Für das Wintersemester 2025/2026 gibt es erneut die Möglichkeit der Rückerstattung des Semesterbeitrags aus sozialen Gründen.
Antragszeitraum für die Rückerstattung für das Wintersemester 2025/2026: einzureichen bis zum 10. November 2025.
Abgabe der Anträge für das Wintersemester zu den Öffnungszeiten im AStA-Büro (Parkstraße 6) oder per E-Mail an den Sozialausschuss des StuRa.
Für das Sommersemester 2026 wird es erstmalig die Möglichkeit geben, im Vorfeld die Kostenübernahme durch die Studierendenschaft zu beantragen, sodass der Beitrag nicht vorgestreckt werden muss. Eine Rückerstattung wird es für das Sommersemester nicht mehr geben.
Antrag Kostenübernahme für das Sommersemester 2026: einzureichen bis zum 1. November 2025.
Die Anträge für das Sommersemester können digital via Pretix eingereicht werden.
Siehe ➜ https://www.asta-rostock.de/downloads-und-formulare/rueckerstattung/ → Abschnitt SEMESTERBEITRAGSÜBERNAHME (SOMMERSEMESTER 2026) und ➜ https://tickets.asta-rostock.de/eyzmk/
Zur Vorabklärung ob eine Rückerstattung infrage kommt, hier ein Rechner. ➜ https://www.asta-rostock.de/semesterticket-rueckerstattung-rechner/
Kontakt für Fragen: soziales.sturauni-rostockde
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Weitere Rückerstattungsmöglichkeiten (nur für das Semesterticket) gibt es beim AStA.
Mögliche Rückerstattungsgründe sind:
- Anspruch auf Beförderung gemäß SGB IX
- studienbedingter Auslandsaufenthalt
- offizielle Beurlaubung
- Exmatrikulation
- Immatrikulation an einer weiteren Hochschule mit Pflichtabnahme eines Deutschland-Semestertickets
- berufsbegleitendes Studium
➜ https://www.asta-rostock.de/downloads-und-formulare/rueckerstattung/