Versicherung
Versicherungen dienen der Vorsorge.
Für alle Studierenden ist eine Krankenversicherung Pflicht. Gesetzlich unfallversichert sind Sie durch Ihren Status als Studierende der Universität Rostock beim Land Mecklenburg-Vorpommern.
Krankenversicherung
Alle Studierende benötigen eine gültige Krankenversicherung.
Diese muss bei der Einschreibung nachgewiesen werden.
Sie könne sich über Ihre Eltern, Ihre Ehepartner bzw. eingetragene Lebenspartner kostenfrei mitversichern lassen. Wer ledig und über 25 Jahre alt ist, muss sich selbst kranken- und pflegeversichern.
Webadressen
- Einschreibung in einen Studiengang → siehe im jeweiligen Studiengangstyp die „Übersicht der einzureichenden Unterlagen“ (Uni-Web)
Unfallversicherung
Studierende (ordentlich Immatrikulierte) sind während der Aus- und Fortbildung an Hochschulen gesetzlich unfallversichert.
Dieses gilt auch auf dem Weg zwischen Wohnung und Universität.
Daher sind alle Unfälle unverzüglich mit der Unterschrift des Sicherheitsbeauftragen bzw. Studienbüro/Prüfungsamt Ihrer Fakultät im Studierendensekretariat zu melden (weiter siehe Info der Universität zur Unfallversicherung).
Die Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern ist der gesetzliche Unfallversicherungsträger für den öffentlichen Dienst, Kinder in Kitas und Schulen sowie für Studierende.
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