Ordnungen der Studiengänge Informationstechnik/Technische Informatik

   


Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik

Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation ab WS 2021/2022)

In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2018 mit 1. Änderungssatzung von 2021 immatrikuliert.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von SS 2018 bis WS 2020/2021)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2026 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2017/2018)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2022 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von WS 2012/2013 bis WS 2015/2016)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2020 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.

   


Master Informationstechnik/Technische Informatik

Master Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation ab WS 2020/2021)

In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2020 immatrikuliert.

Diese SPSO gilt für Studierende, die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung im Masterstudiengang ITTI immatrikuliert wurden, sofern sie nicht binnen zwei Wochen nach Inkrafttreten dieser SPSO schriftlich widersprechen. Im Falle des Widerspruchs finden die Vorschriften der SPSO in der Fassung vom 27. September 2016 weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 30. September 2022. Erfolgt kein Widerspruch, gelten die Änderungen in den Modulbeschreibungen für alle Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden übernommen.

Master Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von WS 2016/2017 bis SS 2020)

In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2022 - fortsetzen, sofern Sie innderhalb von zwei Wochen nach Veröffentlichung der SPSO von 2020 Widerspruch gegen den Übergang in die SPSO von 2020 eingelegt haben.

Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO (SPSO von 2013 mit Änderung von 2016) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.