Neue SPSO für Master Informatik ab Wintersemester 2020/2021 veröffentlicht (31.03.2020)

Die neue Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informatik tritt am 1. April 2020 in Kraft und gilt ab der Immatrikulation zum Wintersemester 2020/2021.

Für Studierende, die ihr Studium im Masterstudiengang Informatik vor dem Wintersemester 2020/2021 begonnen haben, finden die Vorschriften der für sie jeweils geltenden Fassung der vorherigen Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung weiterhin Anwendung, dies jedoch längstens bis zum 30. September 2022. Sie können auf Antrag an den Prüfungsausschuss jedoch nach den Bestimmungen der Rahmenprüfungsordnung (Bachelor/Master) und dieser Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden übernommen. Nach Antragstellung gelten dann auch die Änderungen in den Modulbeschreibungen für die Studierenden, welche die von der Änderung betroffenen Modulprüfungen noch ablegen müssen. Wiederholungsprüfungen sind jedoch jeweils nach Maßgabe der Modulbeschreibung in der Fassung abzulegen, die für die zu wiederholende Prüfung galt.

Quelle und weitere Informationen:


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