Informationen für Studierende nach älteren SPSO
Die Studiengangspezifische Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) für jeden Studiengang sind zusammen mit den Rahmenprüfungsordnungen (RPO) Bachelor/Master bzw. Lehramt der Universität Rostock sowie weiteren Gesetzen und Verordnungen die Grundlage für Immatrikulation und Studium im jeweiligen Studiengang. Die SPSO konkretisieren dabei die allgemeinen Bestimmungen der RPO's für den jeweiligen Studiengang. Die Weiterentwicklung des Wissens, Berufungen und Ruhestände mit sich daraus ergebenden Verändrungen im Lehrangebot sowie Erfahrungen aus der Lehre erfordern eine regelmäßige Aktualisierung der Studiengänge. Die Aktualisierungen erfolgen nach einem universitätsweit standardisierten Verfahren zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre.
Da sich die durch die IEF vertretenden Fachgebiete Elektrotechnik, Informatik und Wirtschaftsinformatik sehr schnell weiterentwickeln, werden durch die Fakultät regelmäßig Aktualisierungen der SPSO's durchgeführt, um das Studium jeweils auf dem aktuellsten Stand der Wissenschaft anbieten zu können. In den Aktualisierungen der SPSO's schlagen sich vor allem grundlegende Anpassungen, wie neue Fächer und Verschiebung der Stundenanteile nieder. Inhaltliche Aktualisierungen der Lehrveranstaltungen werden von den Lehrenden unabhängig von den Änderungen der SPSO's ständig vorgenommen.
In die Studiengänge mit den nachfolgenden Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen (SPSO) wird nicht mehr neu immatrikuliert.
Studierende, die nach diesen SPSO immatrikuliert wurden und studieren, können ihr Studium bis spätestens zum jeweils angegebenen Ablaufdatum fortsetzen und beenden. Sollten Sie Ihr Studium nicht bis zum angegebenen Datum beenden können, müssen Sie in die jeweils nachfolgende bzw. die aktuell gültige SPSO für Neuimmatrikulationen wechseln. Bitte beachten Sie dazu die Übergangsregelungen in den jeweils aktuellen bzw. auf Ihre SPSO folgenden SPSO:
- Einige neuere SPSO legen fest, dass Studierende nach vorhergehenden, älteren SPSO innerhalb einer bestimmten Frist nach Inkrafttreten der neuen SPSO (meist zwei Wochen) in die neue SPSO übernommen werden, sofern sie dem nicht innerhalb der angegebenen Frist widersprechen.
- Einige neuere SPSO bieten die Möglichkeit an, dass Sie auf Antrag nach den neueren SPSO weiterstudieren können. Bereits erbrachte Leistungen werden dabei anerkannt. Der Antrag ist unwiderruflich. Wiederholungsprüfungen werden nach derjenigen SPSO durchgeführt, nach der die nicht bestandene Prüfung abgelegt wurde.
Neuimmatrikulationen erfolgen immer nach den jeweils aktuell geltenden SPSO.
Bachelor-Studiengänge (Bachelor 7 Semester)
Elektrotechnik (B.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2017/2018 (längstens bis zum 31. März 2022)
Informationstechnik/Technische Informatik (B.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2017/2018 (längstens bis zum 31. März 2022)
Informatik (B.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2020/2021 (längstens bis zum 31. März 2026)
Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2017/2018 (längstens bis zum 30. September 2022)
Konsekutive Master-Studiengänge (Master 3 Semester)
Elektrotechnik (M.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis SS 2019 (längstens bis zum 31. März 2022)
Informationstechnik/Technische Informatik (M.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis SS 2020 (längstens bis zum 30. September 2022)
Informatik (M.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2019/2020 (längstens bis zum 30. September 2023)
Informatik (M.Sc.) – Immatrikulation im Sommersemester 2020 (längstens bis zum 30. September 2022)
Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) – Immatrikulation von SS 2016 bis SS 2018 (längstens bis zum 30. September 2021)
Forschungsorientierte und internationale Master-Studiengänge (Master 4 Semester)
Computational Science and Engineering (M.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2017/2018 (längstens bis zum 31. März 2021)
Electrical Engineering (M.Sc.) – Immatrikulation von WS 2016/2017 bis SS 2018 (längstens bis zum 30. September 2021)
Staatsexamen-Studiengänge – Fächer im Lehramt (1. Staatsexamen 10 Semester)
Lehramt Informatik (Staatsexamen) – Immatrikulation von WS 2017/2018 bis WS 2018/2019 (längstens bis zum 30. September 2022)
Lehramt Informatik (Staatsexamen) – Immatrikulation von WS 2014/2015 bis WS 2016/2017 (längstens bis zum 30. September 2022)