Rahmenprüfungsordnungen – Datensätze

Die nachfolgenden Datensätze sind Auszüge aus den aktuell gültigen Rahmenprüfungsordnungen der Universität Rostock zum Einfügen in die Studiengangsbeschreibungen der IEF.

   


Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland laut Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master

3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland laut Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master

Die Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung ermöglicht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge einen freiwilligen Studienaufenthalt im Ausland.

Die Absolvierung eines freiwilligen Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule ist in Absprache mit der Fachstudienberatung und anderen dafür zuständigen Stellen an der Fakultät möglich.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.

Vor Aufnahme des Auslandaufenthaltes ist eine Lehr- und Lernvereinbarung/Learning Agreement abzuschließen, die bei eventuellen Änderungen einvernehmlich aktualisiert werden kann. In dieser Vereinbarung sollen insbesondere die Lernziele und -inhalte, der Zeit- und Sachplan, zu belegende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Leistungen, sowie die Änderungsmöglichkeiten der Vereinbarung festgehalten werden.

Zur Prüfung der Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen stellt die Kandidatin/der Kandidat vor Antritt des Auslandsaufenthaltes einen entsprechenden Antrag an den Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet nach Möglichkeit vor dem Antritt des Auslandsaufenthaltes.

Die Finanzierung des Auslandssemesters liegt in der  Verantwortung der Kandidatin/des Kandidaten. Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendienprogramme, Auslands-BaföG oder ähnlichem sollten rechtzeitig erschlossen werden. Eine Beratung über Studien- und Fördermöglichkeiten im Ausland erfolgt im Rostock International House.

   

Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland laut Rahmenprüfungsordnung Lehramt

3.5 Freiwilliger Studienaufenthalt im Ausland laut Rahmenprüfungsordnung Lehramt

Die Rahmenprüfungsordnung Lehramt der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung ermöglicht für alle Studierenden im Lehramt einen freiwilligen Studienaufenthalt im Ausland.

Die Absolvierung eines freiwilligen Studienaufenthalts an einer ausländischen Hochschule ist in Absprache mit der Fachstudienberatung und anderer dafür für den jeweiligen Studiengang zuständigen Stellen möglich.

Der Auslandsaufenthalt ist frühzeitig vorzubereiten.

Die Studierende/der Studierende und die/der Vorsitzende des Zentralen Prüfungsausschusses schließen vor Aufnahme des Auslandsaufenthaltes eine Lehr- und Lernvereinbarung/Learning Agreement ab, die bei eventuellen Änderungen einvernehmlich aktualisiert werden kann. In dieser Vereinbarung sollen insbesondere die Lernziele und -inhalte, der Zeit- und Sachplan, zu belegende Lehrveranstaltungen und zu erbringende Leistungen sowie die Änderungsmöglichkeiten der Vereinbarung festgehalten werden.

Zur Prüfung der Anerkennung der im Ausland zu erbringenden Leistungen stellt die Studierende/der Studierende vor Antritt des Auslandsaufenthaltes einen entsprechenden Antrag an den Zentralen Prüfungsausschuss. Dieser entscheidet nach Möglichkeit vor Antritt des Auslandaufenthaltes.

Die Finanzierung des Auslandssemesters liegt in der Verantwortung der Studierenden/des Studierenden. Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung durch Stipendienprogramme, Auslands-BaföG oder ähnlichem sollten rechtzeitig erschlossen werden. Eine Beratung über Studien- und Fördermöglichkeiten im Ausland erfolgt im Rostock International House.

   


Lehr- und Lernformen laut Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master

3.3.2 Lehr- und Lernformen

Die Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung sieht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge folgende Lehr- und Lernformen vor, die zum Einsatz kommen können. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz kommen.

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Studierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung bearbeiten die Studierenden in der Regel vorgegebene Aufgaben. Sie erlangen oder vertiefen Kenntnisse sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten und wenden diese an. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.

   

Lehr- und Lernformen laut Rahmenprüfungsordnung Lehramt

3.3.2 Lehr- und Lernformen

Die Rahmenprüfungsordnung Lehramt der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung sieht für alle Studierenden im Lehramt folgende Lehr- und Lernformen vor, die zum Einsatz kommen können. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz kommen.

Die Inhalte des Studiums werden in unterschiedlichen Lehrveranstaltungen vermittelt. Die Lehrveranstaltungsarten sind durch die Anwendung unterschiedlicher Lehr- und Lernformen gekennzeichnet. In der Regel werden die Lehrveranstaltungen nur einmal jährlich angeboten.

Insbesondere folgende Lehrveranstaltungsarten kommen in den Lehramtsstudiengängen zum Einsatz:

  • Exkursion: Exkursionen sind Lehrveranstaltungen, die in einer anderen als der universitären Umgebung stattfinden. Dazu gehören beispielsweise Studienfahrten oder Geländepraktika, die aus fachlichen Gründen in praxisnahen Umgebungen beziehungsweise an externen studienrelevanten Orten durchgeführt werden.
  • Konsultation (zur Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten): Konsultationen sind individuelle Beratungsgespräche zwischen Studierenden und Lehrenden. Die Studierenden fertigen längerfristig wissenschaftliche Studien- bzw. Studienabschlussarbeiten an. Der Lehrende unterrichtet sich in bestimmten Zeitabständen über den Stand der Arbeiten und gibt Anregungen.
  • Praktikumsveranstaltung: Eine Praktikumsveranstaltung ist ein Praktikum an der Universität, das im Unterschied zu außeruniversitären Praktika als eine betreute Lehrveranstaltung durchgeführt wird. Es handelt sich um eine Übung zur Anwendung erworbener theoretischer Kenntnisse auf spezielle praktische Fragestellungen, zur Einübung wissenschaftlicher Methoden und Arbeitstechniken durch praktische Anwendung und zu Vertiefung der Modulinhalte und zur Schulung der eigenen Arbeitsorganisation.
  • Schulpraktische Übung: In einer Schulpraktischen Übung unterrichten Lehramtsstudierende unter Anleitung einzelne Unterrichtsstunden an einer schulischen Einrichtung.
  • Seminar: In einem Seminar erhalten die Studierenden Gelegenheit, selbstständig erarbeitete Erkenntnisse vorzutragen, zur Diskussion zu stellen und in schriftlicher Form zu präsentieren. Seminare können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden.
  • Tutorium: Ein Tutorium ist eine Lehrveranstaltung, die durch wissenschaftliche oder studentische Hilfskräfte zur Ergänzung einer Lehrveranstaltung gemäß einer Studienordnung durchgeführt wird. Die Verantwortung für die fachliche und didaktische Betreuung liegt bei der Einrichtung beziehungsweise dem wissenschaftlichen oder künstlerischen Personal, dem die Hilfskraft zugeordnet ist.
  • Übung: In einer Übung bearbeiten die Studierenden in der Regel vorgegebene Aufgaben. Sie erlangen oder vertiefen Kenntnisse sowie fachspezifische Fähigkeiten und Fertigkeiten und wenden diese an. Eine Übung bietet die Möglichkeit, Fragen zu stellen, Problemlösungen zu diskutieren und Mittel zur Selbstkontrolle des erreichten Kenntnisstandes zu verwenden.
  • Vorlesung, Repetitorium: In einer Vorlesung beziehungsweise einem Repetitorium wird den Studierenden der Lehrstoff vorwiegend als Vortrag des Lehrenden mit Unterstützung von Medien (Tafeln, Folien, Skripte) präsentiert. Vorlesungen beziehungsweise Repetitorien können als Präsenz- oder Online-Veranstaltung durchgeführt werden. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Lehrveranstaltungsarten zum Einsatz kommen.

   


Prüfungen laut Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master

3.4 Prüfungen

Bachelor- und Masterprüfung bestehen aus studienbegleitenden Modulprüfungen einschließlich der Abschlussprüfung.

Durch eine Modulprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls erreicht hat. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich am Inhalt der Lehrveranstaltungen, die auf Grund der Modulbeschreibung für das jeweilige Modul angeboten werden. Die Modulprüfungen bestehen in der Regel aus einer, maximal aus zwei Prüfungsleistungen. Sofern ein inhaltlicher Zusammenhang besteht und mit dem Bestehen der Prüfung inhaltlich das Erreichen der modulspezifischen Lernziele nachgewiesen wird, können mehrere Module über zwei aufeinander folgende Semester im Umfang von maximal 24 Leistungspunkten auch mit einer gemeinsamen Prüfung abgeschlossen werden. Für den Fall, dass mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden, kann die SPSO regeln, ob die Module auch einzeln belegt werden können und welche Prüfungsleistungen dann erbracht werden müssen. Der Prüfungsumfang ist stets auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die Zusammenstellung der zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art, die Dauer und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus dem Prüfungs- und Studienplan und den Modulbeschreibungen (siehe SPSO). Die Abschlussprüfung (Abschlussarbeit und Kolloquium) ist Bestandteil der Bachelor- bzw. Masterprüfung.

Die Rahmenprüfungsordnung Bachelor/Master der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung sieht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge folgende Prüfungsleistungen vor, die zum Einsatz kommen können. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung dies vorsieht, können weitere Prüfungsleistungen zum Einsatz kommen.

Als Prüfungsleistungen kann die SPSO mündliche, schriftliche oder praktische Prüfungsleistungen sowie computergestützte Prüfungen (E-Prüfungen) vorsehen.

  • In den mündlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag und sie/er ihre/seine Lösung mündlich präsentieren kann.
  • In den schriftlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er auf der Basis des notwendigen Wissens in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des jeweiligen Faches die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag, Aufgaben lösen oder Themen bearbeiten kann. In geeigneten Fällen kann eine Prüfung auch ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple-Choice-Prüfung“) erfolgen; näheres dazu regelt die SPSO.
  • In den praktischen Prüfungsleistungen sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung bestimmter Arbeiten nachweisen und dokumentieren.
  • E-Prüfungen sind multimedial gestützte Prüfungen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Bearbeitung von Freitextaufgaben, Lückentexten und Zuordnungsaufgaben.

Die unterschiedlichen Prüfungsleistungen können auch kombiniert sein.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen können während des Studiums zum Einsatz kommen:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte. Ergänzend zum Bericht/zur Dokumentation kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen können und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Kandidatinnen und Kandidaten unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit der Kandidatin/des Kandidaten gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

E-Prüfungen

  • Klausuren und andere geeignete fachspezifische Prüfungsformen können auch computergestützt als E-Prüfungen durchgeführt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf die E-Prüfungsform hinzuweisen. Ihnen ist vor der Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Näheres zur jeweiligen E-Prüfung ist in der jeweiligen SPSO zu regeln.

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... Einfügen --> weitere Prüfungsleistungen aus der SPSO ...

Prüfungsleistungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgelegt. Ausnahmsweise sind sie nach Maßgabe der jeweiligen SPSO und den Modulbeschreibungen auch in einer anderen Sprache als in Deutsch zu erbringen oder können in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten an den Prüfungsausschuss auch in einer anderen Sprache erbracht werden.

Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten, wobei die Mindestdauer von 20 Minuten einzuhalten ist.

Schriftliche Prüfungsleistungen, mit Ausnahme von Klausuren, können in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin/ des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

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... Einfügen --> weitere Regelungen aus der SPSO --> aus dem Paragraphen „Prüfungen und Prüfungszeiträume“ ...

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Prüfungsvorleistungen

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

... Einfügen --> Prüfungsvorleistungen laut SPSO ...

   

Prüfungen laut Rahmenprüfungsordnung Lehramt

3.4 Prüfungen

Die Studien- und Prüfungsleistungen der Lehramtsstudiengänge sind in Pflichtmodulen, Wahlpflichtmodulen oder Wahlmodulen zu erbringen.

Durch eine Modulprüfung soll festgestellt werden, ob die Kandidatin/der Kandidat die Qualifikationsziele des jeweiligen Moduls erreicht hat. Die Prüfungsanforderungen orientieren sich am Inhalt der Lehrveranstaltungen, die auf Grund der Modulbeschreibung für das jeweilige Modul angeboten werden. Die Modulprüfungen bestehen in der Regel aus einer, maximal aus zwei Prüfungsleistungen. Sofern ein inhaltlicher Zusammenhang besteht und mit dem Bestehen der Prüfung inhaltlich das Erreichen der modulspezifischen Lernziele nachgewiesen wird, können mehrere Module über zwei aufeinander folgende Semester im Umfang von maximal 24 Leistungspunkten auch mit einer gemeinsamen Prüfung abgeschlossen werden. Für den Fall, dass mehrere Module mit einer Prüfung abgeschlossen werden, kann die  SPSO regeln, ob die Module auch einzeln belegt werden können und welche Prüfungsleistungen dann erbracht werden müssen. Der Prüfungsumfang ist stets auf das notwendige Maß zu beschränken.

Die Zusammenstellung der in einem Lehramtsstudiengang zu belegenden Module, die Art der Prüfungsvorleistungen, die Art und der Umfang der Modulprüfungen, der Regelprüfungstermin und die zu erreichenden Leistungspunkte folgen aus der SPSO einschließlich der Fachanhänge.

Die Rahmenprüfungsordnung Lehramt der Universität Rostock in der aktuell gültigen Fassung sieht für alle Bachelor- und Masterstudiengänge folgende Prüfungsleistungen vor, die zum Einsatz kommen können. Sofern die jeweilige Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung inkl. Fachanhänge dies vorsieht, können weitere Prüfungsleistungen zum Einsatz kommen.

Als Prüfungsleistungen kann die SPSO mündliche, schriftliche und praktische Prüfungsleistungen sowie computergestützte Prüfungen (E-Prüfungen) vorsehen.

  • In den mündlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag und sie/er ihre/seine Lösung mündlich präsentieren kann.
  • In den schriftlichen Prüfungsleistungen soll die Kandidatin/der Kandidat insbesondere nachweisen, dass sie/er auf der Basis des notwendigen Wissens in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln mit den gängigen Methoden des jeweiligen Faches die Zusammenhänge des Prüfungsgebietes erkennt, spezielle Fragestellungen in diese Zusammenhänge einzuordnen vermag, Aufgaben lösen oder Themen bearbeiten kann. In geeigneten Fällen kann eine Prüfung auch ganz oder teilweise im Antwort-Wahl-Verfahren („Multiple-Choice-Prüfung“) erfolgen.
  • In den praktischen Prüfungsleistungen sollen die Studierenden Kompetenzen zur Ausführung bestimmter Arbeiten nachweisen und dokumentieren.
  • E-Prüfungen sind multimedial gestützte Prüfungen. Sie bestehen zum Beispiel aus der Bearbeitung von Freitextaufgaben, Lückentexten und Zuordnungsaufgaben.

Die unterschiedlichen Prüfungsleistungen können auch kombiniert sein.

Insbesondere folgende Prüfungsleistungen können während des Studiums zum Einsatz kommen:

schriftliche Prüfungsleistungen

  • Bericht/Dokumentation: Ein Bericht (auch Dokumentation) ist eine sachliche Darstellung eines Geschehens oder die strukturierte Darstellung von Sachverhalten. Ein Bericht kann in Form eines Portfolios erfolgen. Ein Portfolio ist eine geordnete Sammlung von schriftlichen Dokumenten beziehungsweise eigenen Werken. Beispiele für Berichte sind: Praktikumsdokumentationen, Hospitationsprotokolle, Rechercheberichte, journalistische Artikel und Literaturberichte. Ergänzend zum Bericht/zur Dokumentation kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Essay: Ein Essay ist ein kurzer Aufsatz, in dem ein begrenztes Thema überblicksartig und eher zwanglos erörtert wird. Es geht mehr um die Entwicklung eines Leitgedankens oder einer noch vorläufigen Idee als um die stringente Darstellung komplexer Inhalte. Der Essay muss der inhaltlichen Sachlichkeit genügen und die Quellen von Zitaten oder Anregungen ausweisen.
  • Hausarbeiten: Eine Hausarbeit ist eine schriftliche Ausarbeitung zu einem vorgegebenen Thema beziehungsweise die schriftliche Bearbeitung einer Aufgabenstellung. Die Kandidatinnen und Kandidaten sollen dabei nachweisen, dass sie innerhalb einer begrenzten Zeit Literaturquellen erschließen, die reflektierten Texte in eigenen Worten in einem eigenständigen Argumentationszusammenhang darstellen und Aufgabenstellungen selbstständig und vollständig bearbeiten können. Mögliche Sonderformen einer Hausarbeit können insbesondere eine Fallstudie/Fallanalyse, ein Unterrichtsentwurf/Lektionsentwurf, ein Forschungsexposee oder ein Konstruktionsentwurf sein. Ergänzend zur Hausarbeit kann eine Präsentation des Themas gefordert sein.
  • Klausur: In einer Klausur müssen die Kandidatinnen und Kandidaten unter Aufsicht in einer vorgegebenen Zeit ohne oder mit beschränkten Hilfsmitteln schriftliche Aufgabenstellungen bearbeiten.
  • Protokoll: Ein Protokoll ist eine genaue, auf das Wesentliche beschränkte Niederschrift über den Hergang einer Untersuchung, eines Experimentes oder den Verlauf einer Veranstaltung.

mündliche Prüfungsleistungen

  • Kolloquium: Es werden von einem sachkundigen Auditorium Fragen im Anschluss an eine Präsentation einer eigenständigen Arbeit der Kandidatin/des Kandidaten gestellt.
  • Mündliche Prüfung: In einer mündlichen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Fragen zu einem oder mehreren Prüfungsthemen mündlich beantworten.
  • Referat/Präsentation: Ein Referat (auch Präsentation) ist eine Darstellung zu einem wissenschaftlichen Thema und fasst Forschungs-, Untersuchungsergebnisse und/oder die Ergebnisse eines Literaturstudiums zusammen. Im Referat sollen unterstützt durch einen sinnvollen Einsatz von Medien wesentliche Inhalte der verwendeten Literatur kurz vorgestellt, erläutert und Fragen zur weiterführenden Diskussion formuliert werden. Ergänzend zu dem Referat kann ein Handout, ein Thesenpapier oder eine Verschriftlichung des Referates gefordert sein.

praktische Prüfungsleistungen

  • Praktische Prüfung: In einer praktischen Prüfung sollen die Kandidatinnen und Kandidaten Kompetenzen zur Ausführung beruflicher beziehungsweise berufsähnlicher Tätigkeiten oder eigene praktische, sportliche oder künstlerische Fähigkeiten nachweisen. Mögliche Formen praktischer Prüfungen sind: Schulpraktische Prüfung, Prüfung am Krankenbett, Rollenspiel, Planspiel, Moot Court, Sportprüfung, Musikprüfung.
  • Projektarbeit: Die Projektarbeit ist eine offene Prüfungsform mit einem hohen Grad an Freiheit. Eine Projektarbeit soll einzeln oder durch mehrere Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb eines Semesters bewältigt werden. Prüfungsgrundlage ist dabei sowohl das Ergebnis der Projektarbeit als auch deren Dokumentation und der Prozess der Gruppenarbeit selbst. Die Ergebnisse der Arbeit können beispielsweise in einem Portfolio dargestellt werden.

E-Prüfungen

  • Klausuren und andere geeignete fachspezifische Prüfungsformen können auch computergestützt als E-Prüfungen durchgeführt werden. Die Kandidatinnen und Kandidaten sind auf die E-Prüfungsform hinzuweisen. Ihnen ist vor der Prüfung im Rahmen der Lehrveranstaltung ausreichend Gelegenheit zu geben, sich mit dem elektronischen Prüfungssystem vertraut zu machen. Datenschutzrechtliche Bestimmungen sind einzuhalten. Näheres zur jeweiligen E-Prüfung ist in der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung zu regeln.

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Prüfungsleistungen werden in der Regel in deutscher Sprache abgelegt. Ausnahmsweise sind sie nach Maßgabe der jeweiligen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung und den Modulbeschreibungen auch in einer anderen Sprache als in Deutsch zu erbringen oder können in Absprache mit der Prüferin/dem Prüfer auf Antrag der Kandidatin/des Kandidaten an den Zentralen Prüfungsausschuss auch in einer anderen Sprache erbracht werden.

Mündliche Prüfungsleistungen können auch als Gruppenprüfung abgelegt werden. Die Dauer der Prüfung der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten reduziert sich in der Gruppenprüfung gegenüber der Einzelprüfung um fünf Minuten, wobei die Mindestdauer von 20 Minuten einzuhalten ist.

Schriftliche Prüfungsleistungen, mit Ausnahme von Klausuren, können in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden, wenn der als Prüfungsleistung zu bewertende Beitrag der einzelnen Kandidatin/des einzelnen Kandidaten aufgrund der Angabe von Abschnitten, Seitenzahlen oder anderen objektiven Kriterien, die eine eindeutige Abgrenzung ermöglichen, deutlich unterscheidbar und bewertbar ist.

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Prüfungsvorleistungen

In einem Modul können zu erbringende Studienleistungen als Voraussetzung für die Zulassung zur Modulprüfung bestimmt werden (Prüfungsvorleistungen). Prüfungsvorleistungen können bewertet und benotet werden, gehen aber nicht in die Modulnote ein.

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