Studienkosten

Hier finden Sie Hinweise und Links zum Thema Studienkosten.

   


Was kostet ein Studium?

Das Studium kostet Geld.

Neben der Finanzierung Ihres Lebensunterhalts am Studienort (Wohnen, Verpflegung, Kleidung, Fahrtkosten, Telefon, Krankenversicherung, Freizeit etc.) ist auch Geld für das Studium selbst z.B. für die Semestergebühr, Lehr- und Lernmittel sowie Arbeitsmittel einzuplanen.

Mit regelmäßigen Sozialerhebungen erfasst das Deutsche Studentenwerk die Studien- und Lebenshaltungskosten (siehe Links). Diese können Sie als Anhaltspunkt für Ihre eigene Finanzplanung heranziehen (bes. Kapitel 7: Lebenshaltungs- und Studienkosten). Im Bericht der Sozialerhebung sind auch zahlreiche Informationen zur Studienfinanzierung enthalten (bes. Kapitel 6: Studienfinanzierung und Kapitel 8: BAföG).

   


Keine Studiengebühren

An der Universität Rostock werden keine Studiengebühren erhoben.

Dies gilt für das Erststudium (i.A. Bachelor) und alle weiteren Studien (z.B. Master, Zweitstudium, Promotionsstudium). Eine Erhebung von Studiengebühren ist auch nicht geplant.

Wie an allen Hochschulen zahlen auch die Studierenden der Universität Rostock bei der Einschreibung bzw. Rückmeldung einen Semesterbeitrag (siehe Abschnitt Semesterbeitrag).

   


Semesterbeitrag (inklusive ÖPNV-Semesterticket)

Der Universität Rostock erhebt einen Semesterbeitrag.

Den jeweils aktuellen Betrag finden Sie auf der Uni-Webseite im Abschnitt ➜ Semesterbeitrag

Mit dem Semesterbeitrag wird nicht der Lehrbetrieb finanziert, sondern Leistungen, die darüber hinaus für die Studierenden bereitgestellt werden. Die Universität reicht dazu den vollständigen Semesterbeitrag je Semester an folgende Stellen weiter:

  • Semesterticket (ab WS 2024/2025 bundesweit gültig)
  • Studierendenwerk Rostock-Wismar
  • Studierendenschaft (StuRa/AStA und Fachschaften)

Der Semesterbeitrag ist keine Studiengebühr. Er fällt an Universitäten und Hochschulen, die Studiengebühren erheben, zusätzlich zu diesen ebenfalls an. 

Der Semesterbeitrag wird regelmäßig angepasst. Informationen zur aktuellen Höhe, Zahlungsmodalitäten und Terminen finden Sie auf den nachfolgenden Webseiten.

Die rechtzeitige Entrichtung des Semesterbeitrags ist Teil des Immatrikulationsvorgangs bzw. der Rückmeldung und Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums in Rostock bzw. für die Fortsetzung des Studiums. Nach fristgerechtem Zahlungseingang erhalten Sie Ihren Studienausweis.

Ihr Semesterticket ist für das jeweilige Semester Ihr Fahrausweis, der Sie zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsangebote (ab WS 2024/2025 bundesweit) berechtigt. Bitte beachten Sie den konkreten Geltungsbereich. Bei Kontrollen müssen Sie das Semesterticket zusammen mit Ihrem Lichtbildausweis oder Reisepass vorweisen; d.h. für die Nutzung müssen Sie immer das Semesterticket und einen Ausweis mit dabei haben. Für Informationen zum Erhalt des Tickets und für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an den AStA. Das bundesweite Semesterticket wird vorrangig digital über die VVW-App (Verkehrsverbund Warnow) zur Verfügung gestellt. In begründeten Ausnahmefällen kann eine analoge Version als Chipkarte beantragt werden.

Webadressen