Ordnungen der Studiengänge Informatik

   


Bachelor Informatik

Bachelor Informatik (Immatrikulation ab dem WS 2021/2022)

In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2021 immatrikuliert.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Bachelor Informatik (Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2020/2021)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO mit Änderung von 2016 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2026 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   


Master Informatik

Master Informatik (Immatrikulation ab WS 2021/2022, diese Ordnung gilt auch automatisch für Immatrikulierte ab WS 2020/2021)

In diesen Studiengang wird ab dem Wintersemester 2021/2022 nach dieser SPSO von 2020 mit Änderung von 2021 immatrikuliert.

Für Studierende, die zum Wintersemester 2020/2021 und zum Sommersemester 2021 nach der SPSO von 2020 (ohne die Änderung) immatrikuliert wurden, gilt automatisch seit dem 22. April 2021 diese geänderte SPSO.

Studierende dieses Studiengangs, die früher (nach der SPSO von 2013 mit 1. Änderung von 2016 und 2. Änderung von 2019) immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Master Informatik (Immatrikulation von WS 2020/2021 bis SS 2021)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO von 2020 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende gehen automatisch ab dem 22. April 2021 in den geänderten Studiengang mit der 1. Änderung von 2021 über.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Master Informatik (Immatrikulation im SS 2020)

In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2013 mit Änderungen von 2016 und von 2019 immatrikuliert.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Master Informatik (Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2019/2020)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO mit Änderung von 2016 wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2023 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.