Studentische Vollversammlung
Die studentische Vollversammlung ist die Versammlung aller Studierenden der Universität Rostock.
Sie findet einmal jährlich statt und wird vom AStA und StuRA vorbereitet.
Die studentische Vollversammlung ist im Landeshochschulgesetz Mecklenburg-Vorpommern und in der Satzung der Studierendenschaft der Universität Rostock rechtlich geregelt.
Bei der studentischen Vollversammlung diskutrieren die Studierenden für sie wichtige Themen und können dazu Beschlüsse fassen. Mit den Ergebnissen der Vollversammlung müssen sich dann die studentischen Gremien, in den meisten Fällen der StuRa, beschäftigen. Alle Studierenden können im Vorfeld Anträge stellen, über die dann auf der Vollversammlung diskutiert und abgestimmt wird.
Zur Zeit der studentischen Vollversammlung dürfen an der Universität keine Lehrveranstaltungen durchgeführt werden. Diese Regelung ist im Landeshochschulgesetz festgeschrieben, um allen Studierenden die Teilnahme zu ermöglichen.
Webadressen
- Gesetzliche Regelungen
Das Landeshochschulgesetzt finden Sie im Abschnitt → Allgemeine Vorschriften.
Die Satzung der Studierendenschaft ist im gleichnamigen Abschnitt verlinkt.
Studentische Vollversammlung – Termin & Ort
Termin: jährlich im April → konkreter Termin siehe Veranstaltungshomepage
Ort: Audimax → Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock