Ordnungen der Studiengänge Wirtschaftsinformatik
Beschlüsse und Informationen vom Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik
Der Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik gibt ergänzend zu den gültigen SPSO Wirtschaftsinformatik Bachelor und Wirtschaftsinformatik Master die nachfolgenden Beschlüsse bzw. Informationen bekannt.
- WIN Bachelor: Pauschale Anerkennung des erfolgreichen Abschlusses folgender Module als Studienleistungen: „Theorie und Praxis Guter Kommunikation“ (Lehrimport von der JUF) und „Mentorenprogramm Informatik“ (Harmonisierung der Ordnungen Wirtschaftsinformatik/Informatik) im Fokuskatalog III des B.Sc. Wirtschafsinformatik sowie
WIN Master: Pauschale Anerkennung des erfolgreichen Abschlusses des folgenden Modules als Studienleistung: „Mentorenprogramm Informatik“ im Wahlpflichtkatalog des M.Sc. Wirtschaftsinformatik, sofern die Mentorentätigkeit der Betreuung von ausländischen Studierenden der Wirtschaftsinformatik im Rahmen eines Double-Degree-Abkommens dient.
Bachelor Wirtschaftsinformatik
Bachelor Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation ab WS 2021/2022)
In diesen Studiengang wird aktuell nach der SPSO von 2018 mit 1. Änderung von 2021 immatrikuliert.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (SPSO B.Sc. WIN 2018) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 32 / 2018
- mit Änderung durch die Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik der Universität Rostock (SPSO B.Sc. WIN 2021 1. Änderung) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 37 / 2021
- Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock (PrakO B.Sc. IN/WIN 2018), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 34 / 2018
- mit Änderung durch die Erste Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik der Universität Rostock (PrakO BSc IN/WIN 2021 1. Änderung), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 7 / 2021
Für Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vor dem Wintersemester 2021/2022 begonnen haben, finden die Vorschriften der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung vom 4. Juli 2018 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 31. März 2026. Sie können auf Antrag an den Prüfungsausschuss jedoch nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) und dieser Änderungssatzung geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden übernommen. Nach Antragstellung gelten dann auch die Änderungen in den Modulbeschreibungen für die Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.
Bachelor Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation von WS 2018/2019 bis WS 2020/2021)
In diesen Studiengang mit der SPSO von 2018 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2026 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (SPSO B.Sc. WIN 2018) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 32 / 2018
- Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik an der Universität Rostock (PrakO B.Sc. IN/WIN 2018), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 34 / 2018
- mit Änderung durch die Erste Satzung zur Änderung der Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Informatik und Wirtschaftsinformatik der Universität Rostock (PrakO BSc IN/WIN 2021 1. Änderung), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 7 / 2021
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser neuen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Master Wirtschaftsinformatik
Master Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation ab WS 2021/2022)
In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2018 mit 1. Änderung von 2021 immatrikuliert.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (SPSO M.Sc. WIN 2018) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 33 / 2018
- mit Änderung durch die Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik der Universität Rostock (SPSO M.Sc. WIN 2021 1. Änderung) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 38 / 2021
Für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vor dem Wintersemester 2021/2022 begonnen haben, finden die Vorschriften der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung vom 4. Juli 2018 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 30. September 2024. Sie können auf Antrag an den Prüfungsausschuss jedoch nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) und dieser Änderungssatzung geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden übernommen. Nach Antragstellung gelten dann auch die Änderungen in den Modulbeschreibungen für die Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.
Master Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation von WS 2018/2019 bis SS 2021)
In diesen Studiengang mit der SPSO von 2018 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2024 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (SPSO M.Sc. WIN 2018) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 33 / 2018
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Master Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation von SS 2016 bis SS 2018)
In diesen Studiengang mit SPSO von 2013 und Änderung von 2016 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2021 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik (SPSO M.Sc. WIN 2013) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Modulübersicht und Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 41 / 2013
- mit Änderungen durch die Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Modulübersicht und Modulbeschreibungen, Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 8 / 2016
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.