Zulassungskommission für Berufstätige
Die Zulassungskommission für Berufstätige wirkt an der Durchführung der Zugangsprüfung für Berufstätige mit, die keine Hochschulzugangsberechtigung haben. Berufstätige, die eine mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit oder eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine mindestens dreijährige Tätigkeit in einem entsprechenden Beruf nachweisen, können sich für einen Studiengang bewerben, der im Zusammenhang mit ihrer Berufserfahrung steht. Um zum Studium zugelassen zu werden, müssen sie je eine schriftliche Prüfung zu den fachlichen Grundlagen des gewählten Studiengangs sowie zu einem Thema aus dem öffentlichen Leben (z.B. Politik, Kultur, Wirtschaft) und eine mündliche Prüfung zu den fachlichen Grundlagen absolvieren. Der Prüfungsausschuss besteht aus zwei Professoren der Fakultät so wie einem Lehrer mit der Befähigung zum Lehramt an Gymnasien oder an beruflichen Schulen.
Kommissionsvorsitzender, Ansprechpartner und Verantwortlicher für den Inhalt dieser Seite ist Prof. Dr. rer. nat. Clemens Cap
Mitglieder
- Prof. Dr. rer. nat. Clemens Cap (Vorsitzender)
- Prof. Dr.-Ing. habil. Ralf Salomon
- Michaela Möhler (Berufliche Schule der Hanse- und Universitätsstadt Rostock -Technik-)
Weitere Informationen
- Wege zum Studium (Web Universität Rostock)
- Allgemeine und fachspezifische Voraussetzungen / Studium ohne Abitur (Web Universität Rostock)
- Studium ohne Abitur (Web Universität Rostock)