    • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
    • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.

    Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

    3.3.3 Anwesenheitspflicht

    Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, besteht in Seminaren und Praktika eine Anwesenheitspflicht gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master).

    3.4 Prüfungen

    Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Masterprüfung.

    Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

    mündliche Prüfungsleistungen

    • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
    • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
    • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien, wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

    schriftliche Prüfungsleistungen

    • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein.
    • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.

    In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

    Prüfungsvorleistungen können sein:

    • die Erledigung von mindestens 80 % der Übungs- und Projektaufgaben
    • eine kontinuierliche Erstsemesterbegleitung

    Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan aus der SPSO zu entnehmen.

    Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Es können bis zu drei Studierende gleichzeitig geprüft werden. Die Dauer der Prüfung der/des einzelnen Studierenden reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten.

    Schriftliche Prüfungsleistungen, mit Ausnahme von Klausuren, können auch in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Studierenden/des einzelnen Studierenden aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

    Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende. Abweichend können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten vorlesungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden. Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

    3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland

    Der Masterstudiengang Visual Computing eröffnet alternativ zum Prüfungs- und Studienplan den Studierenden die Möglichkeit, nach § 5 Absatz 2 und 3 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

    Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.

    Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierende/den Studierenden selbstständig zu organisierten und zu finanzieren.

    Dieser Studienaufenthalt im Ausland kann nach Maßgabe von § 19 Absatz 7 Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden.

    Studierende und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses schließen gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.

    3.6 Individuelles Teilzeitstudium

    Die Studierende/Der Studierende kann gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann. In dem Antrag ist anzugeben, welcher der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere, wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

    Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

    Im Fall der genehmigung 1 wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 9 und § 10 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

    Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zwei Mal in Anspruch nehmen.

       


    4. Zulassung zum Studiengang

    4.1 Zugangsvoraussetzungen

    Als Zugangsvoraussetzung zum Master-Studiengang ist ein erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss erforderlich. Die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) können darüber hinaus weitere Zugangsvoraussetzungen festlegen (z.B. fachliche Voraussetzungen und Sprachenkenntnisse).

    Weitere Informationen:

    4.1.1 Erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss

    • Als erster berufsqualifizierender Abschluss werden nur Bachelorabschlüsse in einem Studium des Visual Computing, der Informatik, der Wirtschaftsinformatik, der Medieninformatik, der Computervisualistik oder einem anderen mathematisch-naturwissenschaftlichen oder technischen Studium mit vertieften Informatikkenntnissen mit mindestens 180 Leistungspunkten oder andere gleichwertige Abschlüsse anerkannt.

    4.1.2 Weitere Zugangsvoraussetzungen

    Für diesen Studiengang gelten die folgenden weiteren Zugangsvoraussetzungen:

    • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, müssen Deutschkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen. Gleiches gilt, wenn die Hochschulzugangsberechtigung nicht an einer deutschsprachigen Einrichtung erworben wurde.
    • Studienbewerberinnen und Studienbewerber, deren Muttersprache nicht Englisch ist, müssen Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens nachweisen.
    • Der Nachweis des Erwerbs von mindestens 18 Leistungspunkten in Mathematik und mindestens 30 Leistungspunkten in Informatik ist zu erbringen. Maximal 12 Leistungspunkte können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

    4.2 Bewerbung/Einschreibung/Umschreibung

    Dieser Studiengang ist nicht zulassungsbeschränkt (kein Numerus clausus).

    • Studieninteressierte der Universität Rostock müssen sich nur umschreiben (siehe 4.2.1.).
    • Studieninteressierte aus Deutschland müssen sich nur einschreiben (siehe 4.2.2).
    • Internationale Studieninteressierte müssen sich bewerben und bei Erhalt des Zulassungsbescheids dann einschreiben (siehe 4.2.3).

    4.2.1 Studieninteressierte von der Universität Rostock

    Studierende der Universität Rostock, die diesen zulassungs­freien Master­-Studiengang studieren möchten, lassen sich zunächst vom zuständigen Prüfungsamt (Studienbüro und Prüfungsamt der IEF) eine Bestätigung über die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen ausstellen. Dann stellen sie im Studienbüro/Prüfungsamt der IEF einen einen Antrag auf Umschreibung zum Master­studium (Formular siehe nachfolgende Webadresse) und überweisen nach Erhalt der Zulassung den Semesterbeitrag. Sie nutzen nicht die Online-Einschreibung.

    Weitere Informationen: 

    4.2.2 Studieninteressierte aus Deutschland

    Eine Bewerbung ist nicht erforderlich.

    Die Einschreibung erfolgt online im Einschreibungsportal der Universität Rostock:

    • vom 1. August bis zum 30. September für das nächste Wintersemester bzw.
    • vom 1. Februar bis 31. März für das nächste Sommersemester

    Weitere Informationen:

    4.2.3 Internationale Studieninteressierte

    Internationale Studieninteressierte müssen sich im Zeitraum

    • vom 1. April bis 31. Mai für das nächste Wintersemester bzw.
    • vom 1. Oktober bis 30. November für das nächste Sommersemester

    bei UniAssist online bewerben und sich dann nach Erhalt des Zulassungsbescheids in den Studiengang bei der Universität Rostock einschreiben. Weitere Informationen finden Sie auf der u.g. Webseite der Universität Rostock.

    Weitere Informationen:

       


    5. Broschüren / Videos / Ordnungen (Downloads)

    5.1 Broschüren

    5.2 Videos

    Bitte beachten Sie: Sobald Sie sich das Video ansehen, werden Informationen darüber an Youtube/Google übermittelt. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Google Privacy.

       


    6. Beratungsmöglichkeiten

    6.1 Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

    Studienfachberatung Visual Computing

    Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
    Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
    Tel.: (0381) 498 7630
    gero.muehl(at)uni-rostock.de

    Studienbüro und Prüfungsamt Visual Computing

    Anita Björk-Pagel
    Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
    Raum 006
    Tel.: (0381) 498 7004
    vc.ief(at)uni-rostock.de

    Prüfungsausschuss Visual Computing (Vorsitz)

    Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
    Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
    Tel.: (0381) 498 7630
    gero.muehl(at)uni-rostock.de

    Studierendenvertretung Visual Computing

    Fachschaftsrat Informatik
    Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
    fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de

    6.2 Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

    Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

    Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
    Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
    Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
    Tel.: (0381) 498 1230
    studium(at)uni-rostock.de
    Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
    Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

    Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

    Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
    Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
    Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
    studium(at)uni-rostock.de
    Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

    Studierendensekretariat der Universität Rostock

    Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
    Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
    Tel.: (0381) 498 1230
    studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
    Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

    Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

    Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
    Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
    Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
    info.rih(at)uni-rostock.de
    Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten