Staatsexamen Lehramt Informatik für Gymnasien und Lehramt Informatik für Regionale Schulen

   


Staatsexamen Lehramt – Grundlegende Gesetze und Dokumente

Die Regelungen für das Studium der Informatik im Lehramt ergeben sich aus folgenden Dokumenten:

sowie aus der

Diese Gesetze und Dokumente werden durch die nachfolgenden Ordnungen konkretisiert:

   


Staatsexamen Lehramt Informatik

Staatsexamen Lehramt Informatik (Immatrikulation ab WS 2022/2023)

In diese Studiengänge wird aktuell nach diesen SPSO von 2013 mit Änderungen von 2014, 2017 und 2022 immatrikuliert.

Lehramt an Gymnasien

Lehramt an Regionalen Schulen

Lehramt Praktikumsordnung

Staatsexamen Lehramt Informatik (Immatrikulation von WS 2019/2020 bis WS 2021/2022)

In diese Studiengänge mit den nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. 

Für in diese Studiengänge vor dem Winteremester 2022/2023 immatrikulierte Studierende finden die Vorschriften der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien bzw. Regionale Schulen in der jeweils für sie geltenden älteren Fassung weiterhin Anwendung. Sie können auf Antrag an den Zentralen Prüfungsausschuss jedoch nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung für die Lehramtsstudiengänge und der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien bzw. Regionale Schulen in der Fassung der 4. Änderungssatzung von 2022 geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werdenübernommen. Nach Antragstellung gelten dann auch die Änderungen in den Modulbeschreibungen für die Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Für Studierende, die ihr Studium im Studiengang Lehramt an Gymnasien bzw. Regionale Schulen vor dem Wintersemester 2017/2018 begonnen haben, finden die Vorschriften der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Studiengang Lehramt an Gymnasien bzw. Regionale Schulen in der Fassung vom 7. Februar 2014 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 30.09.2023.

Lehramt an Gymnasien

Lehramt an Regionalen Schulen

Lehramt Praktikumsordnung

Staatsexamen Lehramt Informatik (Immatrikulation von WS 2017/2018 bis WS 2018/2019)

In diese Studiengänge mit den nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diese Studiengänge nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO fortsetzen.

Lehramt an Gymnasien

Lehramt an Regionalen Schulen

Lehramt Praktikumsordnung

Staatsexamen Lehramt Informatik (Immatrikulation von WS 2014/2015 bis WS 2016/2017)

In diese Studiengänge mit den nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diese Studiengänge nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - längstens bis zum 30. September 2023 - fortsetzen.

Lehramt an Gymnasien

Lehramt an Regionalen Schulen

Lehramt Praktikumsordnung