Ordnungen der Studiengänge Wirtschaftsinformatik

   


Beschlüsse und Informationen vom Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik

Der Prüfungsausschuss Wirtschaftsinformatik gibt ergänzend zu den gültigen SPSO Wirtschaftsinformatik Bachelor und Wirtschaftsinformatik Master die nachfolgenden Beschlüsse bzw. Informationen bekannt.

   


Bachelor Wirtschaftsinformatik

Bachelor Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation ab WS 2021/2022)

In diesen Studiengang wird aktuell nach der SPSO von 2018 mit 1. Änderung von 2021 immatrikuliert.

Für Studierende, die ihr Studium im Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik vor dem Wintersemester 2021/2022 begonnen haben, finden die Vorschriften der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung vom 4. Juli 2018 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 31. März 2026. Sie können auf Antrag an den Prüfungsausschuss jedoch nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) und dieser Änderungssatzung geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden übernommen. Nach Antragstellung gelten dann auch die Änderungen in den Modulbeschreibungen für die Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Bachelor Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation von WS 2018/2019 bis WS 2020/2021)

In diesen Studiengang mit der SPSO von 2018 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2026 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser neuen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   


Master Wirtschaftsinformatik

Master Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation ab WS 2021/2022)

In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2018 mit 1. Änderung von 2021 immatrikuliert.

Für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik vor dem Wintersemester 2021/2022 begonnen haben, finden die Vorschriften der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung vom 4. Juli 2018 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 30. September 2024. Sie können auf Antrag an den Prüfungsausschuss jedoch nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) und dieser Änderungssatzung geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden übernommen. Nach Antragstellung gelten dann auch die Änderungen in den Modulbeschreibungen für die Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Master Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation von WS 2018/2019 bis SS 2021)

In diesen Studiengang mit der SPSO von 2018 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2024 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Master Wirtschaftsinformatik (Immatrikulation von SS 2016 bis SS 2018)

In diesen Studiengang mit SPSO von 2013 und Änderung von 2016 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2021 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.