Lehramt Informatik für Gymnasien (Erste Staatsprüfung)

Herzlich Willkommen beim Staatsexamen-Studiengang Lehramt Informatik an Gymnasien.

Detaillierte Informationen zum Lehramt-Studiengang Fach Informatik für das Lehramt an Gymnasien (120 Leistungspunkte in Fachwissenschaft und Fachdidaktik) mit SPSO von 2022 finden Sie auf dieser Seite.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2022/2023 die Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen Lehramt an Gymnasien (SPSO) von 2012 zusammen mit jeweils der 1. Änderungssatzung von 2014, der 2. Änderungssatzung von 2017, der 3. Änderungssatzung von 2019 und der 4. Änderungssatzung von 2022 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung Lehramt (RPO-LA) der Universität Rostock.

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Überblick zum Lehramtstudium

Das Lehramtsstudium für Gymnasien besteht grundsätzlich aus den folgenden Bereichen:

  • Fachwissenschaft und Fachdidaktik Fach 1
  • Fachwissenschaft und Fachdidaktik Fach 2
  • Bildungswissenschaften, Praktika und Abschlussarbeit
  • Prüfung zum 1. Staatsexamen

Dabei werden Fach 1 und 2 gleichberechtigt und im gleichen Umfang studiert.

Im Lehramtsstudium können neben den beiden Fachwissenschaften keine weiteren Fächer als Beifach studiert werden. Mit dem Studienziel einer Erweiterungsprüfung können alle Fachwissenschaften gemäß Anlagen der SPSO (Zusatzfächer) studiert werden. Als Zusatzfach kann im Lehramt an Gymnasien zudem das Fach Italienisch studiert werden.

Ebenso möglich ist das Studium der Informatik als Erstfach (Informationstechnik) oder als Zweitfach im Studiengang

  • Berufspädagogik – Lehramt an beruflichen Schulen (Bachelor + Master)

sowie als Zweitfach im Studiengang

  • Wirtschaftspädagogik – berufsschulische Orientierung (Bachelor + Master) 

Weiterführende Informationen zum Lehramt finden Sie beim Bereich Didaktik am Institut für Informatik.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie Kurzübersichten mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung:

Grundsätzliche Informationen zum neu gestalteten modularisierten Lehramt-Studium:

Umfassende Informationen zum Lehramtsstudium finden Sie auch im Lehramtsportal der Universität Rostock.

Kurzinformationen

Abschluss

  • Erste Staatsprüfung (1. Staatsexamen)

Studienform

  • grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • wählbares Unterrichtsfach innerhalb des Studiengangs Lehramt am Gymnasium (muss mit einem weiteren Fach im selben Lehramtstyp kombiniert werden)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 10 Semester / 300 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Informatik (sowie zweites Fach und Bildungswissenschaften)

Formale Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau C1)

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF

  • Nach der Ersten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) besteht grundsätzlich die Möglichkeit zur Promotion.
    An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik ist die Promotion für Lehramt-Absolventinnen und Lehramt-Absolventen derzeit nur nach gesondertem Antrag möglich.

Kontakt

Studienordnung und Praktikumsordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

Lehramt an Gymnasien

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 4. Änderungssatzung (2022) Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2012)
   ► 1. Änderungssatzung (2014)
   ► 2. Änderungssatzung (2017)
   ► 3. Änderungssatzung (2019)


Praktikumsordnung



Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Lehramt Informatik

Dr. rer. nat. Lutz Hellmig
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7644
lutz.hellmig(at)uni-rostock.de

Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA) der Universität Rostock

Das ZPA ist für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten für die modularisierten Lehrämter (SPSO's nach 2012) bis einschließlich dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zuständig. Darüber hinaus vertritt das ZPA als Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge die Belange der Lehramtsstudierenden in den Prüfungsausschüssen der Universität Rostock.
Hinweis: Für die Erste und Zweite Staatsprüfung inkl. Prüfungsanmeldung ist dann das Lehrerprüfungsamt MV (LPA) zuständig.
Ann-Kathrin SchmidtCarolin OberländerSindy Götze
Parkstraße 6 (Raum 10), 18057 Rostock
telefonische Sprechzeiten: Di 09:00 - 11:00 Uhr, Do 13:00 - 15:00 Uhr
Tel.: (0381) 498 1349 und (0381) 498 1348 und (0381) 498 1341
zpa(at)uni-rostock.de
Web: ZPA – Homepage | ZPA – Kontaktseite

Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPA)

Das LPA ist für die modularisierten Lehrämter (SPSO's nach 2012) für die Erste Staatsprüfung (inkl. Beantragung), die Zweite Staatsprüfung sowie für die Prüfungsrechtliche Beratung von Studierenden und Bewerbern für Staatsprüfungen zuständig. Das LPA ist für alle Studien und Prüfungsleistungen für die Lehramtstudierenden nach älteren, nicht modularisierten SPSO (SPSO vor 2012), für die Erste und Zweite Staatsprüfung sowie die prüfungsrechtliche Beratung zuständig.
Dr. Frank Mehlhaff (Leiter) und Mitarbeitende; für die Zuständigkeiten siehe Webseite des LPA am Standort Rostock
Hermannstraße 35, 18055 Rostock
Sprechzeiten: Di 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr, Do 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:00 Uhr
Tel.: (0381) 20872410
f.mehlhaff(at)iq.bm.mv-regierung.de
Web: Lehrerprüfungsamt MV – Homepage und Lehrerprüfungsamt MV – Standort Rostock

Prüfungsausschuss Lehramt Informatik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Gero Mühl
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7630
gero.muehl(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Lehramt Informatik

Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Bachelor und Lehramt)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Studium sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei Ihrer Studienwahl erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Studiengangsfindung und in der Übergangsphase von der Schule zum Studium. Dazu gehören die Webseitenbereiche Studieninteressierte (Angebote für Studieninteressierte), Studienangebote (Kurzinfos zu den Studiengängen für Studieninteressierte), Studiengänge (weiterführende Infos für Interessierte und Studierende) und Erstsemester mit den dort angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
  • Bei den Bachelor- und Lehramt-Studiengängen wird Ihnen Unterstützung beim Studienstart an der Universität sowie beim Einleben in der Universitäts- und Hansestadt Rostock angeboten. Dazu gehören das Mentoring für Erstsemester, die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen sowie der Seitenbereich Studiengänge.
Studienablaufpläne

Lehramt an Gymnasien – Informatik Allgemein (Kombination von Informatik mit einem von Mathematik verschiedenen Fach)

Lehramt an Gymnasien – Fachkombination Informatik und Mathematik

Modulübersicht

Das Studium ist modularisiert und gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.
In einem Modul sind zumeist zusammengehörende Lehrveranstaltungen (etwa eine Vorlesung und die dazugehörende Übung) vereint.
Jedes Modul schließt mit einer benoteten oder einer unbenoteten Prüfungsleistung ab.

Die Regelstudienzeit beträgt 10 Semester, von denen das letzte Semester ein Prüfungssemester ist. Da auch mathematische Kompetenzen wichtig für das Verständnis informatischer Denkweisen sind, gibt es für jedes Lehramt zwei Studienpläne. Möchten Sie Lehrer für Mathematik und Informatik werden, benötigen Sie keine gesonderte Mathematikausbildung für Informatiker. Studieren Sie Informatik und irgendein anderes, von Mathematik verschiedenes Fach, ist ein Modul Mathematik verpflichtend.

Über die Beschreibungen der einzelnen Module und die detaillierten Regelungen zur Belegung der Wahlpflichtmodule informieren Sie sich bitte im Fachanhang der jeweiligen SPSO sowie der Änderungssatzungen.

Der Studiengang Lehramt an Gymnasium umfasst insgesamt 300 Leistungspunkte. Für ein ordnungsgemäßes Studium sind insgesamt mindestens 279 Leistungspunkte an der Universität Rostock zu erwerben, 21 Leistungspunkte entfallen auf die Erste Staatsprüfung. Die Fachwissenschaften umfassen 210 Leistungspunkte und die Fachdidaktiken 30 Leistungspunkte. Von diesen sind je Fach drei Leistungspunkte den Staatsexamensprüfungen vorbehalten. Die Bildungswissenschaften umfassen 30 Leistungspunkte, die Praktika und die Abschlussarbeit jeweils 15 Leistungspunkte. Der Profilbereich Studien- und Berufsorientierung wird in einzelnen Lehrveranstaltungen der Module des Studiengangs integriert berücksichtigt.

Für das ordnungsgemäße Studium des Faches Informatik im Studiengang Lehramt an Gymnasien sind 117 Leistungspunkte (LP) einschließlich 15 LP Fachdidaktik zu erbringen. Hierbei sind 16 Pflichtmodule im Umfang von 90 LP, Wahlpflichtmodule im Umfang von 15 LP und Wahlmodule im Umfang von zwölf LP zu belegen. Wird Informatik in Kombination mit dem Teilstudiengang Mathematik studiert, sind 15 Pflichtmodule im Umfang von 84 LP, Wahlpflichtmodule im Umfang von 15 LP und Wahlmodule im Umfang von 18 LP zu belegen.

Es gibt zwei Wahlpflichtbereiche mit folgenden Qualifikationszielen:

  1. Der Wahlpflichtbereich Praktische Informatik dient der Entwicklung informatischer Kompetenzen und der Herstellung eines Transfers zwischen den obligatorischen Modulen und Themen der Angewandten Informatik.
  2. Der Wahlpflichtbereich Theoretische Informatik/Mathematik dient der Sicherung theoretischer Grundlagen und formaler Aspekte der Informatik.

Im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 15 LP auszuwählen, wobei mindestens sechs LP aus den Themengebieten der Praktischen Informatik und Theoretischen Informatik/Mathematik gewählt werden müssen.

Der Wahlbereich Informatik und Schulinformatik dient durch eine vertiefte, spezifische Auseinandersetzung mit schulrelevanten Inhalten, Methoden oder Werkzeugen der Erhöhung des Berufsfeldbezuges. Im Wahlbereich können außerdem noch nicht gewählte Wahlpflichtmodule aus den beiden Wahlpflichtbereichen gewählt werden. Im Wahlbereich Softskills werden Kompetenzen erworben, die für die spätere berufliche Tätigkeit als Informatikerlehrerin oder Informatiklehrer hilfreich sind, aber nicht der Fachkultur der Informatik oder verwandter naturwissenschaftlich-technischer Disziplinen zugeordnet werden. Beispiele für solche Kompetenzen sind Spracherwerb, Führungs- und Organisationskompetenzen oder die Befähigung zu philosophischer, ethischer oder künstlerischer Reflektion.

In den Wahlpflicht- und Wahlbereichen können anstelle der für diesen Teilstudiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflicht- und Wahlmodulen unter Berücksichtigung der jeweiligen Qualifikationsziele in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Zentrale Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Zentralen Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Sie ist unverzüglich dem zentralen Prüfungs- und Studienamt mitzuteilen. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

Eine sachgerechte und insbesondere die Einhaltung der Regelstudienzeit ermöglichende zeitliche Verteilung der Module auf die einzelnen Semester ist dem Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen.

Für das Modul „Englisch Fachkommunikation Informatik/Mathematik C1.1 GER“, das im Rahmen des Wahlstudiums studiert werden kann, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Wird das Fach Informatik in Kombination mit dem Fach Biologie, Chemie, Arbeit-Wirtschaft-Technik oder Physik studiert und wurde das Modul „Außerschulische Lernorte“ bereits im Fach Biologie, Chemie, Arbeit-Wirtschaft-Technik oder Physik belegt, so ist im Fach Informatik anstelle dieses Moduls ein anderes Modul aus dem Wahlpflichtbereich zu wählen.

Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Die Prüfungs- und Studienpläne bilden die Grundlage für die jeweiligen Semesterstudienpläne, die den Studierenden ortsüblich zur Verfügung gestellt werden.

Die Universität gibt auf ihren Webseiten „Im Studium – Studienorganisation“ eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt. Sie beinhaltet die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten sowie den Beginn des nächsten Semesters.

Da es im Lehramt mehrere Schultypen und jeweils viele mögliche Fachkombinationen gibt, stellen sie sich Ihren persönlichen Stundenplan entsprechend des von Ihnen gewählten Schultyps sowie der von Ihnen gewählten Fachkombination entsprechend der Vorgaben der jeweiligen SPSO und der aktuellen Semesterstudienpläne selbst zusammen.

Lehrveranstaltungen außerhalb des Stundenplanes (zum Beispiel Praktika, Exkursionen) planen die Lehrenden in eigener Verantwortung und in Abstimmung mit dem zentralen Prüfungs- und Studienamt.

Um die Regelstudienzeit einhalten zu können, ist es zweckmäßig, die Module in einer bestimmten Reihenfolge zu belegen. Ihre Inhalte bauen vielfach aufeinander auf. Eine Orientierungshilfe für ein zeitlich abgestimmtes Studium gibt der Studienverlaufsplan, welcher in den Fachanhängen zur Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt ist (Prüfungs- und Studienplan). Bei der individuellen Studienplanung bieten die speziell zuständigen Fachstudienberatungen der Studienfächer und Lehramtsstudiengänge Hilfe.

Ein Anspruch auf ein überschneidungsfreies Studium besteht nicht.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen in den Lehramtsstudiengängen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Lehramtsstudierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz kommen.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den genannten Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Mentoring-Programm (optional)

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden.

Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern. Mentoring-Programme werden durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studienganges organisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende höherer Fachsemester können in angemessenem Umfang in die Durchführung einbezogen werden.

Anwesenheitspflicht

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können.

Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in den Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen.

Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Studierende/der Studierende schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teil-weise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozen-tin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme von einer Studierenden/einem Studierenden nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem zentralen Prüfungs- und Studienamt mitzuteilen. Dieses erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch statthaft.

Nach der Ersten Staatsprügung (1. Staatsexamen) beginnt mit dem Referendariat an einer allgemein bildenden Schule des gewählten Schultyps der zweite Ausbildungsabschnitt. Dieser schließt mit dem Zweiten Staatsprüfung (2. Staatsexamen) ab. Danach besteht die Möglichkeit, in den Schuldienst einzutreten.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der in einem Lehramtsstudiengang zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung einschließlich der Fachanhänge.

Sind Art und Umfang von Prüfungsvorleistungen, Prüfungsleistungen und Studienleistungen in der Modulbeschreibung nicht genau bestimmt, legt die Dozentin/der Dozent die Art der Prüfungsvorleistung, Prüfungsleistung oder Studienleistung sowie deren Umfang fest und gibt sie spätestens in der zweiten Vorlesungswoche den Studierenden und dem zentralen Prüfungs- und Studienamt bekannt.

Als Prüfungsleistungen kann die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung mündliche, schriftliche und praktische Prüfungsleistungen vorsehen. Die unterschiedlichen Prüfungsleistungen können auch kombiniert sein.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen können während des Studiums zum Einsatz kommen:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Port-folio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Recherche-berichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation zum Thema gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • E-Klausur: Eine Klausur kann auch computergestützt als E-Klausur durchgeführt werden. Ergänzend zu § 17 Absatz 2 lit. d) der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge gilt: E-Klausuren werden in der Regel von zwei Prüferinnen/Prüfern erarbeitet. Sie können insbesondere die Bearbeitung von Freitextaufgaben, Lückentexten oder Zuordnungsaufgaben vorsehen sowie unter Beachtung von § 17 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge eine Multiple-Choice-Prüfung. Die Bearbeitung der Prüfungsaufgaben durch die Studierenden sowie die automatische oder automatisierte Bewertung erfolgt an elektronischen Geräten. Die E-Klausur ist in Anwesenheit einer Aufsichtsperson durchzuführen, die über den Prüfungsverlauf ein Protokoll anfertigt. Darin sind mindestens die Namen der Aufsichtspersonen, den an der Prüfung teilnehmenden Studierenden sowie Beginn und Ende der Prüfung und eventuelle besondere Vorkommnisse aufzunehmen. Es muss sichergestellt sein, dass die elektronischen Daten eindeutig identifiziert und unverwechselbar und dauerhaft den Studierenden zugeordnet werden können. Den Studierenden ist die Möglichkeit der Einsichtnahme in die computergestützte Prüfung sowie in das von ihnen erzielte Ergebnis zu gewähren.“
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere fachspezifische Prüfungsarten zum Einsatz kommen.

Module können auch Prüfungsvorleistungen vorsehen. Prüfungsvorleistungen sind Leistungsüberprüfungen, die eine fachliche Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung darstellen sowie sachlich notwendig sind, um das Lernziel des Moduls zu erreichen. Prüfungsvorleistungen gehen nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Lösen von Übungsaufgaben
  • Kontrollarbeiten
  • Hausaufgaben
  • Projektarbeit
  • berufs- und studienbezogene Schriftstücke und Gespräche
  • Lektüre fachbezogener Literatur
  • Fallstudien
  • Präsentationen
  • Anwesenheitspflicht

Übungsaufgaben werden nach einem von der/dem Modulverantwortlichen gewählten Bewertungsmaß kontrolliert und bewertet. Erreicht der Studierende mindestens die Hälfte aller möglichen so vergebenen Punkte, ist das Kriterium „Lösung 50 % der Übungsaufgaben“ erfüllt.

Gestaltung eines Seminars: Halten eines Vortrags zu einem gegebenen Thema durch eine Studierende/einen Studierenden und anschließende Diskussion einschließlich Beantwortung von Fragen, schriftliche Ausarbeitung von 3 bis 5 Seiten. 

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan zu entnehmen. Stehen mehrere Leistungen zur Auswahl, erfolgt die Bekanntgabe der zu erbringenden Leistung(en) spätestens in der zweiten Veranstaltungswoche.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Berichten, Hausarbeiten, Klausuren, Referaten, Praktischen Prüfungen und Projektarbeiten können auch veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der zweiten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin von der Dozentin/vom Dozenten in Kenntnis gesetzt werden.

Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten.

Schriftliche Prüfungsleistungen, mit Ausnahme von Klausuren, können in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

Das Studium endet mit der Ersten Staatsprüfung (Prüfungen zum ersten Staatsexamen) im 10. Semester.

Bitte informieren Sie sich in der Lehrerprüfungsverordnung und im Fachanhang der SPSO zu den geforderten Leistungen sowie zu den Details der Benotung.

Berufspraktikum

Das Lehramt-Studium weist einen sehr hohen Praxisbezug aus. Dieser wird u.a. durch die „Schulpraktischen Übungen“ – bei denen Sie während Ihres Studiums an Schulen unterrichten – und weitere Praktika sowie im Anschluss an das Studium durch das Referendariat gesichert.

Erweiterungsfächer und Beifächer

Im Lehramtsstudium können neben den beiden Fachwissenschaften keine weiteren Fächer als Beifach studiert werden. Mit dem Studienziel einer Erweiterungsprüfung können alle Fachwissenschaften gemäß Anlage 1 der SPSO in Verbindung mit Anlage 4 der SPSO studiert werden (Zusatzfächer).

Als Zusatzfach im Lehramt am Gymnasium kann zudem das Fach Italienisch studiert werden; den Aufbau und die Module für das Zusatzfach Italienisch enthält die Anlage 5 der SPSO.

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland (optional)

Die Universität Rostock fördert im Hinblick auf die Internationalisierung der Arbeitswelt und den mit einem Auslandsaufenthalt verbundenen Erwerb der Sprach- und Sozialkompetenz auch einen freiwilligen Studienaufenthalt an einer ausländischen Hochschule.

Die Absolvierung eines solchen Auslandsstudiums ist in Absprache mit der Fachstudienberaterin/dem Fachstudienberater möglich.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.

Die Studierende/der Studierende und die zuständigen Lehrenden schließen vor Aufnahme des Auslandsaufenthaltes eine Lehr- und Lernvereinbarung ab, die bei eventuellen Änderungen aktualisiert werden kann. In der Lehr- und Lernvereinbarung sollen insbesondere die Lernziele und -inhalte, der Zeit- und Sachplan, zu belegende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Leistungen sowie die Änderungsmöglichkeiten der Lehr- und Lernvereinbarung festgehalten werden. Zur Prüfung und vollen Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen hat vor Antritt des Auslandsaufenthaltes auch eine Abstimmung mit dem zuständigen Prüfungsausschuss zu erfolgen. Im Übrigen gilt § 26 der RPO Lehramt.

Die Finanzierung des Auslandssemesters liegt in der Verantwortung der Studierenden/des Studierenden. Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendienprogramme, Auslands-BaföG oder ähnlichem sollten rechtzeitig erschlossen werden. Eine Beratung über Studien- und Fördermöglichkeiten im Ausland erfolgt im Rostock International House.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Nach der Ersten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) beginnt mit dem Referendariat an einer allgemein bildenden Schule des gewählten Schultyps der zweite Ausbildungsabschnitt. Dieser schließt mit der Zweiten Staatsprüfung (2. Staatsexamen) ab. Danach besteht die Möglichkeit, in den Schuldienst einzutreten.

Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Lehramt-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit der Ersten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) die Möglichkeit der Promotion.

An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik ist die Promotion für Lehramt-Absolventinnen und Lehramt-Absolventen derzeit nur nach gesondertem Antrag möglich.