Zentrale Prüfungsämter für das Lehramt

Die Prüfungsausschüsse sind für alle Fragen bezüglich Prüfungen und Anerkennung von Studienleistungen zuständig.

Für Lehramtsstudierende sind das Zentrale Prüfungs- und Studienamt (ZPA) der Universität Rostock sowie ab der Ersten Staatsprüfung das Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPA) zuständig.

Der Kontakt zum Prüfungsausschuss erfolgt über die Vorsitzende bzw. den Vorsitzenden.

Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA) der Universität Rostock

Das ZPA ist für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten für die Lehrämter bis einschließlich dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zuständig. Darüber hinaus vertritt das ZPA als Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge die Belange der Lehramtsstudierenden in den Prüfungsausschüssen der Universität Rostock.
Hinweis: Für die Erste und Zweite Staatsprüfung inkl. Prüfungsanmeldung ist dann das Lehrerprüfungsamt MV (LPA) zuständig.
Ann-Kathrin SchmidtSindy Götze, Sophie-Maria Haufler
Friedrich-Engels-Platz 6, 18055 Rostock
Tel.: (0381) 498 1349 und (0381) 498 1341 und (0381) 498 1348
zpa(at)uni-rostock.de
Web: ZPA – Homepage, für Sprechzeiten und Terminvereinbarung siehe ZPA-Homepage – Ansprechpersonen

Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPA)

Das LPA ist für die Lehrämter für die Erste Staatsprüfung (inkl. Beantragung), die Zweite Staatsprüfung sowie für die prüfungsrechtliche Beratung von Studierenden und Bewerberinnen und Bewerbern für die Staatsprüfungen zuständig.
Jan Bonin (Leiter) und Mitarbeitende; für Zuständigkeiten und Sprechzeiten siehe Webseite des LPA
Hermannstraße 35, 18055 Rostock
Tel.: (0385) 588 17990
lpa(at)iq.bm.mv-regierung.de
Web: Lehrerprüfungsamt MV – Homepage