Bachelor Medizinische Informationstechnik (MIT B.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Bachelor-Studiengang Medizinische Informationstechnik.

Detaillierte Informationen zum neu eingerichteten Studiengang mit SPSO von 2026 finden Sie auf dieser Seite.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang sind ab dem Wintersemester 2026/2027 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2019 zusammen mit der 1. Änderungssatzung von 2021 und der 2. Änderungssatzung von 2026 sowie die Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informationstechnik an der Universität Rostock von 2019 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlbereichs studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Abschluss

  • Bachelor of Science (B.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • grundständig (mit erstem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Bachelor (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch

Regelstudienzeit

  • 7 Semester / 210 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Elektrotechnik / Informatik / Medizin

Formale Voraussetzungen

  • Hochschulzugangsberechtigung (z.B. Abitur) sowie
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)

Bewerbung/Einschreibung

  • Studieninteressierte aus Deutschland müssen sich nur einschreiben
  • Internationale Studieninteressierte müssen sich bewerben und bei Erhalt des Zulassungsbescheids dann einschreiben

Weiterführende Studienmöglichkeiten an der IEF

  • Master-Studium Medizinische Informationstechnik (3 Semester)
  • Master-Studium Informationstechnik/Technische Informatik (3 Semester)
  • Master-Studium Elektrotechnik (3 Semester)
  • Master-Studium Informatik (3 Semester)
  • Master-Studium Electrical Engineering (4 Semester, in Englisch)
  • Master-Studium Computer Science International (4 Semester, in Englisch)
  • Nach dem Master-Studium besteht die Möglichkeit zur Promotion.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 27.05.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

B.Sc. Medizinische Informationstechnik

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
   ► 2. Änderungssatzung (2026) → Nicht amtliche Lesefassung

Neufassung (2019)
   ► 1. Änderungssatzung (2021)Nicht amtliche Lesefassung




Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Medizinische Informationstechnik

Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Medizinische Informationstechnik

Tina Zorn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 005 und 006
Tel.: (0381) 498 7006
mit.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Medizinische Informationstechnik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de
Mitglieder im Prüfungsausschuss MIT

Studierendenvertretung Medizinische Informationstechnik

Fachschaftsrat Elektrotechnik
Fachschaftsraum: Raum 003 und 004, Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Student Project Room: Seminargebäude, Labor S 13, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
fachschaft.e-technik(at)uni-rostock.de
Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 3, Räume 111/112 (mittlerer Eingang, Hochparterre links)
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 3, Räume 111/112 (mittlerer Eingang, Hochparterre links)
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 3, Räume 111/112 (mittlerer Eingang, Hochparterre links)
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

» Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Bachelor und Lehramt)

» Starthilfe « steht für Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Studium sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei Ihrer Studienwahl erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Studiengangsfindung und in der Übergangsphase von der Schule zum Studium. Dazu gehören die Webseitenbereiche Studieninteressierte (Angebote für Studieninteressierte), Studienangebote (Kurzinfos zu den Studiengängen für Studieninteressierte), Studiengänge (weiterführende Infos für Interessierte und Studierende) und Erstsemester mit den dort angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
  • Bei den Bachelor- und Lehramt-Studiengängen wird Ihnen Unterstützung beim Studienstart an der Universität sowie beim Einleben in der Universitäts- und Hansestadt Rostock angeboten. Dazu gehören das Mentoring für Erstsemester, die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen sowie der Seitenbereich Studiengänge.

Studienablauf mit Berufspraktikum

Studienablauf ohne Berufspraktikum

Der Bachelorstudiengang gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule und ermöglicht zwei verschiedene Studienverläufe (mit/ohne Berufspraktikum).

Im Pflichtbereich sind 27 Module im Umfang von 183 Leistungspunkten zu belegen, davon entfallen 15 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung. 

Aus dem Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 21 Leistungspunkten zu belegen. Die Wahlpflichtbereiche erlauben eine erste fachliche Fokussierung entsprechend den Interessen der Studierenden und sollen Fachwissen vertiefen. Aus diesem Bereich ist entweder das Modul „Berufspraktikum B.Sc. Medizinische Informationstechnik“ nach § 10 oder das „Seminar B.Sc. Elektrotechnik“ obligatorisch zu wählen.

Ein Modul im Umfang von sechs Leistungspunkten ist aus dem Wahlbereich zu wählen. 

Für das Bestehen der Bachelorprüfung sind insgesamt mindestens 210 Leistungspunkte zu erwerben.

Die Studienverläufe unterscheiden sich in einen Studienverlauf mit Berufspraktikum und einen Studienverlauf ohne Berufspraktikum.

Es gibt drei Wahlpflichtbereiche und einen Wahlbereich.

Die Wahlpflichtbereiche erlauben eine erste fachliche Fokussierung entsprechend den Interessen der Studierenden und sollen Fachwissen vertiefen. Trotz der großen fachlichen Breite der Bereiche Elektrotechnik und Informatik soll eine sinnvolle Schwerpunktbildung sichergestellt werden, weshalb die Wahlpflichtmodule in drei Bereiche unterteilt sind.

  • Die Wahlpflichtbereiche 1 und 2 erlauben durch die verpflichtende Wahl von zwei Elektrotechnikmodulen (Sensorik, eingebettete Systeme) oder zwei Informatikmodulen (Betriebssysteme, Data Science) eine bewusste Fokussierung auf Elektrotechnik oder Informatik. Damit werden für die medizinische Informationstechnik wichtige Kernkompetenzen aus einem der beiden Bereiche vermittelt.
  • Der Wahlpflichtbereich 3 enthält Module aus der Elektrotechnik und der Informatik. Er dient zur Vertiefung des Fachwissens in diesen Bereichen und erlaubt eine erste fachliche Fokussierung entsprechend den Interessen der Studierenden.
  • Im Wahlbereich erwerben die Studierenden grundlegende Kompetenzen aus anderen Fachdisziplinen. Sie ermöglichen eine individuelle Schwerpunktsetzung und dienen so der Abrundung des persönlichen Kompetenzprofiles der Studierenden.

Neben den in der SPSO aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche Module für den Wahlpflichtbereich und den Wahlbereich angeboten werden. Diese werden vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Anstelle der für diesen Studiengang ausdrücklich angebotenen Wahlpflicht- und Wahlmodule können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflicht- oder Wahlbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und gemäß § 19 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.


Studienablaufpläne und Modullisten – Auszug aus der SPSO MIT BSc 2026

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird eine Terminübersicht für das gesamte Semester ortsüblich bekannt gegeben.
Sie beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienpläne erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen. Der konkrete Semesterstudienplan wird den Studierenden durch das zentrale Vorlesungsverzeichnis elektronisch zur Verfügung gestellt.


Lehr- und Lernformen laut Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. 
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz (Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master § 6a):

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierenden vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeiten und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren können.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden, beispielsweise zur Betreuung und Beratung bei der Erstellung wissenschaftlicher Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten. Der/Die Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Lehramtsstudierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung bearbeiten die Studierenden in der Regel vorgegebene Aufgaben. Sie erlangen oder vertiefen Kenntnisse sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten und wenden diese an. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des/der Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert.

Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz kommen. Geeignete Lehrveranstaltungen können in Abstimmung zwischen den für die jeweilige Veranstaltung verantwortlichen Personen und dem Prüfungsausschuss auch als Online-Veranstaltung durchgeführt werden.

Neben Exkursionen, die in den Modulbeschreibungen als Veranstaltungsart ausgewiesen sind, können Exkursionen im Rahmen aller Lehrveranstaltungen eines Studiengangs stattfinden. Sofern in den Modulbeschreibungen keine Anwesenheitspflicht für diese Lehrveranstaltung bestimmt ist, wird eine Teilnahme empfohlen. Die Kostenübernahme erfolgt gemäß der Exkursionsrichtlinie der Universität Rostock.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Weitere Lehr- und Lernformen laut SPSO MIT BSc 2026

Neben den in § 6a Absatz 1 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Lehrveranstaltungsarten, kommt die folgende weitere Lehrveranstaltungsart zum Einsatz:

  • Praktikum: Ein Praktikum wird außeruniversitär in Unternehmen durchgeführt. Dabei werden die bis dahin im Studium erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten in der betrieblichen Praxis angewendet und betriebsorganisatorische Abläufe und Arbeitsmethoden erlernt.
  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.

Mentoring-Programm

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden. 

Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern. 

Mentoring-Programme werden durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studienganges Medizinische Informationstechnik organisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende höherer Fachsemester können in angemessenem Umfang in die Durchführung einbezogen werden.

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Praktikumsveranstaltungen und Übungen teilzunehmen.

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann die regelmäßige Teilnahme als Prüfungsvorleistung (Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master § 7 Absatz 2) verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die 1,5-fache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). 

Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelorprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Studierenden sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.
  • Übungsaufgaben/Hausaufgaben: Übungsaufgaben sind regelmäßige, schriftliche Aufgaben zur Überprüfung des Leistungsstands der Studierenden innerhalb der Vorlesungszeit. Sie werden einzeln oder in Gruppen, ohne Aufsicht und außer-halb der Präsenzzeit bearbeitet. Einzelne Übungsaufgaben sind unabhängig voneinander zu bewerten. Der Umfang und das Bewertungsverfahren sind innerhalb der ersten zwei Vorlesungswochen durch die Dozierenden bekannt zu geben.“

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.
  • Prüfungspraktikum: Prüfungsleistungen in den Physikalischen Praktika können in Form eines Prüfungspraktikums erbracht werden. Prüfungspraktika umfassen die selbstständige Bearbeitung eines Praktikumsexperiments und die Anfertigung eines schriftlichen Protokolls. Die Dauer beträgt mindestens 120 Minuten und höchstens 180 Minuten.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • Anwesenheit gemäß § 7 Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master
  • Praktikumsversuche
  • Praktikumsberichte
  • Prüfungspraktikum
  • Referate/Präsentationen
  • Übungsaufgaben
  • Leistungskontrollen
  • Testate
  • Projektberichte
  • Programmierprojekte
  • Praktikumsprüfung: Prüfungsleistungen in den Physikalischen Praktika können in Form einer Praktikumsprüfung erbracht werden. Praktikumsprüfungen umfassen die selbstständige Bearbeitung eines Praktikumsexperiments und die Anfertigung eines schriftlichen Protokolls. Die Dauer beträgt mindestens 120 Minuten und höchstens 180 Minuten.
  • Praktikumsversuche: Im Praktikum sind Versuche/Experimente selbstständig durchzuführen und jeweils in einem Protokoll zu dokumentieren. Vor der Durchführung der Versuche/Experimente kann der Wissensstand der Studierenden erhoben werden. Das Protokoll wird kontrolliert und bewertet.

Die konkrete Prüfungsvorleistung ist der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan (Anlage 1 in der SPSO) zu entnehmen. Stehen mehrere Prüfungsvorleistungen zur Auswahl, erfolgt die Bekanntgabe der zu erbringenden Leistungen spätestens in der zweiten Veranstaltungswoche.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Im Falle des letzten Prüfungsversuches entscheidet die Prüferin/der Prüfer, ob abweichend von der in der Modulbeschreibung festgelegten Prüfungsform eine mündliche Prüfung durchgeführt werden soll. Diese Auswahl ist für alle Studierende eines Semesters einheitlich vorzunehmen.

Die Rücknahmeerklärung der Anmeldung zu Modulprüfungen (Abmeldung) hat nach Möglichkeit über das Prüfungsportal zu erfolgen, ansonsten per E-Mail beim Studienbüro.

Im Falle der Änderung einer Modulbeschreibung sind Wiederholungsprüfungen jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Im 7. Fachsemester kann ein Berufspraktikum im Umfang von zwölf Wochen an einer Stelle außerhalb der Universität Rostock abgeleistet werden.

Im Berufspraktikum sollen unter angemessener Betreuung berufsbezogene Fertigkeiten, die in einem sachlichen Zusammenhang mit den Zielen des Studiengangs oder Teilen desselben stehen, erlernt werden.

Das Berufspraktikum kann auch im Ausland absolviert werden.

Über die Eignung der Praktikumsstelle entscheidet auf Antrag der Studierenden/des Studierenden der Prüfungsausschuss rechtzeitig vor Beginn des Praktikums. Der Antrag ist schriftlich an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Auf Antrag können bereits abgeleistete Praktika, die in direktem Bezug zum Studium stehen, anerkannt werden.

Das Berufspraktikum ist durch eine unbenotete Bescheinigung der Praktikumsstelle nachzuweisen. Der Nachweis ist durch einen Praktikumsbericht der Studierenden/des Studierenden als Prüfungsleistung zu ergänzen.

Regelungen zur inhaltlichen Gestaltung, zu den fachlichen Anforderungen, der Teilbarkeit des Berufspraktikums sowie zur Überprüfung der Ableistung des Praktikums folgen aus der Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Medizinische Informationstechnik an der Universität Rostock.

Alternativ zum Berufspraktikum können Sie auch eine vertiefte Ausbildung im Wahlpflichtbereich und in den Nebenfächern durchführen.

Der Bachelorstudiengang eröffnet den Studierenden alternativ zum Prüfungs- und Studienplan die Möglichkeit, nach § 5 Absatz 2 und 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) freiwillig ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten. Es wird empfohlen, Auslandsaufenthalte im vierten Fachsemester zu absolvieren. Zu diesem Zweck sucht die Studierende/der Studierende in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zu der Fachstudienberaterin/dem Fachstudienberater, zum Prüfungsausschuss und zusätzlich zum International Office (vormals Rostock International House) der Universität Rostock. 

Der Auslandsaufenthalt ist durch die Studierende/den Studierenden selbstständig zu organisieren und zu finanzieren. 

Er kann nach Maßgabe von § 4 Absatz 8 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) auf Antrag an den Prüfungsausschuss je nach Dauer bis zu einem Semester nicht auf die Regelstudienzeit angerechnet werden. 

Die Erasmus+-Beratung für Elektrotechnik und Informatik vermittelt Forschungspartner und hilft bei der Organisation des Auslandssemesters. Eine Liste der Forschungspartner wird gepflegt. Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die Vorsitzende/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gemäß § 5 Absatz 3
der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandsaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung/ein Learning Agreement ab.

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann (z.B. wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege).

In dem Antrag ist anzugeben, welches der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden kann und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 10 und § 17 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal dreimal in Anspruch nehmen.

Ist der Studiengang zulassungsbeschränkt, kann der Prüfungsausschuss die Zahl der Teilzeitstudierenden pro Semester begrenzen, aber nicht weniger als auf 5 % der Studierenden des Semesters. Übersteigt die Nachfrage diese Zahl, entscheidet der Prüfungsausschuss unter Berücksichtigung der Bedeutung der von den Studierenden vorgebrachten Gründen.

Der universitäre Bachelor-Abschluss in Medizinischer Informationstechnik bietet Ihnen beste Aussichten auf eine Tätigkeit in der Industrie.

Der stetig wachsende Bedarf an Ingenieuren in Deutschland und weltweit ist eine solide Basis für gute Jobangebote und hervorragende Entwicklungschancen.

Als Bachelor sind Sie für Tätigkeiten in der Fertigung, Entwicklung und im Service in der Industrie, aber auch für Aufgaben z.B. im Laborbereich an Forschungseinrichtungen und Hochschulen qualifiziert.

Mit einem anschließenden Master-Studium in diesem Fach qualifizieren Sie sich für leitende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeiten und für Tätigkeiten in der Forschung.

Der Bachelor-Studiengang Medizinische Informationstechnik bereitet auf den konsekutiven Master-Studiengang Medizinische Informationstechnik vor.

An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik befähigt Sie der erfolgreiche Abschluss des Bachelor-Studiengangs Medizinische Informationstechnik zum Zugang zu folgenden Masterstudiengängen:

Bitte beachten Sie die beim jeweiligen Masterstudiengang angegebenen Zugangsvoraussetzungen. Diese können neben dem erfolgreichen Abschluss als Bachelor weitere Voraussetzungen, wie z.B. eine erreichte Mindestnote beinhalten.

Der erfolgreiche Abschluss ermöglicht ebenfalls den Zugang zu anderen Masterstudiengängen – sofern diese Studiengänge die im Rahmen des Bachelor-Studiengangs Medizinische Informationstechnik erbrachten Leistungen als Zugangsvoraussetzung anerkennen – sowie bei besonderer Eignung die Zulassung zur Promotion.

Im Anschluss an ein erfolgreich abgeschlossenes Masterstudium besteht die Möglichkeit zur Promotion.