Ordnungen des Studiengangs Electrical Engineering
Master Electrical Engineering
Master Electrical Engineering (Immatrikulation ab SS 2023)
In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2018 mit erster Änderungssatzung von 2022 immatrikuliert.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Electrical Engineering (SPSO M.Sc. EE 2018) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20 / 2018
- mit Änderungen durch die Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Electrical Engineering (SPSO M.Sc. EE 2022 1. Änderung) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 54 / 2022
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Master Electrical Engineering (Immatrikulation von WS 2018/2019 bis WS 2022/2023)
In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 30. September 2025 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Electrical Engineering (SPSO M.Sc. EE 2018) inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch), Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 20 / 2018
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.