Lehramt Informatik für Gymnasien, Regionale Schulen und Gesamtschulen (Erste Staatsprüfung) – Vorschau auf den neuen Studiengang ab Wintersemester 2026/2027
Herzlich Willkommen beim Staatsexamen-Studiengang Lehramt Informatik an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen.
Detaillierte Informationen zum Lehramt-Studiengang Fach Informatik für das Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen mit SPSO von 2026 finden Sie auf dieser Seite.
Informationen für früher immatrikulierte Studierende finden Sie auf den Webseiten Informationen für Studierende nach älteren SPSO. Studierende nach älteren SPSO können auf Antrag nach den Bestimmungen der aktuellen SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Die Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO) für diesen neuen Studiengang soll im Laufe des Jahres 2026 beschlossen werden.
Sobald weitere Informationen verfügbar sind, werden Sie diese in den Medien und auf dieser Webseite finden.
Überarbeitung und Neugestaltung des Lehramtsstudiums in MV zum Wintersemester 2026/2027
Ab dem Wintersemester 2026/2027 wird eine umfassende Refom des Lehramtsstudium in Mecklenburg-Vorpommern wirksam. Ziele dabei sind u.a. die Vereinfachung der Struktur und die Verbesserung der Studierbarkeit. Dafür werden die bisher bestehenden Lehramtsstudiengänge Lehramt für Gymnasien und Lehramt für regionale Schulen (beide mit zwei gleichberechtigten Fächern und Bildungswissenschaften in verschiedenen Stundenumfängen) zu einem einheitlichen Lehramtsstudium Gymnasien, Regionale Schulen und Gesamtschulen (GRG) mit zwei gleichberechtigten Fächern (inkl. Fachdidaktik), einem höheren Anteil an Bildungswissenschaften (inkl. Praktika und Elemente aus der Sonderpädagogik) sowie einem Wahlpflichtbereich zur Profilbildung und individuellen Spezialisierung (in den Fachwissenschaften, der Bildungswissenschaft und in Querschnittsthemen) zusammengefasst. Das bringt für die Absolventinnen und Absolventen den Vorteil, dass sie mit einem Abschluss die Befähigung zum Unterrichten an allen drei genannten Schultypen erlangen.
Durch ein neues Studienablaufmodell wird die (weitestgehende) Überschneidungsfreiheit aller angebotenen Fächer im Studienverlauf erreicht. Hierfür wird es für (fast) jedes Fach zwei mögliche Studiengangsverläufe geben, die so mit einem der beiden Studiengangsverläufe des anderen Faches kombiniert werden können, dass ein überschneidungsfreies Studium möglich ist. Dies war bisher nicht gegeben und führte bei parallel liegenden Lehrveranstaltungen aus den Fachgebieten zu Studienverlängerungen.
Bereits im Lehramt Studierende können ihr Studium nach den bisherigen Regelungen fortführen und beenden. Wahlweise können sie nach vorheriger Beratung auch in das neue Lehramtsstudium wechseln. Bereits abgeschlossene Module werden anerkannt, sofern sie auch Bestandteil des neuen Lehramtsstudiums sind.
Die Abschlussform Staatsexamen (Erste Staatsprüfung, als Zulassungsvoraussetzung für den Vorbereitungsdienst) für das Lehramtsstudium an den Universitäten und Hochschulen in MV wird beibehalten. Ebenso beibehalten wird der weitere Werdegang nach Verlassen der Hochschulen, der aus dem Referendariat an einer Schule und dem anschließenden Ablegen der Zweiten Staatsprüfung zur Erlangung der vollen Lehrfähigkeit besteht.
Auf den Webseiten des Zentrusm für Lehrerbildung und Bildungsforschung Mecklenburg-Vorpommern (ZLB) finden Sie ➜ weitere Informationen zur Neugestaltung des Lehramtsstudiums in MV.
Studieninhalt und Studienaufbau
Der Studiengang hat die folgenden grundsätzlichen Bestandteile:
- Fachwissenschaft des ersten Fachs und dessen Fachdidaktik,
- Fachwissenschaft des zweiten Fachs und dessen Fachdidaktik,
- Bildungswissenschaften einschließlich ausgewählter Elemente der Sonderpädagogik
- Profilbildung im Bereich der Fachwissenschaft oder der Bildungswissenschaften oder der Querschnittsthemen gemäß § 1 Absatz 4 Lehrkräftebildungsgesetz, die auch untereinander oder mit Fachdidaktik kombiniert werden können,
- Praktische Studienzeiten,
- Erste Staatsprüfung einschließlich der wissenschaftlichen Abschlussarbeit.
Wählbare Fächer
Neben den Bildungswissenschaften wählen Sie zwei gleichberechtige Unterrichtsfächer für die Schule aus und studieren diese. Optional können noch Erweiterungsfächer, Beifächer oder ein Drittfach studiert werden.
Wählbare Unterrichtsfächer
- Arbeit-Wirtschaft-Technik
- Biologie
- Chemie
- Deutsch
- Englisch
- Evangelische Religion
- Französisch
- Geschichte
- Griechisch
- Informatik
- Latein
- Mathematik
- Philosophie
- Physik einschließlich Astronomie
- Politische Bildung/Sozialkunde
- Spanisch
- Sportwissenschaft (erfordert Bestehen einer Sport-Eignungsprüfung)
Erweiterungsfächer
Mit dem Studienziel einer Erweiterungsprüfung können in diesem Studiengang alle Fachwissenschaften (siehe Liste der Fächer oben) als Erweiterungsfach studiert werden. Es wird empfohlen, sich frühestens nach dem zweiten Fachsemester oder später für ein Erweiterungsfach einzuschreiben.
Drittfach
- Italienisch (nur als Drittfach wählbar)
Geplante Studienabläufe für das Fach Informatik im Lehramt GRG
Bei fast allen Fächern im Lehramt wird es zwei mögliche Studienverläufe bzw. Studienablaufpläne geben: den Studienbeginn mit Informatik (bzw. einem anderen Fach) in der Modulgruppe A oder in der Modulgruppe B.
Ganz vereinfacht gesehen, bedeutet das z.B. bei Studienbeginn des Faches Informatik in der Modulgruppe A, dass Sie im ersten Studienjahr Informatik am Montag und Dienstag studieren, am Mittwoch Bildungswissenschaften und am Donnerstag und Freitag das andere von Ihnen gewählte Fach. Im zweiten Studienjahr werden Mo, Di und Do, Fr dann die Fächer getauscht, ebenso dann wieder im dritten und im vierten Studienjahr. Im fünften Studienjahr besuchen Sie wahlobligatorische Veranstaltungen und fertigen Ihre Staatsexamensarbeit an und verteidigen diese. Da nicht alle Veranstaltungen (z.B. schulpraktische Übungen in Schulen) in dieses Zeitraster einpassbar sind, ist das - wie bereits gesagt - das Grundmodell, um eine weitestgehende Überschneidungsfreiheit der Fächer zu ermöglichen.
Detaillierte Informationen zum Studium des Unterrichtsfaches Informatik im neuen Lehramtsstudiengang GRG werden Sie auf dieser Seite finden, sobald die SPSO für das Lehramt GRG beschlossen worden ist.
Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung (SPSO)
Lehramt an Gymnasien, Regionalen Schulen und Gesamtschulen
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
►Neufassung (2026) → Vorläufige Fassung
Praktikumsordnung
Praktikumsordnung für die Lehramtsstudiengänge
aktuell gültig für Neuimmatrikulationen zum 1. Fachsemester:
► 1. Änderungssatzung (2022) → Nicht amtliche Lesefassung
Rahmenprüfungsordnung und weitere gesetzliche Grundlagen
Fachspezifische Beratung der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik
Studienfachberatung Lehramt Informatik
Dr. rer. nat. Lutz Hellmig
Albert-Einstein-Straße 22 (Konrad-Zuse-Haus), 18059 Rostock
Tel.: (0381) 498 7644
lutz.hellmig(at)uni-rostock.de
Zentrales Prüfungs- und Studienamt für Lehrämter (ZPA) der Universität Rostock
Das ZPA ist für alle Studien- und Prüfungsangelegenheiten für die Lehrämter bis einschließlich dem Nachweis der Zulassungsvoraussetzung zur Ersten Staatsprüfung zuständig. Darüber hinaus vertritt das ZPA als Geschäftsstelle der Prüfungsausschüsse für die Lehramtsstudiengänge die Belange der Lehramtsstudierenden in den Prüfungsausschüssen der Universität Rostock.
Hinweis: Für die Erste und Zweite Staatsprüfung inkl. Prüfungsanmeldung ist dann das Lehrerprüfungsamt MV (LPA) zuständig.
Ann-Kathrin Schmidt, Sindy Götze, Sophie-Maria Haufler
Friedrich-Engels-Platz 6, 18055 Rostock
Tel.: (0381) 498 1349 und (0381) 498 1341 und (0381) 498 1348
zpa(at)uni-rostock.de
Web: ZPA – Homepage, für Sprechzeiten und Terminvereinbarung siehe ZPA-Homepage – Ansprechpersonen
Lehrerprüfungsamt des Landes Mecklenburg-Vorpommern (LPA)
Das LPA ist für die Lehrämter für die Erste Staatsprüfung (inkl. Beantragung), die Zweite Staatsprüfung sowie für die prüfungsrechtliche Beratung von Studierenden und Bewerberinnen und Bewerbern für die Staatsprüfungen zuständig.
Jan Bonin (Leiter) und Mitarbeitende; für Zuständigkeiten und Sprechzeiten siehe Webseite des LPA
Hermannstraße 35, 18055 Rostock
Tel.: (0385) 588 17990
lpa(at)iq.bm.mv-regierung.de
Web: Lehrerprüfungsamt MV – Homepage
Studierendenvertretung Lehramt Informatik
Fachschaftsrat Informatik
Fachschaftsraum: Konrad-Zuse-Haus, Raum 139 (1. OG), Albert-Einstein-Straße 22, 18059 Rostock
fachschaft.informatik(at)uni-rostock.de
Allgemeine (studienunabhängige) Beratung der Universität Rostock
Info-Service im Student Service Center (SSC) der Universität Rostock
Zentrale Anlaufstelle für Studieninteressierte und Studierende
Im Student Service Center sind alle wichtigen Informations- und Beratungsangebote verschiedener Einrichtungen für Studieninteressierte und Studierende zusammengefasst. Ratsuchende wenden sich bitte zunächst an den Info-Service. Bei Bedarf wird hier weitervermittelt bzw. ein individueller Beratungstermin vereinbart.
Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 3, Räume 111/112 (mittlerer Eingang, Hochparterre links)
Tel.: (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: Student Service Center (SSC) der Universität Rostock – Homepage
Auf der SSC-Homepage finden Sie Informationen, welche Einrichtung zu welchen Zeiten im SSC personell vertreten ist.
Allgemeine Studienberatung & Careers Service der Universität Rostock
Kurzberatung zu Studienwahl, Umorientierung und Studienverlauf
Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 3, Räume 111/112 (mittlerer Eingang, Hochparterre links)
Tel.: (0381) 498 1234 und (0381) 498 1230
studium(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Allgemeine Studienberatung
Studierendensekretariat der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Zulassung, Einschreibung und Rückmeldung
Campus Ulmenstraße 69, 18057 Rostock, Haus 3, Räume 111/112 (mittlerer Eingang, Hochparterre links)
Tel.: (0381) 498 1230
studierendensekretariat(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Student-Service-Center
Rostock International House (RIH) der Universität Rostock
Ansprechstelle für Fragen zu Studienaufenthalten im Ausland (Outgoing), Studium in Rostock für internationale Interessierte (Incoming) und studieninteressierte Flüchtlinge (Refugees)
Kröpeliner Straße 29, 18055 Rostock
Tel.: Sekretariat: (0381) 498 1209 und (0381) 498 1700
info.rih(at)uni-rostock.de
Kontakt und Sprechzeiten: siehe Web Rostock International House (RIH) – Kontakt und Öffnungszeiten
» Starthilfe « – Unterstützung beim Studienstart (Bachelor und Lehramt)
» Starthilfe « steht für Unterstützung beim Übergang von der Schule ins Studium sowie beim Studienstart in Rostock.
Die IEF bietet diese freiweilligen Unterstützungsangebote für alle Studiengänge der IEF an.
- Bei Ihrer Studienwahl erhalten Sie individuelle Unterstützung bei der Studiengangsfindung und in der Übergangsphase von der Schule zum Studium. Dazu gehören die Webseitenbereiche Studieninteressierte (Angebote für Studieninteressierte), Studienangebote (Kurzinfos zu den Studiengängen für Studieninteressierte), Studiengänge (weiterführende Infos für Interessierte und Studierende) und Erstsemester mit den dort angebotenen Informationen und Veranstaltungen.
- Bei den Bachelor- und Lehramt-Studiengängen wird Ihnen Unterstützung beim Studienstart an der Universität sowie beim Einleben in der Universitäts- und Hansestadt Rostock angeboten. Dazu gehören das Mentoring für Erstsemester, die im Seitenbereich Erstsemester angebotenen Informationen und Veranstaltungen sowie der Seitenbereich Studiengänge.

Für den Studiengang kann ein Mentoring-Programm angeboten werden.
Mentoring-Programme sind strukturierte Maßnahmen insbesondere zum Beginn des Studiums mit dem Ziel, fachliche und organisatorische Probleme im Studium frühzeitig zu erkennen und zu lindern. Mentoring-Programme werden durch die Hochschullehrerinnen und Hochschullehrer des Studienganges organisiert. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Studierende höherer Fachsemester können in angemessenem Umfang in die Durchführung einbezogen werden.
Das Lehramt-Studium weist einen sehr hohen Praxisbezug aus. Dieser wird u.a. durch die „Schulpraktischen Übungen“ – bei denen Sie während Ihres Studiums an Schulen unterrichten – und weitere Praktika sowie im Anschluss an das Studium durch das Referendariat gesichert.
Nach der Ersten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) beginnt mit dem Referendariat an einer allgemein bildenden Schule in der Sekundsarstufe II der zweite Ausbildungsabschnitt. Dieser schließt mit der Zweiten Staatsprüfung (2. Staatsexamen) ab. Danach besteht die Möglichkeit, in den Schuldienst einzutreten.
Die Absolventinnen und Absolventen werden durch das Studium befähigt, die nachfolgenden Tätigkeiten wahrzunehmen:
- nach wissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltete Planung, Organisation und Reflexion von Lehr- und Lernprozessen sowie ihre individuelle Bewertung und systemische Evaluation,
- Vermittlung grundlegender Kenntnisse, Fertigkeiten und Methoden, die es dem Einzelnen ermöglichen, selbständig den Prozess des lebenslangen Lernens zu meistern,
- Übernahme von Erziehungsaufgaben in enger Verknüpfung mit Unterricht und Schulleben,
- Beurteilen und Beraten im Unterrichtsprozess und bei der Vergabe von Berechtigungen für Ausbildungs- und Berufswege,
- ständige Weiterentwicklung der eigenen Kompetenzen,
- Beteiligung an der Schulentwicklung an der Gestaltung einer lernförderlichen Schulkultur und eines motivierenden Schulklimas
Sehr guten Absolventinnen und Absolventen des Lehramt-Studiengangs, die sich weiter intensiv im wissenschaftlichen Umfeld betätigen wollen, eröffnet sich mit der Ersten Staatsprüfung (1. Staatsexamen) die Möglichkeit der Promotion.
An der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik ist die Promotion für Lehramt-Absolventinnen und Lehramt-Absolventen derzeit nur nach gesondertem Antrag möglich.



