IEF darf geschützte Berufsbezeichnung Ingenieurin/Ingenieur vergeben (16.01.2020)

Es wurde festgestellt, dass die Bachelor- und Master-Studiengänge der IEF

  • Bachelor Elektrotechnik, Informationstechnik/Technische Informatik, Medizinische Informationstechnik, Informatik, Wirtschaftsinformatik
  • Master Elektrotechnik, Informationstechnik/Technische Informatik, Informatik, Wirtschaftsinformatik, Computational Science and Engineering, Electrical Engineering, Visual Computing

laut § 6 des Architekten- und Ingenieurgesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern überwiegend Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen in den Bereichen der Mathematik, der Informatik, der Naturwissenschaften und der Technik vermitteln und der erfolgreiche Abschluss zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“ berechtigt.

Die Diploma Supplements aller genannten Studiengänge werden daher unter Punkt 5.2 (Zugang zu reglementierten Berufen) um einen entsprechenden Absatz erweitert. Diploma Supplement (Deutsch): „Der erfolgreiche Abschluss des Masterstudiengangs [Name des Studiengangs] berechtigt nach dem Architekten- und Ingenieurgesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern zum Führen der geschützten Berufsbezeichnung „Ingenieurin/Ingenieur“.“ Diploma Supplement (Englisch): „The successful completion of the study programme [Name des Studiengangs] entitles to use the protected occupational title "Ingenieurin/Ingenieur" according to the Architekten- und Ingenieurgesetz of the federal state Mecklenburg-Western Pomerania.“ Die Regelung erfolgt in Rücksprache mit dem Justitiariat der Universität Rostock, der Ingenieurkammer Mecklenburg-Vorpommern und der Fakultät für Informatik und Elektrotechnik. Die Ausgabe der entsprechend angepassten Diploma Supplements kann ab sofort erfolgen. Die den Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnungen als Anlage beiligenden Diploma Supplements in Deutsch und Englisch werden mit der jeweils nächsten Reform eines Studiengangs angepasst.


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