Ordnungen der Studiengänge Informationstechnik/Technische Informatik
Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik
Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation ab SS 2018)
In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2018 immatrikuliert.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik (SPSO B.Sc. ITTI 2018)
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 3: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 12 / 2018 - Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik/Technische Informatik an der Universität Rostock (PrakO B.Sc. ET/ITTI 2018)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 22 / 2018
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von WS 2016/2017 bis WS 2017/2018)
In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2022 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik (SPSO B.Sc. ITTI 2012)
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 34 / 2012 - mit Änderungen durch die Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Modulübersicht und Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 38 / 2016 - Praktikumsordnung für die Bachelorstudiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik/Technische Informatik an der Universität Rostock (PrakO B.Sc. ET/ITTI 2018) (gilt ab SS 2018)
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Bachelor Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von WS 2012/2013 bis WS 2015/2016)
In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2020 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Bachelorstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik (SPSO B.Sc. ITTI 2012)
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 34 / 2012
Master Informationstechnik/Technische Informatik
Master Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation ab WS 2016/2017)
In diesen Studiengang wird aktuell nach dieser SPSO von 2013 mit Änderung von 2016 immatrikuliert.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik (SPSO M.Sc. ITTI 2013)
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Modulübersicht und Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 42 / 2013 - mit Änderungen durch die Erste Satzung zur Änderung der Studiengangsspezifischen Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienplan, Anlage 2: Modulübersicht und Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 44 / 2016
Studierende dieses Studiengangs, die früher immatrikuliert wurden und nach älteren SPSO studieren, können auf Antrag nach den Bestimmungen dieser geänderten SPSO geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
Master Informationstechnik/Technische Informatik (Immatrikulation von WS 2013/2014 bis SS 2016)
In diesen Studiengang mit der nachfolgenden SPSO wird nicht mehr neu immatrikuliert. In diesen Studiengang nach dieser SPSO bereits immatrikulierte Studierende können ihr Studium mit dieser SPSO - jedoch längstens bis zum 31. März 2018 - fortsetzen. Sie können auf Antrag nach den Bestimmungen der geänderten SPSO (siehe oben) geprüft werden. Der Antrag ist unwiderruflich. Bereits erbrachte Prüfungs- und Studienleistungen werden anerkannt.
- Studiengangsspezifische Prüfungs- und Studienordnung für den Masterstudiengang Informationstechnik/Technische Informatik (SPSO M.Sc. ITTI 2013)
inkl. Anlagen: Anlage 1: Prüfungs- und Studienpläne, Anlage 2: Modulübersicht und Modulbeschreibungen, Anlage 3: Diploma Supplement (Deutsch), Anlage 4: Diploma Supplement (Englisch)
Quelle: Universität Rostock, Amtliche Bekanntmachungen Nr. 42 / 2013