Master Elektrotechnik (ET M.Sc.)

Herzlich Willkommen beim Master-Studiengang Elektrotechnik.

Detaillierte Informationen zum Studiengang mit SPSO von 2019 finden Sie auf dieser Seite.

Auf den Webseiten der Universität finden Sie eine Kurzübersicht mit allgemeinen Angaben und Informationen zur Zulassung und Einschreibung.

Grundlage für die Immatrikulation in diesen Studiengang ist ab dem Wintersemester 2019/2020 die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) von 2019 in Verbindung mit der jeweils aktuellen Fassung der Rahmenprüfungsordnung für die Bachelor- und Masterstudiengänge der Universität Rostock (RPO BSc/MSc).

Für Module fremder Fakultäten, die im Wahlbereich belegt werden, gelten die jeweiligen SPSO der die Module anbietenden Fakultäten, in denen diese Module verankert sind. Für die Sprachmodule, die im Rahmen des Wahlpflichtstudiums studiert werden können, gilt die Prüfungsordnung für die Lehrangebote des Sprachenzentrums der Universität Rostock einschließlich des Hochschulfremdsprachenzertifikats UNIcert®.

Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO sind automatisch auf diese SPSO übergegangen, sofern sie nicht innerhalb von 14 Tagen nach Veröffentlichung dieser SPSO vom 4. Juli 2019 dagegen Widerspruch eingelegt haben. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Kurzinformationen

Abschluss

  • Master of Science (M.Sc.)
  • Ein erfolgreicher Studienabschluss berechtigt zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.

Studienform

  • weiterführend (mit zweitem berufsqualifizierenden Abschluss)
  • Einzelfach-Master (nicht kombinierbar)
  • Vollzeit- und Präsenzstudiengang

Sprache(n)

  • Unterrichtssprache ist Deutsch, einzelne Module inkl. Modulprüfung auf Englisch
  • Das Studium ist grundsätzlich in Deutsch möglich.

Regelstudienzeit

  • 3 Semester / 90 Leistungspunkte

Studienbeginn

  • zum Wintersemester (01.10.) und zum Sommersemester (01.04.)

Starthilfe

  • individuelle Unterstützungsangebote beim Studienstart für Studierende, die zum Master-Studium neu nach Rostock kommen, u.a. durch Mentoring von Studierenden für Studierende

Studienfeld(er)

  • Ingenieurwissenschaften / Elektrotechnik

Formale Voraussetzungen

  • erster berufsqualifizierender Hochschulabschluss in Elektrotechnik oder gleichwertiger Abschluss:
    • Bachelor mit mindestens 180 LP; bei weniger als 210 LP müssen die fehlenden 30 LP bis zur Anmeldung der Masterarbeit nachgeholt werden.
  • Muttersprache Deutsch oder Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse (Niveau B2)
  • Nachweis von mindestens 24 Leistungspunkten (LP) in Mathematik und mindestens 6 LP in Theoretischer Elektrotechnik.
    • Maximal 12 LP können im Verlauf des ersten Jahres nachgeholt werden.

Weiterführende Qualifikationsmöglichkeiten an der IEF

  • Promotion zum Dr.-Ing.

Akkreditierung

  • Akkreditiert vom: 25.06.2019 bis: 30.09.2027

Kontakt

Studienordnung

Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)

M.Sc. Elektrotechnik

    aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
Neufassung (2019)

Neufassung (2013)
   ► 1. Änderungssatzung (2015)
   ► 2. Änderungssatzung (2016)



Beratungsmöglichkeiten

Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik

Studienfachberatung Elektrotechnik

Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de

Studienbüro und Prüfungsamt Elektrotechnik

Tina Zorn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Raum 006
Tel.: (0381) 498 7006
et.ief(at)uni-rostock.de

Prüfungsausschuss Elektrotechnik (Vorsitz)

Prof. Dr.-Ing. habil. Volker Kühn
Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7330
volker.kuehn(at)uni-rostock.de

Studierendenvertretung Elektrotechnik

Fachschaftsrat Elektrotechnik
Fachschaftsraum: Raum 003 und 004, Albert-Einstein-Straße 26, 18059 Rostock
Student Project Room: Seminargebäude, Labor S 13, Albert-Einstein-Straße 2, 18059 Rostock
fachschaft.e-technik(at)uni-rostock.de


Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock

Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock

Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten:  Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.

Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock

Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung

Studierendensekretariat der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Parkstraße 6, 18057 Rostock, Raum 024
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center

Rostock International House (RIH) der Universität Rostock

Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten

Starthilfe – Unterstützung beim Studienstart

Label » Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Master)

Das Label »Starthilfe« steht für Unterstützung beim Übergang vom Bachelor zum Master sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.

  • Bei den Master-Studiengägen wird für neu nach Rostock kommende Studierende Hilfe beim Studienstart und beim Einleben in Rostock angeboten. Dazu gehören insbesondere das Mentoring für Erstsemester und die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
Studienablaufpläne

Studienablauf bei Studienbeginn im Sommersemester

Studienablauf bei Studienbeginn im Wintersemester

Modulübersicht

Der Masterstudiengang Elektrotechnik schließt konsekutiv an das Bachelorstudium Elektrotechnik an und umfasst drei Semester. 

Die ersten beiden Semester erweitern die theoretischen Grundlagen und erlauben die Vertiefung in den zur Wahl stehenden Vertiefungsrichtungen. Im dritten Semester wird die Master-Arbeit verfasst.

Der Masterstudiengang Elektrotechnik gliedert sich in Pflicht-, Wahlpflicht- und Wahlmodule.

Im Pflichtbereich sind drei Module im Umfang von 42 Leistungspunkten, im Wahlpflichtbereich sind Module im Umfang von 42 Leistungspunkten und im Wahlbereich sind fakultätsfremde Module im Umfang von sechs Leistungspunkten zu studieren. Bei den Pflichtmodulen entfallen 30 Leistungspunkte auf die Abschlussprüfung. Studierende, die bereits in einem früheren Studium das Pflichtmodul „Theoretische Elektrotechnik 2“ erfolgreich besucht haben oder gemäß § 3 Absatz 1 der Anerkennungssatzung gleichwertige Modulleistungen erbracht haben, müssen, wenn diese Leistungen zum Bestehen des früheren Studiengangs beigetragen haben, stattdessen im „Vertiefungsübergreifenden Wahlpflichtbereich“ zusätzlich entsprechende Leistungspunkte erbringen.

Der Wahlpflichtbereich „Vertiefungsrichtung“ dient der Spezialisierung auf einem wählbaren Fachgebiet der Elektrotechnik. Als Grundlage für zukünftige eigene Entwicklungs- und Forschungsarbeiten sollen die Studierenden den Stand der Technik in der jeweils gewählten Vertiefungsrichtung kennen und anwenden lernen.

Im Masterstudium Elektrotechnik werden die folgenden Vertiefungsrichtungen angeboten:

  • Mikroelektronik und Kommunikationstechnik
  • Systemtechnik
  • Technische Elektronik

Die Studierende/der Studierende legt mit der Anmeldung zur Masterarbeit Elektrotechnik ihre/seine Vertiefungsrichtung verbindlich fest. Für jede der Vertiefungsrichtungen ist ein Katalog von Modulen für den Wahlpflichtbereich angegeben. Alle im Wahlpflichtbereich gewählten Module sind in derselben Vertiefungsrichtung zu belegen.

Der „Vertiefungsübergreifende Wahlpflichtbereich“ dient dem Erwerben eines breiteren Fachwissens im Bereich der Elektrotechnik und der Befähigung, die eigene Vertiefungsrichtung in einen größeren elektrotechnischen Systemkontext einordnen zu können.

Der Wahlbereich dient dem Erwerben eines breiteren Allgemeinwissens und insbesondere dem Gewinnen eines Einblicks in die wissenschaftstheoretischen Ansätze und Arbeitsweisen anderer Fachgebiete.

Die Teilnahme an einzelnen Modulen dieses Studiengangs ist vom Nachweis bestimmter Vorkenntnisse oder Fertigkeiten abhängig. Einzelheiten dazu ergeben sich aus den jeweiligen Modulbeschreibungen.

Für das Bestehen der Masterprüfung sind insgesamt mindestens 90 Leistungspunkte zu erwerben.

Neben den aufgeführten Wahlpflichtmodulen können zusätzliche und neue Module für die Wahlpflichtbereiche angeboten werden. Diese werden rechtzeitig vor Beginn des Semesters durch das Studienbüro ortsüblich bekannt gegeben.

Außerdem können unter Berücksichtigung der Qualifikationsziele des jeweiligen Wahlpflichtbereiches in Absprache mit der Fachstudienberatung und den entsprechenden Modulverantwortlichen weitere Module aus dem Modulangebot anderer Studiengänge der Universität Rostock oder anderer Hochschulen gewählt und als Wahlpflichtmodule anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet der Prüfungsausschuss im Einzelfall. Die Entscheidung des Prüfungsausschusses soll auf Antrag der Studierenden/des Studierenden vor Beginn des Semesters erfolgen, in dem das anzuerkennende Modul belegt werden soll. Der Besuch solcher Module an der Universität Rostock setzt voraus, dass es sich nicht um Module eines zulassungsbeschränkten Studiengangs handelt, außer ein entsprechender Lehrexport ist kapazitätsrechtlich festgesetzt, und ausreichende Studienplatzkapazitäten vorhanden sind. Es gelten die Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsanforderungen, Prüfungszeiträume sowie Bestimmungen über Form, Dauer und Umfang der Modulprüfung, die in der Prüfungsordnung des entsprechenden Studiengangs vorgesehen sind.

Bitte beachten Sie bei den nachfolgend dargestellten Lehrangeboten, dass diese i.d.R. nur einmal im Studienjahr – d.h. im Wintersemester oder im Sommersemester – angeboten werden. Informationen hierzu erhalten Sie in der SPSO bzw. im Studienbüro. Nachfolgend wird die Aufteilung lt. SPSO dargestellt.


Pflichtmodule

Die Pflichtmodule sind endsprechend der SPSO zu studieren.

Jedes Semester

  • Projekt M.Sc. Elektrotechnik
  • Masterarbeit Elektrotechnik

Sommersemester

  • Theoretische Elektrotechnik 2

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung

Im Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtung sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 24 Leistungspunkten entsprechend der Wahl der jeweiligen Vertiefungsrichtung aus einem der nachfolgend angegebenen Modulkatalogen auszuwählen.

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung Mikroelektronik und Kommunikationstechnik

Jedes Semester

  • Projektseminar Eingebettete Systeme

Sommersemester

  • Aktuelle Themen der Nachrichtentechnik
  • Digitale Datenübertragung
  • Eingebettete Multi-Prozessor-Systeme
  • Nature-Inspired Computing
  • Project Seminar Virtual Acoustics
  • Projektseminar Funkkommunikation
  • Radio Navigation and Radar
  • Selected Topics in VLSI Design
  • Verteilte eingebettete Systeme

Wintersemester

  • Advanced VLSI Design
  • Bild-/Videoverarbeitung und Codierung
  • C++ / GUI
  • Digitale Signalverarbeitung
  • Echtzeitsysteme
  • Kanalcodierung
  • Mobilkommunikation
  • Nachrichtentechnisches Labor
  • Selected Topics in Audio Signal Processing
  • Selected Topics in Embedded Systems Design

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung Systemtechnik

Sommersemester

  • Einführung in die digitale Umrichtersteuerung
  • Electrical Power Systems - Disturbed Operation
  • Geregelte elektrische Antriebe
  • Medizinische Sensorik
  • Moderne Methoden der Regelungstechnik
  • Project Seminar Power Electronics
  • Prozessautomation und Robotik
  • Rechnergestützter Reglerentwurf

Wintersemester

  • Ausgewählte Anwendungen der Regelungstechnik
  • Electrical Power Systems - symmetrischer Betrieb
  • Fehlerdiagnose und Fehlertoleranz in technischen Systemen
  • Grundlagen der Life Sciences
  • Intelligente Prozessinformationsverarbeitung
  • Life Science Systems and Technologies
  • Electrical Power Systems - Control and Protection
  • Renewable Energy Sources

Wahlpflichtkatalog Vertiefungsrichtung Technische Elektronik

Sommersemester

  • Hochtemperaturelektronik - Konstruktion und Fertigung
  • Maritime Sensorik
  • Mikrotechnologie - Aktoren und Sensoren
  • Programmierbare integrierte Schaltungen
  • Project Seminar Power Electronics
  • Simulation of Power Semiconductors

Wintersemester

  • Akustische Sensorik
  • Modeling and Simulation of Mechatronic Systems
  • Gerätetechnik
  • High Voltage and Current Systems
  • Fortgeschrittene Elektronik und Schaltkreisentwurf
  • Leistungshalbleiter
  • Photonische Systeme
  • Projektseminar Entwurf und Simulation elektronischer Baugruppen
  • Zuverlässigkeit und Testbarkeit elektronischer Systeme  

Vertiefungsübergreifender Wahlpflichtbereich

Im vertiefungsübergreifenden Wahlpflichtbereich sind unter Beachtung der Semesterlage Module im Umfang von 18 Leistungspunkten aus dem folgenden Modulkatalog oder noch nicht gewählte Module aus dem Wahlpflichtbereich Vertiefungsrichtungen zu wählen.

Sommersemester

  • Advanced Computational Electromagnetics and Multiphysics
  • Advanced Electromagnetic Simulation and Multiphysics
  • Beschleunigertechnologie und Strahldiagnose

Wintersemester

  • Computational Electromagnetics
  • Numerical Simulation of Electromagnetic Fields
  • Theoretische Elektrotechnik 1

Angebot unregelmäßig

  • Theorie und Anwendung schneller Algorithmen zur Lösung von akustischen und elektromagnetischen Problemen (neu aufgenommen am 08.02.2021)

Wahlbereich

Im Wahlbereich ist unter Beachtung der Semesterlage ein fakultätsfremdes Modul im Umfang von 6 Leistungspunkten aus dem Gesamtangebot der Universität Rostock zu wählen.

Zusätzliche Modulangebote: JUAS – JOINT UNIVERSITIES ACCELERATOR SCHOOL

Zusätzliche Modulangebote: JUAS – JOINT UNIVERSITIES ACCELERATOR SCHOOL

Die JUAS – JOINT UNIVERSITIES ACCELERATOR SCHOOL bietet jährlich von Januar bis März zwei fünfwöchige Kurse an, die für Studierende der Master-Studiengänge Elektrotechnik, Computational Science and Engineering und Electrical Engineering im Rahmen der Wahlpflichtmodule auf Antrag anerkannt werden können: ein Kurs (5 Wochen) mit 10 ECTS, zwei Kurse (10 Wochen) mit 20 ECTS. Für die Teilnahme ist eine bewerbung im Vorjahr im Zeitraum september/Oktober erforderlich.

Weitere Informationen zur JUAS

Stundenplan / Lehr- und Lernformen

Stundenplan

Jeweils zu Beginn des Semesters wird über Aushang eine Terminübersicht für das gesamte Semester bekannt gegeben.
Sie beinhaltet: die Vorlesungszeiten, die Prüfungszeiträume, die vorlesungsfreien Zeiten, den Beginn des nächsten Semesters.

Auf der Grundlage der Prüfungs- und Studienpläne erarbeitet das Studienbüro in Abstimmung mit den Modulverantwortlichen für jede Matrikel und für jedes Semester einen Semesterstudienplan.
Er beinhaltet Angaben zu den Lehrfächern, zu den Lehrkräften, zum Stundenumfang aufgeschlüsselt nach den verschiedenen Formen der Lehrveranstaltungen und zur zeitlichen Einordnung der Lehrveranstaltungen.


Lehr- und Lernformen

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt.
Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet.
In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenzoder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung, die nicht überwiegend praktischer Art ist, bearbeiten die Studierenden vorgegebene Übungsaufgaben zur Vertiefung und Anwendung der Kenntnisse und der Vermittlung fachspezifischer Fähigkeiten und Fertigkeiten. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • VorlesungRepetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Integrierte Lehrveranstaltung: Eine integrierte Lehrveranstaltung verbindet die Lehrveranstaltungsform Vorlesung mit aktiveren Formen (zum Beispiel Seminar oder Übung), in deren Rahmen sich die Studierende/der Studierende vorgegebene Themen selbst auf der Basis von Literatur erarbeitet und im Kreis der Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Veranstaltung vertreten und diskutieren kann.
  • Projektveranstaltung: In der Projektveranstaltung bearbeiten Studierende in Einzel- oder Gruppenarbeit unter Betreuung einer Dozentin/eines Dozenten ein Projektthema.

Das Erreichen der Studienziele setzt neben der Teilnahme an den Lehrveranstaltungen ein begleitendes Selbststudium voraus.

Anwesenheitspflicht

Sofern in den Modulbeschreibungen bestimmt, ist gemäß § 6b der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) als Prüfungsvorleistung regelmäßig an Übungen, Seminaren und Praktikumsveranstaltungen teilzunehmen.

Für Lehrveranstaltungen, in denen zum Erreichen des Lernziels die regelmäßige oder aktive Beteiligung der Kandidatinnen und Kandidaten in der Lehrveranstaltung erforderlich ist, kann eine Anwesenheitspflicht als Prüfungsvorleistung verpflichtend vorgesehen werden, sofern in der konkreten Lehrveranstaltung spezielle Techniken, Didaktiken, Erkenntnisse und Fähigkeiten vermittelt werden, die im reinen Selbststudium nicht oder nur mit erheblichen Einschränkungen erlernt werden können. Die entsprechenden Veranstaltungsarten werden in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt und sind in der jeweiligen Modulbeschreibung als solche auszuweisen. Das Erfordernis einer regelmäßigen Teilnahme gilt dann als erfüllt, wenn nicht mehr als 20 Prozent der Sitzungen der Lehrveranstaltung unentschuldigt versäumt wurden. Auch können während des Studiums Exkursionen durchgeführt werden, an denen zum Erreichen des Lernziels teilzunehmen ist. Ist das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme nicht erfüllt, erfolgt keine Zulassung zur Modulprüfung.

Abwesenheit ist grundsätzlich vor Beginn der Veranstaltung oder der Exkursion unter Angabe des Grundes zu entschuldigen (im Regelfall per E-Mail); sollte dies im Einzelfall nicht möglich sein, hat die Entschuldigung unverzüglich im Nachhinein zu erfolgen. Wird durch die Dozentin/den Dozenten kein triftiger Grund für das Fernbleiben festgestellt, gilt die Abwesenheit als unentschuldigt.

Kann die Kandidatin/der Kandidat schriftlich darlegen und glaubhaft machen, dass es aus von ihr/ihm nicht zu vertretenden triftigen Gründen (zum Beispiel eigene Erkrankung, Pflege eines erkrankten oder sonst hilfsbedürftigen nahen Angehörigen, Schwangerschaft, Tod eines nahen Angehörigen) zu längeren Fehlzeiten gekommen ist, so entscheidet die Dozentin/der Dozent, ob die tatsächliche Teilnahmezeit noch als regelmäßige Teilnahme gewertet werden kann. Entsprechendes gilt, wenn an einer Exkursion nicht oder nur teilweise teilgenommen werden konnte. Mit Rücksicht auf die Fehlzeit kann das Erbringen einer angemessenen Äquivalenzleistung vorgegeben werden. Die Art dieser kompensatorischen Leistung wird durch die Dozentin/den Dozenten nach eigenem Ermessen festgelegt. Der Zeitaufwand für die Erbringung dieser darf maximal die zweifache Dauer der versäumten Unterrichtszeit betragen.

Wird das Erfordernis der regelmäßigen Teilnahme bei einer Kandidatin/einem Kandidaten nicht erfüllt und kann auch keine Äquivalenzleistung erbracht werden, so ist dies von der Dozentin/dem Dozenten schriftlich und unter Angabe der Gründe dem Prüfungsausschuss mitzuteilen. Dieser erlässt einen Bescheid, der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen ist. Gegen die Entscheidung ist der Widerspruch an den Prüfungsausschuss statthaft.

Prüfungen

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO).
Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Masterprüfung.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen kommen zum Einsatz:

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit des Studierenden gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Studierenden Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Studierenden unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Studierende innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Die Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

Prüfungsvorleistungen können sein:

  • erfolgreiches Absolvieren von Seminaraufgaben
  • erfolgreiche Durchführung von Projekt- und Kontrollarbeiten
  • erfolgreiche Durchführung und Verteidigung von Projekten
  • Projektberichte
  • die regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen gemäß Angaben zur Anwesenheitspflicht in der Modulbeschreibung

Die konkreten Prüfungsvorleistungen sind der jeweiligen Modulbeschreibung sowie dem Prüfungs- und Studienplan aus der SPSO zu entnehmen.

Die studienbegleitenden Modulprüfungen werden in dem dafür festgelegten Prüfungszeitraum abgenommen. Der Prüfungszeitraum eines Semesters beginnt unmittelbar im Anschluss an die Vorlesungszeit und endet mit dem Semesterende.

Abweichend davon können die studienbegleitenden Modulprüfungen in Form von Referaten und Präsentationen, Berichten und Dokumentationen sowie Projektarbeiten veranstaltungsbegleitend abgelegt werden, wenn die Studierenden spätestens in der ersten Vorlesungswoche über die für sie geltende Prüfungsart, deren Umfang und den jeweiligen Abgabetermin in Kenntnis gesetzt werden.

Im Einvernehmen zwischen Studierenden und Prüferinnen/Prüfern können Prüfungen unter Wahrung der in der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) angegebenen Fristen und Anmeldemodalitäten auch zu anderen Zeitpunkten abgehalten werden.

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland (optional)

Der Masterstudiengang Elektrotechnik eröffnet im Rahmen des Wahlpflichtbereiches alternativ zum Prüfungs- und Studienplan den Studierenden die Möglichkeit, ein Semester an einer ausländischen Hochschule zu absolvieren.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten. Zu diesem Zweck wählt die Studierende/der Studierende zunächst einen thematischen Schwerpunkt und sucht in der Regel im Verlauf des Semesters zuvor Kontakt zur Fachstudienberatung, zum Prüfungsausschuss und zusätzlich zum Rostock International House. Die Fachstudienberatung vermittelt ihre Forschungspartner und hilft bei der Organisation des Auslandssemesters. Eine Liste der Forschungspartner wird gepflegt.

Am ausländischen Studienstandort erworbene Kompetenzen werden anerkannt, sofern keine wesentlichen Unterschiede zu den im Rahmen des Masterstudiengangs Elektrotechnik zu erwerbenden Kompetenzen bestehen. Zur Absicherung der Anerkennung schließen die Studierenden und die/der Vorsitzende des Prüfungsausschusses gemäß § 5 Absatz 3 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) vor Aufnahme des Auslandaufenthalts eine Lehr- und Lernvereinbarung ab.

Individuelles Teilzeitstudium (optional)

Die Studierende/Der Studierende kann nach Maßgabe von § 29 Absatz 7 Satz 1 Landeshochschulgesetz und den nachfolgenden Absätzen gegenüber dem Prüfungsausschuss bis spätestens zwei Wochen vor Beginn eines Semesters erklären, dass sie/er in den darauffolgenden zwei Semestern nur etwa die Hälfte der für ihr/sein Studium vorgesehenen Arbeitszeit aufwenden kann (z.B. wegen einer von ihr/ihm ausgeübten Berufstätigkeit oder wegen familiärer Verpflichtungen in der Erziehung, Betreuung und Pflege).

In dem Antrag ist anzugeben, welches der vorgesehenen Module oder Modulteile nicht erbracht werden kann und in welchen späteren Semestern die entsprechend angebotenen Module oder Modulteile nachgeholt werden sollen. Genehmigt der Prüfungsausschuss den Antrag, kann er dabei andere als die im Antrag aufgeführten Module oder Modulteile zur Nachholung vorsehen, insbesondere wenn dies aus Gründen der Sicherung eines ordnungsgemäßen Studiums erforderlich ist. In Härtefällen kann der Antrag auch zu einem späteren Zeitpunkt gestellt werden.

Der Antrag ist an den Prüfungsausschuss zu richten und beim Studienbüro einzureichen. Weicht die Entscheidung von dem Antrag ab, ist die Studierende/der Studierende vorher zu hören. Der Antrag kann bis zwei Monate nach Beginn des Semesters zurückgenommen werden.

Im Fall der Genehmigung wird ein Semester auf die Regelstudienzeit nicht angerechnet und bleibt dementsprechend bei der Berechnung der in § 10 und § 17 der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) genannten Fristen unberücksichtigt. Während des Teilzeitstudiums können andere Prüfungen als diejenigen, die in der Entscheidung des Prüfungsausschusses angegeben sind, nicht wirksam abgelegt werden; ein Doppelstudium in dieser Zeit ist unzulässig. Ansonsten bleiben die Rechte und Pflichten der betreffenden Studierenden unberührt.

Jede Studierende/jeder Studierende kann die Regelung maximal zweimal in Anspruch nehmen.

Tätigkeitsfelder für Absolventen (Berufsfelder)

Der universitäre Master-Abschluss auf dem Gebiet der Elektrotechnik bietet Ihnen beste Möglichkeiten, eine leitende oder forschende ingenieurwissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland und weltweit zu übernehmen.

Der stetig wachsende Bedarf an Ingenieurinnen und Ingenieuren, gerade in der Elektrotechnik und Elektronik, eröffnet Ihnen Zukunftsperspektiven mit guten Jobangeboten und hervorragende Entwicklungschancen.

Weiterführende Qualifizierungsmöglichkeiten (Promotion)

Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Master-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit dem Master-Abschluss die Möglichkeit der Promotion.